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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

1.871 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, Du verstehst das falsch...das hat der Hausbesitzer gemacht, ich unterstelle Dir gar nichts, ich spreche von dem Tathergang
Wäre schön wenn du es dann auch so formulieren könntest/würdest.
Ich kenne den Tathergang nicht, war zur Zeit des Tathergangs nicht vor Ort. Du?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:21
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Mit legalen Schusswaffen aber erst dann wenn die zuerst schiessen
Bevor ich dich missverstehe? Ich muss, deiner Meinung nach, erst auf mich schiessen lassen, bevor ich mich mit meiner legalen Waffe zur (Not)Wehr setzen darf?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:22
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Ja in den USA , aber nicht hier
Natürlich hier auch.
Ich wüsste nicht, was es da zu spekulieren gibt, das Hausrecht als Ausprägung der Eigentumsfreiheit ist ein anerkanntes Rechtsgut, welches selbstverständlich notwehrfähig ist, das ist ständige Rechtsprechung des BGH (so zuletzt etwa 3 StR 508/09 oder das Notwehrrecht voraussetzend: 3 StR 450/10).



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Venom ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:23
@Heijopei
Es reicht wenn er ne Pistole in der Hand hat damit ich schieße.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:25
Zitat von VenomVenom schrieb:Es reicht wenn er ne Pistole in der Hand hat damit ich schieße.
Es reicht ein Messer, Klappspaten oder was weiss ich, sofern davon ausgegangen werden kann das ich damit attackiert werden soll. Was bei einem Einbrecher, der so etwas in der Hand hält und von mir erwischt wurde, wohl ausser Frage stehen dürfte :)


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Egi ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:29
@Hawkster

Und ich dachte schon, der Einbrecher hätte sich in suizidaler Absicht genau in Richtung Deines Warnschusses geworfen. Klappspaten ist übrigens ein geniales Mittel gegen Messerstecher. Auf dem Häuserkampfplatz bis zum Erbrechen trainiert ...


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:30
@Hawkster
Abwehr von Hausfriedensbruch[Bearbeiten]
Um einen Hausfriedensbruch abzuwehren bzw. zu beenden oder vorzubeugen, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Der Hausherr ist befugt, das Hausverbot notfalls mit Gewalt (Notwehr (§ 32 StGB)) durchzusetzen.
zum Beispiel hier
Wikipedia: Hausfriedensbruch (Deutschland)

und nur nebenbei, liest Du eigentlich mit? Der Vorgang steht im EP, es gibt hier noch mehr links im thread und ich habe zusammengefasst, was man weiß über den Tathergang....Du weißt das nicht, diskutierst aber fröhlich mit und fühlst Dich dann noch angegriffen, weil ich mich angeblich missverständlich ausdrücke? Gehts noch? Ich habe etwas gefragt und das höflich
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ok, Danke, kann man dann einfach die Tür öffnen und ohne Warnung jemanden erschiessen?
und Du antwortest völlig unpassend so
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Mal im Ernst: Was soll so etwas? Habe ich das geschrieben oder angedeutet? Nein, aber es scheint dir in den Kram zu passen...
Vielleicht wäre es dir lieber Notwehr abzuschaffen und die sich zur Wehr setzenden Opfer machen sich dann strafbar. Ist es das?
Das mit dem "ohne Warnung" ist fallabhängig. Würde ich meinen Vorteil, der eine erfolgreiche Verteidigung verspricht, aufgeben, durch eine "Warnung", muss ich nicht warnen.
Nur mas so nebenbei.
und dann auch noch das
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Wäre schön wenn du es dann auch so formulieren könntest/würdest.
Ich kenne den Tathergang nicht, war zur Zeit des Tathergangs nicht vor Ort. Du?
ich möchte Dich bitten, richtig mitzulesen, den Inhalt zu erfassen samt Zusammenhang und DANN zu schreiben, dann musst Du mich nicht anpöbeln, vielen Dank.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:31
Zitat von EgiEgi schrieb:Und ich dachte schon, der Einbrecher hätte sich in suizidaler Absicht genau in Richtung Deines Warnschusses geworfen.
Was mal eine neue Variante wäre :)
Zitat von EgiEgi schrieb:Klappspaten ist übrigens ein geniales Mittel
Ja, so ein Klappspaten hat schon was :D


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Egi ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:32
Man kann auch prima damit schaufeln. Gehört in jeden Kofferraum. Nicht nur beim Camping. Aber ich schweife ab, zurück zum Thema.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:41
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:welche Umstände? Kann man die Tür öffnen, denn man kennt ja die Umstände sowieso nicht, und schiessen? Der Hausbesitzer weiß doch nicht, was die da wollen
Auf die Umstände wie sie sich dem Eigentümer darstellen. Bei 3 maskierten auf meinem Grundstück die sich an meiner Garage oder sonst wo zu schaffen machen und ich noch meine eine Waffe bei denen gesehen zu haben z.b.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:44
@McMurdo
dann liegt das Notwehrrecht ja quasi in eigenem Ermessen, also wenn ich glaube, dass die Personen auf meinem Grundstück einbrechen wollen und eine Waffe haben, dann reicht das? Es war ja nachts, wie will er da denn eine Waffe gesehen haben?
Naja, zumindest geht die Staatsanwaltschaft von Totschlag aus.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:48
@Tussinelda

Hol mal teif Luft und komm klar...
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:kann man dann einfach die Tür öffnen und ohne Warnung jemanden erschiessen?
war dein unqualifizierte und unsachliche Antwort auf mein:
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Also Hausfriedensbruch.... Hausfriedensbruch ist notwehrfähig.
Eine Aussage die in keiner Weise irgendwo aussagt, das man jemanden erschiessen "kann"... was soll sowas?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und nur nebenbei, liest Du eigentlich mit?
Nein, ich rate und schreibe einfach drauf los...
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Der Vorgang steht im EP, es gibt hier noch mehr links im thread und ich habe zusammengefasst, was man weiß über den Tathergang...
Nein, steht er nicht. Da steht der "mögliche Tathergang". Was, wann und wie geschehen ist, weiss ich nicht... wie gesagt: ich war nicht dabei: Aber glaube du ruhig dir eine Meinung bilden zu können und den Schützen zu veruteilen. Ganz grosses Kino.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:fühlst Dich dann noch angegriffen, weil ich mich angeblich missverständlich ausdrücke?
Angeblich, träum weiter:
Dein
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ok, Danke, kann man dann einfach die Tür öffnen und ohne Warnung jemanden erschiessen?
Ist hat keinen speziellen, sondern nur einen allgemeinen Bezug...schau mal schön hin... auf meine Antwort drauf meintest Du
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, Du verstehst das falsch...das hat der Hausbesitzer gemacht
Damit dürfte selbst Dir einleuchten das Dein Beitrag (der erste) missverständlich ist. Oder ist das so schwer?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Gehts noch? Ich habe etwas gefragt und das höflich
Natürlich. LOL
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich möchte Dich bitten, richtig mitzulesen,
Halte dich selber daran... denn würdest du dich selber daran halten, dann wüsstest du was Notwehr ist und wie diese worauf anzuwenden ist. Du wüsstest was ein Angriff ist und müsstest mir keinen Link zum Hausfriedensbruch schicken.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dann musst Du mich nicht anpöbeln
Wie bitte? Ich kann ja mal pöbeln... ach, und angegriffen fühle ich mich sicher nicht. Nicht von dir und nicht hier.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:54
@Hawkster
es war keine Antwort, sondern eine Frage, also doch mal genauer lesen ;)
und diese Frage bezog sich auf das, was der Hausbesitzer nach bisherigem Kenntnisstand (was anderes haben wir nicht, also reden wir darüber, richtig?) gemacht hat. Aber Du willst nicht verstehen, sondern fühlst Dich von einer simplen Frage angepisst, bitte schön.

Hier noch einmal ein Artikel.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Keine-Notwehr-18-Jaehriger-in-Ruecken-geschossen,einbrecher164.html
Ich gehe von dem aus, was die Staatsanwaltschaft sagt.......falls Du lieber nur über etwas sprechen willst, wo Du persönlich dabei warst, dann scheint dies - so Du weder der Hausbesitzer noch einer von den Einbrechern bist - der falsche thread zu sein


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 17:55
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dann liegt das Notwehrrecht ja quasi in eigenem Ermessen, also wenn ich glaube, dass die Personen auf meinem Grundstück einbrechen wollen und eine Waffe haben, dann reicht das? Es war ja nachts, wie will er da denn eine Waffe gesehen haben?
Wenn du das glaubhaft darlegen kannst. Vielleicht war es durch eine strasenlaterne etwas erleuchtet.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 18:00
@McMurdo
aber das bedeutet ja, dass ich zwar (nach eigenem Ermessen, wie sich mir die Situation darstellt) das Notwehrrecht anwenden kann, dann aber, wenn die Situation anders war, als sie sich mir darstellte, zur Verantwortung gezogen werde......also ist man in einer beschissenen Situation, bezüglich des Notwehrrechts......was mich dann doch wieder darin bestätigt, dass Waffen in Privathand scheisse sind, denn wenn man eine hat, wird man sie benutzen, eine Situation kann falsch eingeschätzt werden, zum Leidwesen dessen gegen den das Notwehrrecht verübt wurde oder auch zum Leidwesen dessen, der es verübte. Tot ist trotzdem in diesem Fall trotzdem nur einer. Und das hätte womöglich nicht so ausgehen müssen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 18:12
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es war keine Antwort, sondern eine Frage, also doch mal genauer lesen ;)
Da dein Beitrag auf einen von mir Bezug hatte, war es eine Antwort auf meinen Beitrag. Aber du wirst nun behauten das eine Frage keine Antwort sein kann... obwohl dein Beitrag mit "ok" begann.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich gehe von dem aus, was die Staatsanwaltschaft sagt
Da bin ich aber froh das Staatsanwaltschaften immer genau wissen was geschehen ist...
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:falls Du lieber nur über etwas sprechen willst
Habe ich das irgendwo in der Form geäussert? Ich glaube nicht, was ich sage ist: Ich bilde mir, nach Möglichkeit, keine Meinung aufgrund von "ungesicherten" Meldungen. Wenn das Gericht eine Entscheidung getroffen hat, weiss ich was Sache ist. Aber ich kann dennoch über die Tat im Allgemeinen und Neotwehr im Besonderen diskutieren.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dann liegt das Notwehrrecht ja quasi in eigenem Ermessen,
Was soll so etwas? Das Notwehr ist eindeutig definiert, etwas das dir irgendwie nicht in den Kopf will. Das einzige das eine Beurteilung schwer macht, ist das der Einzefall genau zu prüfen ist. Wäre das nicht so, dann wäre in Hannover die Akte geschlossen worden und gut wäre es gewesen. Ist aber nicht so


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 18:19
@Hawkster
sag mal, kannst Du es mal lassen, ständig "was soll so was" zu plärren, wenn ich eine Frage stelle? Ich bezog mich auf diese Aussage von @McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Auf die Umstände wie sie sich dem Eigentümer darstellen.
mit der er dies hier von mir
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:welche Umstände? Kann man die Tür öffnen, denn man kennt ja die Umstände sowieso nicht, und schiessen? Der Hausbesitzer weiß doch nicht, was die da wollen
beantwortete. Ich frage eben nach, ich will keine voreiligen Schlüsse ziehen, sondern versuchen, zu verstehen, das ist alles. Und wie gesagt, wir können hier schlecht jetzt diesen Fall diskutieren, wenn wir abwarten, bis ein Urteil gefällt ist, um dann zu glauben zu wissen, was tatsächlich passiert ist. Man diskutiert eben das, was man weiß, was bisher an offiziellen Aussagen belegt ist. Das ist hier überall so.....aber irgendwie scheinst Du Dich ja auf mich eingeschossen zu haben, bitte schön, dann mach eben weiter damit, alles, was ich schreibe, in den falschen Hals zu bekommen.

Und wenn Notwehr so eindeutig definiert ist, warum sind diese Fälle dann so schwierig zu beurteilen?
Laut Klinge gehört die Frage nach einer Notwehr zu den kompliziertesten Fragen im Strafrecht.



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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 18:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber das bedeutet ja, dass ich zwar (nach eigenem Ermessen, wie sich mir die Situation darstellt) das Notwehrrecht anwenden kann, dann aber, wenn die Situation anders war, als sie sich mir darstellte, zur Verantwortung gezogen werde......
Wenn man dir das nachweisen kann, wie z.B. bei dem Amerikaner der nachweislich mit Vorsatz den Jungen erschossen hat, dann ja.
Wenn man nachweisen kann das die 3 gar nicht maskiert waren und sich auch nichtmal auf dem Grundstück befanden wird es natürlich schwierig für dich Notwehr geltend zu machen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 18:40
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Was soll so etwas? Das Notwehr ist eindeutig definiert, etwas das dir irgendwie nicht in den Kopf will.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und wenn Notwehr so eindeutig definiert ist, warum sind diese Fälle dann so schwierig zu beurteilen?
Da geb ich @Tussinelda recht. Es kann natürlich durchaus sehr schwierig sein zu beurteilen ob man in Notwehr gehandelt hat. Das kann man nicht pauschalisieren.
Trotzdem ist eben auch Eigentum notwehrfähig. Und wenn sich die Tatumstände dann eben auch so erweisen wie man sie selbst schildert, dann denke ich ist man da schon auf der sicheren Seite. Stellt sich nachher heraus das es eben nicht so war, also z.B. gar keine 3 maskierten Männer die sich am Haus zu schaffen machen oder so, dann ist es natürlich auch keine Notwehr. Ich denke das ist aber allen hier klar.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 18:40
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sag mal, kannst Du es mal lassen, ständig "was soll so was"
Nein, kann ich nicht. Es sei denn Du stellst keine Fragen, bei denen ich den Eindruck gewinne das du nur provozieren möchtst, evtl. auch nur unterschwellig.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:zu plärren
Dünnhäutig? Oooooh.. wie egal mir das ist... vor allem wenn irgendeiner meint ich "plärre"... wie soll das gehen? Oder kennst du die Bedeutung dieses Wortes nicht? Ich helfe gerne:
Verb [mit OBJ] (jmd. plärrt etwas)

1.
laut und unschön singen.
"ein Lied plärren"

Verb [ohne OBJ] (jmd. plärrt)

1.
lange und quengelnd weinen.
"Als man ihr das Spielzeug wegnahm, fing sie laut an zu plärren."
Wenn du versuchen würdest zu verstehen, dann wüsstest du mittlerweile was Notwehr ist und welche Merkmale sie ausmacht. Aber den Eindruck habe ich nicht. Stattdessen scheinst Du an der Notwehr rumzumäckeln. Mein Eindruck.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und wenn Notwehr so eindeutig definiert ist, warum sind diese Fälle dann so schwierig zu beurteilen?
Und wie widerspricht das dem von mir geschriebenen? Notwehr ist eindeutig definiert und ausformuliert. Das komplizierte ist der im Einzelfall vorliegende Tathergang. Soll heissen: Ob es unter Notwehr fällt oder nicht ist nicht immer direkt offensichtlich. Ist das so für dich verständlich?

und nun mag ich micht mehr, das ist einfach zu sehr OT.


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