Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
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Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:15@CosmicQueen
Ich bin auch dagegen..eig. Aber das ist ja kein grundloses Abknallen, wenn einer bei mir einbricht und ich um mein Leben fürchten muss und erst recht wenn er bewaffnet ist.
Wieso glaube ich, dass du solchen Leuten nahstehst?
Irgendwas stimmt da nicht, findest du auch?
Wieso schreibst du nicht dasselbe über den Einbrecher?
Ich bin auch dagegen..eig. Aber das ist ja kein grundloses Abknallen, wenn einer bei mir einbricht und ich um mein Leben fürchten muss und erst recht wenn er bewaffnet ist.
Wieso glaube ich, dass du solchen Leuten nahstehst?
CosmicQueen schrieb:Es ist verboten einfach um sich zu ballern, ganz einfach, wenn ihr das machen wollt, bitteschön, dann lebt auch mit den Konsequenzen, wendert in den Knast oder werdet selbst zum Opfer, viel Spaß dabei. :DDas ist deine Meinung über die OPFER des Einbruchs, aber wenn es um den TÄTER geht schreibste "er sollte nicht erschossen werden" usw.
Irgendwas stimmt da nicht, findest du auch?
Wieso schreibst du nicht dasselbe über den Einbrecher?
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:16§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
CosmicQueen, ich fürchte, Du willst einfach nur herumtrollen, oder? Juristisch ist die Sache klar: Wenn jemand gewaltsam in eine Wohnung eindringt, darf der Wohnungseigentümer zur Waffe greifen, ob Dir das nun gefällt oder nicht. Die Konsequenzen hat einzig und allein der Einbrecher zu tragen. Er hat sich aus freiem Willen zu dieser Straftat entschlossen, niemand hat ihn gezwungen. Berufsrisiko.
Für Notwehr muss man nicht persönlich angegriffen werden. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird sogar vom Grundgesetz garantiert.
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
CosmicQueen, ich fürchte, Du willst einfach nur herumtrollen, oder? Juristisch ist die Sache klar: Wenn jemand gewaltsam in eine Wohnung eindringt, darf der Wohnungseigentümer zur Waffe greifen, ob Dir das nun gefällt oder nicht. Die Konsequenzen hat einzig und allein der Einbrecher zu tragen. Er hat sich aus freiem Willen zu dieser Straftat entschlossen, niemand hat ihn gezwungen. Berufsrisiko.
Für Notwehr muss man nicht persönlich angegriffen werden. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird sogar vom Grundgesetz garantiert.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:17tufan schrieb:Das ist ein persönlicher Angriff. Der Täter dringt in mein Haus ein. Und sogar nur ein Angriff auf mein Hab und Gut ist auch ein persönlicher Angriff!Ach und das berechtigt dich ein Leben auszulöschen, weil du denkst dein Hab und Gut ist höher zu werten, oder wie?
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:17Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:18Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:18CosmicQueen schrieb:in erster Linie wollen Einbrecher Ware klauenUnd das steht so im Piratenkodex oder ist ein heiliges Gebot?
So wie ich damit rechnen muss, Opfer eines Einbrecher zu werden, muss der Einbrecher damit rechnen, dass ich ihm die Tour vermassel.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:18@Egi
Egi schrieb:Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird sogar vom Grundgesetz garantiert.Lies dir wenigstens den Paragraphen durch...es könnte sonst echt peinlich werden.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:19Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:19@CosmicQueen
Ich muss da gar nichts werten. Siehe oben. Des weiteren sagte ich bereits, dass in den meisten Fällen nicht der Verlust der Sachen Ausschlag gibt, sondern die berechtigte sorge um sein Leben.
Ich muss da gar nichts werten. Siehe oben. Des weiteren sagte ich bereits, dass in den meisten Fällen nicht der Verlust der Sachen Ausschlag gibt, sondern die berechtigte sorge um sein Leben.
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27.06.2015 um 13:19@Egi
Egi schrieb:(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.Sehr schön, das bestätigt mich ja, hier steht es ja schön mit dem ANGRIFF.
Tussinelda
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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:20@Saturius
Beitrag von Saturius (Seite 36)
welche verschlossene Haustür? Die, die der Hausbesitzer öffnete um den jungen Mann zu erschiessen, in den Rücken, wohlgemerkt?
Beitrag von Saturius (Seite 36)
welche verschlossene Haustür? Die, die der Hausbesitzer öffnete um den jungen Mann zu erschiessen, in den Rücken, wohlgemerkt?
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27.06.2015 um 13:20Trololo ein Einbruch ist so ein Angriff.. Wie blöd kann man eigentlich sein?
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:20@CosmicQueen
Aha aber der Einbrecher darf eine besitzen? Oh man :D
Du nimmst den Einbrecher so dermassen unter Schutz dass man sich sicher sein kann dass jemand aus deiner Familie oder Freundeskreis einer war und vll ihm/ihr dasselbe passiert ist, oder du hattest höchstpersönlich Erfahrungen damit.
Aha aber der Einbrecher darf eine besitzen? Oh man :D
Du nimmst den Einbrecher so dermassen unter Schutz dass man sich sicher sein kann dass jemand aus deiner Familie oder Freundeskreis einer war und vll ihm/ihr dasselbe passiert ist, oder du hattest höchstpersönlich Erfahrungen damit.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:21@Venom
Der Einbrecher darf natürlich keine Besitzen, und wenn er gefasst wird hat er ein großes Problem.
Der Einbrecher darf natürlich keine Besitzen, und wenn er gefasst wird hat er ein großes Problem.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:23@CosmicQueen
Juristisch gesehen ist auch Diebstahl ein Angriff, nämlich ein Angriff auf dein Rechtsgut, das Eigentum. Und das muss man in Deutschland nicht hinnehmen.
Juristisch gesehen ist auch Diebstahl ein Angriff, nämlich ein Angriff auf dein Rechtsgut, das Eigentum. Und das muss man in Deutschland nicht hinnehmen.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:23tufan schrieb:Ich muss da gar nichts werten. Siehe oben. Des weiteren sagte ich bereits, dass in den meisten Fällen nicht der Verlust der Sachen Ausschlag gibt, sondern die berechtigte sorge um sein Leben.Das Gesetz ist aber nun mal so, wenn du einen waffenlosen Einbrecher erschießt, kann es dir passieren das du selbst zur Verantwortung gezogen wirst, denn Notwehr ist es nur dann, wenn du ANGERIFFEN wirst und um dein Leben bangen musst. Da aber Einbrecher vorraning nicht auf dein Leben aus sind, sondern auf Zeugs in deiner Wohnung, hast du NICHT das Recht denjenigen einfach abzuknallen, weil der unbefungt in deine Wohnung eingedrungen ist. Sowas nennt man Selbstjustiz
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:23Wir sollten das beenden, CosmicQueen ist ein Troll.
Man kann sogar straflos einen SEK-Beamten durch die Tür hindurch erschießen, der gewaltsam in die Wohnung eindringen will und sich NICHT als Polizist zu erkennen gegeben hat.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/03/freispruch-fr-tdlichen-schuss-auf-polizisten/
Man kann sogar straflos einen SEK-Beamten durch die Tür hindurch erschießen, der gewaltsam in die Wohnung eindringen will und sich NICHT als Polizist zu erkennen gegeben hat.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/03/freispruch-fr-tdlichen-schuss-auf-polizisten/
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27.06.2015 um 13:23@Venom
der Hausbesoitzer darf die Waffe nicht geladen und griffbereit halten, ob der Einbrecher ÜBERHAUPT eine hatte, weiß kein Mensch, der Hausbesitzer hatte eine.......zudem kommt dazu, dass der Hausbesitzer also sein illegales Verhalten damit rechtfertigt, dass jemand anderes (ein vermeintlich Krimineller) ja auch kriminell handelt???? Wie bekloppt ist das denn?
der Hausbesoitzer darf die Waffe nicht geladen und griffbereit halten, ob der Einbrecher ÜBERHAUPT eine hatte, weiß kein Mensch, der Hausbesitzer hatte eine.......zudem kommt dazu, dass der Hausbesitzer also sein illegales Verhalten damit rechtfertigt, dass jemand anderes (ein vermeintlich Krimineller) ja auch kriminell handelt???? Wie bekloppt ist das denn?
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:24Issomad schrieb: die Polizei rufenDamit die alles Dokumentieren kann und mir nach einigen Wochen mitteilt, das die Fahndung kein Erfolg hatte.
Wir erinnern uns : Aufklärungsquote 16 %