Tussinelda schrieb:und genau deshalb ist es fatal, eine griffbereite geladene Waffe zu haben, denn man überreagiert womöglich, schätzt eine Situation falsch ein, tötet einen Menschen und muss dann damit leben und möglicherweise mit einer Anklage und Schuldspruch. Wer eine Waffe hat wählt offenbar nicht unbedingt ein milderes Mittel.
Selbstverständlich, eine Schusswaffe im Haus zu haben erhöht die Gefahr das diese in einem solchen Fall benutzt wird expotentiell. Nur: Wenn jemand bei mir einbricht, ich das mitbekomme, dann nehme ich mein "Sportgerät" und verteidige "Haus und Hof", oder ich greife mein 30cm Kochmesser und setze mich damit zur Wehr... das kann im Ergebnis das gleiche sein: Ein Toter Einbrecher... oder, wenn es dumm läuft: Ich tod.
Oder ich brülle ganz laut oder...oder...oder.... das was passier, geschieht schnell und oft unüberlegt, da Stress/Angst/Gefahr.
Ich betrachte das ganze hochnüchtern und emotionsfrei, mein Thema ist nicht ethisch-moralischer Natur, sonder schlicht die Frage: Ist das im Rahmen der Gesetze? Die Antwort ist und bleibt: Das hängt von den Unständen der Tat ab und davon ob die Merkmale der Notwehr erfüllt sind.
Und wenn dies bejaht wird, dann ist es, da kann man denken was man möchte, in diesem Fall* dann auch rechtens
*also der Fall für den dann entsprechend Notwehr bejaht wird und nicht der hier diskutierte spezielle Fall.