CosmicQueen
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CosmicQueen schrieb:Es ist verboten einfach um sich zu ballern, ganz einfach, wenn ihr das machen wollt, bitteschön, dann lebt auch mit den Konsequenzen, wendert in den Knast oder werdet selbst zum Opfer, viel Spaß dabei. :DDas ist deine Meinung über die OPFER des Einbruchs, aber wenn es um den TÄTER geht schreibste "er sollte nicht erschossen werden" usw.
tufan schrieb:Das ist ein persönlicher Angriff. Der Täter dringt in mein Haus ein. Und sogar nur ein Angriff auf mein Hab und Gut ist auch ein persönlicher Angriff!Ach und das berechtigt dich ein Leben auszulöschen, weil du denkst dein Hab und Gut ist höher zu werten, oder wie?
CosmicQueen schrieb:in erster Linie wollen Einbrecher Ware klauenUnd das steht so im Piratenkodex oder ist ein heiliges Gebot?
Egi schrieb:Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird sogar vom Grundgesetz garantiert.Lies dir wenigstens den Paragraphen durch...es könnte sonst echt peinlich werden.
Egi schrieb:(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.Sehr schön, das bestätigt mich ja, hier steht es ja schön mit dem ANGRIFF.
tufan schrieb:Ich muss da gar nichts werten. Siehe oben. Des weiteren sagte ich bereits, dass in den meisten Fällen nicht der Verlust der Sachen Ausschlag gibt, sondern die berechtigte sorge um sein Leben.Das Gesetz ist aber nun mal so, wenn du einen waffenlosen Einbrecher erschießt, kann es dir passieren das du selbst zur Verantwortung gezogen wirst, denn Notwehr ist es nur dann, wenn du ANGERIFFEN wirst und um dein Leben bangen musst. Da aber Einbrecher vorraning nicht auf dein Leben aus sind, sondern auf Zeugs in deiner Wohnung, hast du NICHT das Recht denjenigen einfach abzuknallen, weil der unbefungt in deine Wohnung eingedrungen ist. Sowas nennt man Selbstjustiz
Issomad schrieb: die Polizei rufenDamit die alles Dokumentieren kann und mir nach einigen Wochen mitteilt, das die Fahndung kein Erfolg hatte.