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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

1.871 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 10:27
Affekt ist eine Aktivierung des unwillkürlichen (nicht kontrollierbaren) Nervensystems einhergehend mit der Ausschüttung von Hormonen mit spürbaren Zeichen wie Herzklopfen, Erröten, Muskelanspannung, Harndrang. Diese Symptome treten u. a. bei Angst auf, einem menschlichen Grundgefühl, das als Schutzmechanismus bei bedrohlichen Situationen dient.

Zu den Begriffen: Der Affekt ist die körperliche Reaktion, das Gefühl das bewusste Erleben und die Emotion ist das Gesamtgeschehen, die körperliche Reaktion und die Eigenwahrnehmung.

Das Strafrecht Deutschlands beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden. Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern … Man spricht dann von der „Handlung im Affekt“.

Weil im Affekt (aus Angst oder sonstigen Gründen) mit griffbereiten geladenen Schusswaffen schon unzählige Menschen getötet wurden (siehe USA), sind Jäger, Sportschützen usw. hierzulande gesetzlich verpflichtet, ihre Waffen in einem gesicherten Schrank aufzubewahren. Die Munition ist von der Waffe getrennt und gesichert aufzubewahren. Das Herbeiholen von Waffe und Munition, die dafür benötigte Zeit, soll affektives „ungesteuertes“ Handeln möglichst ausschließen, die Ratio soll hinzutreten.

Im vorliegenden Fall wird das Gericht zur Aufklärung des Hergangs wissen wollen, ob das Opfer vorne oder im Rücken getroffen wurde. Wenn ein Täter die Flucht ergreift, ist eine von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr vorüber.

Gibt es amtliche Informationen zum Obduktionsergebnis?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 10:58
@Tussinelda

Na gar keine, deshalb hab ich ja nachgefragt :D

Du meintest nur, dass es nicht mehr als Affekthandlung zu werten sei, wenn jemand (schön der Reihe nach aufgespalten) sieht, dass bei ihm ein Einbruch stattfindet, sich die Waffe aus dem Safe holt, die Munition aus einem anderen Safe, lädt, die Tür aufmacht, rausgeht, schießt...

Daher meine Frage, wie du entscheidest, was Affekt ist und was nicht.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 11:12
@callida

Kannst du auch was dazu sagen, wie realistisch diese Annahmen sind?

Denn gesetzlich festgeschriebene Inhalte sind ja nicht immer zwangsläufig deckungsgleich mit der Realität.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 11:40
@Kc
@Tussinelda

Ein Affekt ist eine spontane Gemütserregung, und wie lange eine Gemütserregung dauert ist nicht verallgemeinerbar, sondern bei jedem Menschen anders.

Die meisten Menschen die im Affekt handelten, erinnerten sich danach kaum noch, was in diesen Sekunden wirklich um sie herum geschah.

Für Straffreiheit kommt es auf weitere Kriterien an. Im Falle der Notwehr darauf, ob man sich mit Verteidigungswillen gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzt. Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade begonnen hat oder noch andauert.

Flieht der Täter, ist der Angriff vorbei.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 11:48
Zitat von callidacallida schrieb:Flieht der Täter, ist der Angriff vorbei.
Nicht zwangsläufig. Sollte der Täter mit Beute fliehen, dann ist der Angriff noch nicht beeendet und damit weiterhin notwehrfähig.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 12:00
Sollte der Täter mit Beute fliehen, dann ist der Angriff noch nicht beeendet und damit weiterhin notwehrfähig.
@Hawkster

Das ist richtig. Gesetzt dem Fall kommt es auf die Umstände des Einzelfalles und die Art und Weise an, wie die Notwehr ausgeübt wird.
Bei der Prü­fung der Er­for­der­lich­keit der Not­wehr­hand­lung ist nach stän­di­ger Recht­spre­chung beim Ein­satz ei­ner Schuss­waffe zu be­rück­sich­ti­gen, dass der An­ge­grif­fene in der Re­gel ge­hal­ten ist, den Ge­brauch die­ser Waffe zu­nächst an­zu­dro­hen, oder – so­fern dies nicht aus­reicht – wenn mög­lich vor dem töd­li­chen ei­nen we­ni­ger ge­fähr­li­chen Ein­satz zu ver­su­chen, etwa ei­nen Schuss in das Bein.
http://www.strafakte.de/strafprozessrecht/schuss-auf-einen-fluechtenden-notwehr-oder-totschlag/


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 12:11
@callida

Stimmt ja alles. Ich finde nur das hier ein wenig zu pauschal formuliert wird und deswegen werfe ich solche kleinen Einwände ein ;) Auch scheint es (zumindest empfinde ich das so) als würde man oft davon ausgehen das ein Angriff "nur" gegen Leib und Leben stattfinden kann. Dem ist aber nicht so.

Lustigerweise darf ich den flüchtenden Täter, also jenen ohne Beute, im Rahmen der "Jedermann-Festnahme" verfolgen und stellen (§127 StPO). Sollte sich der Täter der "Jedermann-Festnahme" durch Einsatz von körperlicher Gewalt entziehen wollen... na, da ist er wieder Notwehrfall :D
Aber, das ist ein anderes Thema :)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 12:25
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Stimmt ja alles. Ich finde nur das hier ein wenig zu pauschal formuliert...
@Hawkster

Nach der im Grundgesetz verbrieften Rechtsstaatlichkeit gibt es zwei Säulen.

Eine ist die Rechtssicherheit, und ja, vieles was in diesem Kontext "gilt", klingt pauschal ...weil Rechtssicherheit normiert ist.

Anders als die Einzelfallgerechtigkeit, eine Erscheinungsform konkreter Gerechtigkeit.

Letzere kann mit der durch Gesetze und Rechtsprechnung normierten Rechtssicherheit in Konflikt geraten. Zum Beispiel durch die jedem Menschen eigenen Sichtweise.

Das zeigt ja die kontroverse Diskussion in diesem Thread. :)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 12:37
@callida

Du hast vollkommen Recht. Und gerade Dinge wie Notwehr/Nothilfe sind recht kompliziert und von vielen Faktoren abhängig. Ich finde es auch schon schwierig als Laie/Unwissender da ein "richtiges" Urteil zu fällen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 13:34
Mir scheint, man braucht bald ein halbes Jurastudium, um sich rechtskonform zu verhalten...

Irgendwie traurig, dass es so kompliziert und verklausuliert wird, jedenfalls für den einfachen Bürger sind viele strafrechtlich relevante Inhalte nur schwer verständlich.


Ist zwar Off-Topic, aber ein Beispiel, welches perfekt passt, um die Schwierigkeiten zwischen Realität und Juristendeutsch aufzuzeigen, ist der Edathy-Fall.

Sebastian Edathy ist angeklagt wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften, sagt:,,Die Vorwürfe treffen zu" - und wird FREIGESPROCHEN, gilt als NICHT VORBESTRAFT! Begründung: Das war ja kein Geständnis.
Also jeder ,,normale" Mensch würde sagen, wenn jemand eines bestimmten Vergehens angeklagt ist und sagt, der Vorwurf treffe zu, dann ist das ein Geständnis.

Aber nein, juristisch eben doch nicht...warum auch immer.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 13:38
@Kc
ein Geständnis muss soweit ich weis schriftlich vorliegen. kann es vielleicht sein das er die aussage wieder zurückgezogen hat?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 13:47
@interrobang

Glaube nicht, bin mir aber nicht sicher.

Frag mich nicht nach juristischen Details, ich verstehe es wirklich nicht :D
Jedenfalls durfte Edathy kurz nach Ende der Verhandlung ganz legal behaupten, er sei nicht vorbestraft und die Vorwürfe gegen ihn hätten sich nicht bestätigt.

Auch ist es wohl so, dass man nicht wegen dem gleichen Fall nochmal angeklagt werden darf.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 13:50
@Kc
Zitat von KcKc schrieb: Begründung: Das war ja kein Geständnis.
Das stimmt so nicht, denn "ein Geständnis" war Voraussetzung für die Verfahrenseinstellung

und auch wenn Du von mir an Dich gerichtete Beiträge zu ignorieren scheinst (warum auch nicht, deine Entscheidung :D) hier mal wie das bei Edathy gelaufen ist... es geht hier ausschliesslich um Wortklauberei:

http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/sebastian-edathy-gestaendnis-in-anfuehrungszeichen--101243716.html


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16.06.2015 um 13:53
@Hawkster

Ich ignoriere deine Beiträge nicht, mir erscheinen die deutschen Gesetze nur vielfach ganz einfach kompliziert und für Laien schwer verständlich :D


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 13:55
Zitat von KcKc schrieb:Ich ignoriere deine Beiträge nicht, mir erscheinen die deutschen Gesetze nur vielfach ganz einfach kompliziert und für Laien schwer verständlich :D
Ich glaube das ist nicht ganz ungewollt, denn präzise ausformulierte Gesetze liesen keinen Spielraum mehr, wenn man sie mal brauchen sollte :) *hust


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 14:04
@Hawkster

Naja, nichts gegen einen gewissen Spielraum, von wegen:,,Strafmaß kann zwischen 1 und 5 Jahren liegen, wenn es mehr als 2 Jahre sind, ist Bewährung nicht mehr möglich".

Das ist ja auch okay.


Aber es erschließt sich mir nicht, warum jemand, der wegen des Besitzes von Kinderpornos angeklagt ist und der von seinem Verteidiger ein Schriftstück vorlesen lässt, indem es heisst:
"Die Vorwürfe treffen zu", trägt Verteidiger Christian Noll zu Beginn des zweiten Verhandlungstages im Namen von Edathy vor der zweiten großen Strafkammer vor. Noll verliest Edathys Geständnis. Es ist in Ich-Form verfasst. Edathy habe das vorgeworfene Material "in Besitz gehabt", sagt er. Auch der in der Anklageschrift benannte Bildband und die CDs "sind mir zuzuordnen", sagt er. Er gesteht, an sechs Tagen zwischen dem 1. und 10. November 2013 mit seinem Dienstlaptop Videos heruntergeladen zu haben, die die Staatsanwaltschaft als kinderpornografisch einstuft. "Ich habe sie runtergeladen", sagt Noll in Edathys Namen.
und der DANN auch noch 5000€ zahlen muss, sich als ,,unschuldig" bezeichnen darf :D

Das ist allerdings Wortklauberei und zwar völlig sinnlose, wenn man mich fragt.
Unverständliche und verklausulierte Gesetze.

Und solche Gesetze sind doch für mich als Bürger blöd, wenn ich mich an sie halten soll, aber gar nicht verstehe, woran ich mich halten muss, wann ich was darf.


Das sehe ich auch bei Gesetzen rund um das Thema Notwehr gegeben.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 14:11
Zitat von KcKc schrieb:Und solche Gesetze sind doch für mich als Bürger blöd, wenn ich mich an sie halten soll, aber gar nicht verstehe, woran ich mich halten muss, wann ich was darf.
Och, das ist einfach: Erlaubt ist, was nicht verboten ist :D .. so, nu aber Schluss mit Spass...

Selbst gestandene Juristen sind sich nicht immer einig was ein Gesetz aussagt, sind sich zumindest in der Auslegung nicht immer einig, oder wie es anzuwenden ist. Egal ob im Kleinen (national) oder im Grossen (international). Für uns als "Nicht-Juristen" ist es dann noch komplizierter.
Zitat von KcKc schrieb:und der DANN auch noch 5000€ zahlen muss, sich als ,,unschuldig" bezeichnen darf :D
Gut finde ich das der Kinderschutzbund Niedersachsen es abgelehnt hat das Geld entgegen zu nehmen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 18:09
@Hawkster

A. Tatbestandsmäßigkeit liegt vor. Der 40-Jährige hat auf einen der Drei geschossen und der Schuss war auch ursächlich für den Tod.

B. Rechtswidrigkeit der Schussabgabe durch den 40-Jährigen?
Er könnte gem. § 32 StGB aufgrund einer vorliegenden Notwehrsituation gerechtfertigt gewesen sein. Dafür müsste zunächst eine Notwehrlage vorliegen. Eine Notwehrlage wird durch einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein rechtl. geschütztes Gut/Interesse begründet.

1. Angriff
Lag ein Angriff vor? Ein Angriff ist jede durch menschl. Verhalten drohende Verletzung eines rechtl. geschützten Gutes. Rechtl. geschütztes Gut könnte Eigentum und damit die Werkstatt darstellen, aber auch Leib und Leben des 40J.
Er hörte jedenfalls Geräusche und sah daraufhin die Drei an seinem Fenster vorbeigehen. Man könnte meinen, die wollten jetzt die Werkstatt und/oder das Wohnhaus ausräumen o.ä. Dann hätten wir es mit einer drohenden Verletzung zu tun, da die "Täter" in dem Moment nicht tätig zu sein scheinen.
"Drohende Verletzung" ist aber auslegungs-bedürftig. Im Kindhäuser-Kommentar steht dazu, es sei nach herrschender Meinung maßgeblich, ob das Verhalten der Drei seiner objektiven Tendenz nach UNMITTELBAR auf eine Verletzung gerichtet ist. Der 40J. hörte und sah die Drei - einen davon scheinbar bewaffnet - jedoch nur am Fenster vorbei gehen, sie haben aus der Sicht eines äußeren Betrachters (objektiv) nicht unmittelbar zu einer Schädigungshandlung angesetzt. Darum nehme ich keine Unmittelbarkeit an. Damit liegt kein Angriff vor. Die restlichen Merkmale muss man dann schon gar nicht mehr prüfen.

Hiernach hat der 40-Jährige meiner Meinung nach rechtswidrig gehandelt.

Es käme aber noch rechtfertigender Notstand gem. § 34 StGB als Rechtfertigungsgrund in Frage. Habe aber keine Lust, jetzt noch alles durch zu prüfen, daher gehe ich nur kurz auf das Vorliegen einer Gefahr ein.

1. Gegenwärtige Gefahr
Es müsste eine Notstandslage vorgelegen haben, was zunächst das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr voraussetzt.
Ein Rechtsgut ist im Sinne einer Notstandslage gefährdet, wenn seine Schädigung aufgrund der gegebenen Umstände als (zumindest) sehr wahrscheinlich erscheint. Das Gefahrurteil ist nach hM im Wege einer objektiv nachträglichen Prognose vom Standpunkt eines neutralen Beobachters aus zu treffen.
Die Gefahr ist gegenwärtig, wenn Maßnahmen zu ihrer Abwendung alsbald zu treffen sind.

Wir können im vorliegenden Fall doch nur mutmaßen, was sich draußen tatsächlich abgespielt hat und was die Täter vorhatten. Dafür müsste man sie persönlich befragen. Zumindest könnte man annehmen, dass die Drei bspw. so etwas wie einen Diebstahl geplant hatten, denn wer läuft nachts schon auf fremden Grundstücken rum? Der 40J. könnte irrig angenommen haben, dass einer der "Täter" eine Waffe bei sich trug. Aber wenn wir davon ausgehen, dass er objektiv gesehen nachts tatsächlich eine Waffe bei sich hatte, kann man die gegenwärtige Gefahr für das Rechtsgut Eigentum doch bejahen. Zumindest würde mir auch etwas flau werden, wenn im Garten ein vermeintlich Bewaffneter + Kumpanen herumgeistert.
Joa, u.a. deswegen würde ich meinen, dass dies ein Fall von rechtfertigendem Notstand ist. Kann natürlich falsch sein.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 18:33
Zitat von CrusiCrusi schrieb:Das Gefahrurteil ist nach hM im Wege einer objektiv nachträglichen Prognose vom Standpunkt eines neutralen Beobachters aus zu treffen.
Ich fange einmal damit an :D Mal davon ausgehend das ich das auch richtig verstanden habe, ansonsten folgt ab hier erstmal nur Mist :D

Wer und wie soll nachträglich festgestellt werden ob eine Notwehrsituation zum Tatzeitpunkt vorlag? Und wer soll der neutrale Beobachter sein? Kommt da jemand im Sinne eines Rollenspiels und stellt das ganze nach? Falls ja: Wie soll da festgestellt werden wie sich der Angegriffene gefühlt, die Situation eingeschätzt hat zum tatsächlichen Tatzeitpunkt.
Zitat von CrusiCrusi schrieb:Der 40J. hörte und sah die Drei - einen davon scheinbar bewaffnet - jedoch nur am Fenster vorbei gehen, sie haben aus der Sicht eines äußeren Betrachters (objektiv) nicht unmittelbar zu einer Schädigungshandlung angesetzt.

da ich die Örtichkeiten nicht kenne, stelle ich mir folgende Frage: Ist das Grundstück eingezäunt oder sonst wie vor Zutritt gesichert? Falls nein, folge ich Deiner Ausführung. Falls ja, denke ich haben wir eine andere Situation, da ja bereits ein unbefugtes Betreten vorliegt. Aber, wie geschrieben, ich weiss nichts über die Örtlichkeit.
Zitat von CrusiCrusi schrieb:Wir können im vorliegenden Fall doch nur Mutmaßen, was sich draußen tatsächlich abgespielt hat und was die Täter vorhatten
Selbstverständlich. Das macht die Diskussion (für mich) so kontrovers und sehr interessant:)
Joa, u.a. deswegen würde ich meinen, dass dies ein Fall von rechtfertigendem Notstand ist. Kann natüluberlich falsch sein.
Mich hält ein kleiner Umstand da von ab das genau so zu sehen, auch wenn ich vom "Gefühl" her einen Notstand oder eine Notwehr sehen würde. Ich meine gelesen zu haben das ein Gericht (ich glaube in deinem Link) das man vor Schusswaffengebrauch, vor diesem "warnen" oder auf das Vorhandensein einer Schusswaffe hinweisen muss. Was ich zwar verstehe, aber andererseits muss ich in anderen Fällen nicht vor meiner Verteidigungshandlung warnen.
Solte das Gericht also diesen Punkt aufgreifen, könnte eine Notwehrsituation verneint werden. Oder übersehe ich da etwas?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

16.06.2015 um 18:44
Zitat von HawksterHawkster schrieb: Ich meine gelesen zu haben das ein Gericht (ich glaube in deinem Link) das man vor Schusswaffengebrauch, vor diesem "warnen" oder auf das Vorhandensein einer Schusswaffe hinweisen muss.
Ist nicht zwingend. Siehe BGH-Urteil in einem anderen Fall:
Schon das Landgericht bejahte grundsätzlich, dass sich der Angeklagte bedroht fühlte. Allerdings habe er nicht gleich schießen dürfen. Vielmehr sei er verpflichtet gewesen, den Waffeneinsatz anzukündigen oder einen Warnschuss abzugeben. Ohne Vorwarnung dürfe von einer tödlichen Waffe kein Gebrauch gemacht werden.

Dies sieht der Bundesgerichtshof anders.

Der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe müsse zwar grundsätzlich zunächst angedroht und auch ein Warnschuss abgegeben werden. Ein rechtswidrig Angegriffener müsse dafür aber nicht das Risiko des Fehlschlags seiner Verteidigungshandlung eingehen.

Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten "Kampflage" keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, dürfe auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/03/freispruch-fr-tdlichen-schuss-auf-polizisten/


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