Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
16.06.2015 um 10:27Affekt ist eine Aktivierung des unwillkürlichen (nicht kontrollierbaren) Nervensystems einhergehend mit der Ausschüttung von Hormonen mit spürbaren Zeichen wie Herzklopfen, Erröten, Muskelanspannung, Harndrang. Diese Symptome treten u. a. bei Angst auf, einem menschlichen Grundgefühl, das als Schutzmechanismus bei bedrohlichen Situationen dient.
Zu den Begriffen: Der Affekt ist die körperliche Reaktion, das Gefühl das bewusste Erleben und die Emotion ist das Gesamtgeschehen, die körperliche Reaktion und die Eigenwahrnehmung.
Das Strafrecht Deutschlands beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden. Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern … Man spricht dann von der „Handlung im Affekt“.
Weil im Affekt (aus Angst oder sonstigen Gründen) mit griffbereiten geladenen Schusswaffen schon unzählige Menschen getötet wurden (siehe USA), sind Jäger, Sportschützen usw. hierzulande gesetzlich verpflichtet, ihre Waffen in einem gesicherten Schrank aufzubewahren. Die Munition ist von der Waffe getrennt und gesichert aufzubewahren. Das Herbeiholen von Waffe und Munition, die dafür benötigte Zeit, soll affektives „ungesteuertes“ Handeln möglichst ausschließen, die Ratio soll hinzutreten.
Im vorliegenden Fall wird das Gericht zur Aufklärung des Hergangs wissen wollen, ob das Opfer vorne oder im Rücken getroffen wurde. Wenn ein Täter die Flucht ergreift, ist eine von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr vorüber.
Gibt es amtliche Informationen zum Obduktionsergebnis?
Zu den Begriffen: Der Affekt ist die körperliche Reaktion, das Gefühl das bewusste Erleben und die Emotion ist das Gesamtgeschehen, die körperliche Reaktion und die Eigenwahrnehmung.
Das Strafrecht Deutschlands beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden. Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern … Man spricht dann von der „Handlung im Affekt“.
Weil im Affekt (aus Angst oder sonstigen Gründen) mit griffbereiten geladenen Schusswaffen schon unzählige Menschen getötet wurden (siehe USA), sind Jäger, Sportschützen usw. hierzulande gesetzlich verpflichtet, ihre Waffen in einem gesicherten Schrank aufzubewahren. Die Munition ist von der Waffe getrennt und gesichert aufzubewahren. Das Herbeiholen von Waffe und Munition, die dafür benötigte Zeit, soll affektives „ungesteuertes“ Handeln möglichst ausschließen, die Ratio soll hinzutreten.
Im vorliegenden Fall wird das Gericht zur Aufklärung des Hergangs wissen wollen, ob das Opfer vorne oder im Rücken getroffen wurde. Wenn ein Täter die Flucht ergreift, ist eine von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr vorüber.
Gibt es amtliche Informationen zum Obduktionsergebnis?