@CosmicQueen Ich glaube du setzt jeden Schusswaffengebrauch damit gleich, dass dann aus Lust und Laune der Einbrecher erschossen wird.
Da muss man allerdings differenzieren, wenn ich Notwehr ausübe um mich oder auch mein Eigentum zu schützen, dann muss ich darauf abzielen diesen Angriff zu beenden, du hast also insofern Recht, dass kein Rachegedanke erlaubt ist oder die Haltung "du brichst ein, dafür knall ich dich ab". ABER der Angegriffene muss wie schon oft erwähnt, kein eigenes Risiko in Kauf nehmen, er schiesst auf den Angreifer um ihm zu stoppen (darunter zählt auch die Flucht mit der Beute zu unterbinden) so weit so gut, wenn der Angreifer dabei umkommt, dann ist das erstmal sein Pech.
Einen offensichtlich ohne Beute fliehenden Einbrecher darf ich selbstverständlich nicht einfach so erschiessen.
Ich kann auch die Sicht des Einbrechers unter Umständen nachvollziehen, man ist ne arme Sau aus Rumänien, man hat gar nichts, keine Schulbildung keine Chance, das ist auch echt Pech und bedauernswert, aber wenn derjenige sich entscheidet Rechtsnormen zu verletzten, dann darf kein Unschuldiger dafür hinhalten oder muss das so hinnehmen.
@Venom Die meisten Einbrecher sind nicht mit einer Waffe ausgestattet, von Hebelwerkzeugen etc. die man als gefährlichen Gegenstand missbrauchen kann mal abgesehen.
Dennoch muss man als argloser Bürger nicht auf solche Wahrscheinlichkeiten vertrauen
@Tussinelda Schau ins Waffengesetz, Anlage 1, Abschnitt 2, 4.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.htmlDort ist der Begriff des Führens erläutert, alles was per Gesetz nicht verboten ist, ist erlaubt, das ist ein rechtstaatlicher Grundsatz
;)