Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
22.06.2015 um 19:06. Die Staatsanwaltschaft geht nach HAZ-Informationen zudem davon aus, dass die Kugel den mutmaßlichen Einbrecher in den Rücken traf, weil er sich bereits auf der Flucht befand. Die Anwälte des Werkstattbetreibers zweifeln diese These allerdings an. Bassam A. habe bei der Tat ein sogenanntes Vollmantelgeschoss genutzt, bei dem es üblich sei, dass Ein- und Austrittswunde identische Größen haben.
Übrigens, dass die Einbrecher abstreiten, eine Waffe mitgeführt zu haben, ist verständlich. Denn die Strafe für Einbruch ist wesentlich niedriger als für bewaffneten bandenmäßigen Raubüberfall.
§ 250
Schwerer Raub
(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
3. eine andere Person
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.