Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
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Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 14:53@Tussinelda
Habe ich doch gerade gesagt. Sie sprach allgemein von Einbrechern und nicht nur von diesem Fall!
@CosmicQueen
Blablablubb..
Habe ich doch gerade gesagt. Sie sprach allgemein von Einbrechern und nicht nur von diesem Fall!
@CosmicQueen
Blablablubb..
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 14:55@tufan
Es geht hier aber um den Fall und meine Meinung ist, dass man eben nicht einfach so auf Einbrecher schießen darf, mach mal Unterschiede zwischen einer Meinung und dem Gesetz und jetzt troll dich mal...
Es geht hier aber um den Fall und meine Meinung ist, dass man eben nicht einfach so auf Einbrecher schießen darf, mach mal Unterschiede zwischen einer Meinung und dem Gesetz und jetzt troll dich mal...
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27.06.2015 um 14:56OT:
@CosmicQueen
Und was willst du nun genau von mir?
Wenn sonst keiner mitmachen soll bei eurem Disput macht einen privaten Chat auf und das Ding ist gegessen.
@CosmicQueen
CosmicQueen schrieb:Wer spricht denn jetzt mit dir?Niemand , ich habe mich lediglich in ein öffentlich diskutiertes Thema eingeklinkt und schreibe meine Meinung dazu.
Und was willst du nun genau von mir?
Wenn sonst keiner mitmachen soll bei eurem Disput macht einen privaten Chat auf und das Ding ist gegessen.
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27.06.2015 um 14:57@tufan
ich denke, das hast Du wohl missverstanden, @CosmicQueen bezieht ihre Aussage auf diesen Fall, auch wenn sie - genau wie ich - grundsätzlich gegen Waffen in Privathand ist
ich denke, das hast Du wohl missverstanden, @CosmicQueen bezieht ihre Aussage auf diesen Fall, auch wenn sie - genau wie ich - grundsätzlich gegen Waffen in Privathand ist
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27.06.2015 um 14:58@Heijopei
nimm Deine Aussage zurück, ansonsten melde ich das, dann kann ja überprüft werden, ob es sich um einen DA handelt
nimm Deine Aussage zurück, ansonsten melde ich das, dann kann ja überprüft werden, ob es sich um einen DA handelt
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27.06.2015 um 14:58@Heijopei
Aber du bist OT, wenn du nur auf persönliche Beleidigungen aus bist, dann hat das nichts mehr mit einer Diskussion zu tun!
Aber du bist OT, wenn du nur auf persönliche Beleidigungen aus bist, dann hat das nichts mehr mit einer Diskussion zu tun!
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27.06.2015 um 14:58@Tussinelda
Lies bitte einfach die letzten Seiten, dann weißt du, dass das nicht der Fall war. Aber ich kann verstehen, dass du für sie in die Bresche springen willst. Nur hab ich kein Bock darauf..
Lies bitte einfach die letzten Seiten, dann weißt du, dass das nicht der Fall war. Aber ich kann verstehen, dass du für sie in die Bresche springen willst. Nur hab ich kein Bock darauf..
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27.06.2015 um 14:59@tufan
ich habe mitgelesen, Danke, ich lese nur etwas differenzierter als Du, wie mir scheint.....was sagste denn eigentlich zum Gesetz?
ich habe mitgelesen, Danke, ich lese nur etwas differenzierter als Du, wie mir scheint.....was sagste denn eigentlich zum Gesetz?
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27.06.2015 um 15:00@Tussinelda
Wenn du meinst. Zu welchem Gesetz? Notwehr, Waffen? Finde die Regelung in D ganz gut so. Us-Verhältnisse will ich ganz sicher nicht.
Wenn du meinst. Zu welchem Gesetz? Notwehr, Waffen? Finde die Regelung in D ganz gut so. Us-Verhältnisse will ich ganz sicher nicht.
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27.06.2015 um 15:01Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 15:01@Tussinelda
Kein Grund sich in die Haare zu kriegen :kiss:.
Alles wieder gut?
Tussinelda schrieb:nimm Deine Aussage zurück, ansonsten melde ich das, dann kann ja überprüft werden, ob es sich um einen DA handeltOk , Entschuldigung , ich nehme es zurück.
Kein Grund sich in die Haare zu kriegen :kiss:.
Alles wieder gut?
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27.06.2015 um 15:03Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 15:04Ohm, bitte keine Überprüfungen von accounts!! :'D
@Tussinelda
Habe ich dir doch geschrieben. Aus deinem post geht nicht hervor, dass man es getrennt "führen" muss. Lediglich die Aufbewahrung erfolgt so. Wobei führen eigentlich eh auf das Gebiet außerhalb des befriedeten Eigentums bezogen ist.
@Tussinelda
Habe ich dir doch geschrieben. Aus deinem post geht nicht hervor, dass man es getrennt "führen" muss. Lediglich die Aufbewahrung erfolgt so. Wobei führen eigentlich eh auf das Gebiet außerhalb des befriedeten Eigentums bezogen ist.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 15:05Jetzt kriegt Euch mal alle wieder ein und hört auf Euch zu bekriegen:)
Jemand hatte hier geschrieben das ein Einbrecher auf der Flucht mit "meinem" Hab und Gut noch im Angriffsmodus ist und somit vom Gesetz her mit einer Schusswaffe gestoppt werden darf. Hab Ich das so richtig verstanden? Hir in Deutschland? Kann ich kaum glauben. Konnte leider nicht zitieren mit Handy 📱.
Jemand hatte hier geschrieben das ein Einbrecher auf der Flucht mit "meinem" Hab und Gut noch im Angriffsmodus ist und somit vom Gesetz her mit einer Schusswaffe gestoppt werden darf. Hab Ich das so richtig verstanden? Hir in Deutschland? Kann ich kaum glauben. Konnte leider nicht zitieren mit Handy 📱.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 15:05@Tussinelda
Sag doch mal, so deiner Meinung g nach da steht, dass man zu Hause die Waffe nicht bei sich tragen darf.
Sag doch mal, so deiner Meinung g nach da steht, dass man zu Hause die Waffe nicht bei sich tragen darf.
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27.06.2015 um 15:11Manchmal reicht sogar schon Wikipedia:
Die Aufbewahrung ist eine andere Baustelle. Waffen sind so aufzubewahren, dass sie vor Abhandenkommen und dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt sind. (Das ist auch gegeben, wenn die Waffe am Mann getragen wird). Während der Nachtruhe (wenn der Waffenbesitzer schläft) oder beim Verlassen der Wohnung muss sie aber in den Tresor.
Übrigens müssen Waffe und Munition nicht unbedingt getrennt gelagert werden, es kommt auf den Widerstandsgrad des Tresores an. Link anbei:
http://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/Waffenaufbewahrung.pdf
Im Sinne des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Dazu bedarf es einer Erlaubnis (Waffenschein).Tragen der Waffe innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums, der eigenen Wohnung und der Geschäftsräume - und nur an diesen Orten - gilt nicht als Führen im Sinne des Gesetzes, ist also gestattet (weil kein Waffenschein erforderlich).
Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt. Der Waffenschein berechtigt nur zum Führen der Waffe, nicht aber zum Besitz. Wer Waffen in der Öffentlichkeit außerhalb des befriedeten Besitztums führen will, benötigt daher beides: Waffenbesitzkarte und Waffenschein.
Die Aufbewahrung ist eine andere Baustelle. Waffen sind so aufzubewahren, dass sie vor Abhandenkommen und dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt sind. (Das ist auch gegeben, wenn die Waffe am Mann getragen wird). Während der Nachtruhe (wenn der Waffenbesitzer schläft) oder beim Verlassen der Wohnung muss sie aber in den Tresor.
Übrigens müssen Waffe und Munition nicht unbedingt getrennt gelagert werden, es kommt auf den Widerstandsgrad des Tresores an. Link anbei:
http://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/Waffenaufbewahrung.pdf
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 15:11Laucott schrieb:Jemand hatte hier geschrieben das ein Einbrecher auf der Flucht mit "meinem" Hab und Gut noch im Angriffsmodus ist und somit vom Gesetz her mit einer Schusswaffe gestoppt werden darf. Hab Ich das so richtig verstanden? Hir in Deutschland? Kann ich kaum glauben.Ja, das konnte ich auch kaum glauben und habe etwas recherchiert.. hier gefunden..
So steht das im Gesetz:http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/8431-notwehrrecht-in-deutschland-und-den-usa
§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Man darf sein Eigentum verteidigen. Man darf einen Einbrecher auch unter vorgehaltener Waffe vorläufig festnehmen.
§ 127
[Vorläufige Festnahme]
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Allerdings darf man Einbrecher nur totschießen, wenn sie einen angreifen und Leib oder Leben bedroht ist. Nicht, weil man das gerne mal machen möchte.
Dürfte auch für den User @tufan mal interessant zu wissen sein, der mich hier die ganze Zeit deswegen angepöpelt hat.
Und da es mit einer Waffe meist tödlich enden kann, wird wohl immer abzuklären sein, ob der Einsatz der Schusswaffe selbst bei einem Einbruch von Nöten war.
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 15:14Wie geil ist das den :D
Jetzt postet die Tante kackdreist Sachen, die widersprüchlich zu ihren eigenen Aussagen sind und ist noch stolz darauf.
:'D
Jetzt postet die Tante kackdreist Sachen, die widersprüchlich zu ihren eigenen Aussagen sind und ist noch stolz darauf.
:'D
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27.06.2015 um 15:16tufan schrieb:Jetzt postet die Tante kackdreist Sachen, die widersprüchlich zu ihren eigenen Aussagen sind und ist noch stolz darauf.Kann man hier zum Glück nachlesen was ich geschrieben habe ;) Dann zitiere doch mal meine angeblichen widersprüchlichen Aussagen hier, ich bin gespannt. :D