Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 13:35Aus dem BGH-Urteil Rocker versus SEK:
Dies sieht der Bundesgerichtshof anders.P.S. Im juristendeutsch bedeutet "grundsätzlich" im Prinzip ja, aber es gibt Ausnahmen.
Der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe müsse zwar grundsätzlich zunächst angedroht und auch ein Warnschuss abgegeben werden. Ein rechtswidrig Angegriffener müsse dafür aber nicht das Risiko des Fehlschlags seiner Verteidigungshandlung eingehen.
Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten "Kampflage" keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, dürfe auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden.