Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 20:40@CosmicQueen
Man hör doch einfach auf damit, umgangssprachliche Begriffe in Verbindung mit dem StGB zu bringen, zum Beispiel Angriff.
Als nächstes ist die Seite guteFrage eine so geringfügig zuverlässigere Quelle (Sofern kein Gerichtsurteil zitiert wird) wie der besoffene Harald von nebenan.
Der Hausbesitzer hat Tatbestandsmäßig den Totschlag begangen, wenn nicht sogar Mord, aber um strafbar dahingehend gehandelt zu haben, dürfen WEDER Rechtfertigungsgründe (zB Notwehr, Nothilfe, Notstand) noch Schuldausschließungsgründe (zB Volltrunkenheit, starke geistige Behinderung, entschuldigender Notstand) vorliegen.
Um das zu prüfen, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und das ist auch gut so, und dann soll ein Richter nach geltendem Recht beurteilen.
Man hör doch einfach auf damit, umgangssprachliche Begriffe in Verbindung mit dem StGB zu bringen, zum Beispiel Angriff.
Als nächstes ist die Seite guteFrage eine so geringfügig zuverlässigere Quelle (Sofern kein Gerichtsurteil zitiert wird) wie der besoffene Harald von nebenan.
Der Hausbesitzer hat Tatbestandsmäßig den Totschlag begangen, wenn nicht sogar Mord, aber um strafbar dahingehend gehandelt zu haben, dürfen WEDER Rechtfertigungsgründe (zB Notwehr, Nothilfe, Notstand) noch Schuldausschließungsgründe (zB Volltrunkenheit, starke geistige Behinderung, entschuldigender Notstand) vorliegen.
Um das zu prüfen, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und das ist auch gut so, und dann soll ein Richter nach geltendem Recht beurteilen.