(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte
31.01.2015 um 00:14@emz
Du meinst er klagt weil er sich in seiner Ehre "beleidigt" fühlt? Also wenn Du das so siehst, hast Du den Artikel nicht gelesen. Für seine Begriffe herrscht da Rechtsunsicherheit, und wenn es nach dem Urteil dieses Richters geht, könnten quasi alle Fotografierten der letzten 100 Jahre + ihre Nachkommenschaft Rechtsansprüche anmelden.
Das ist natürlich nicht korrekt, und deswegen ersucht er erneut das Gericht, diesmal in höherer Instanz um Rechtssicherheit zu erlangen.
Bislang hat es nehme ich an meistens funktioniert, oder man hat sich auf einen Vergleich geeinigt.
Jedenfalls passt das schon so, auch vom Gesetzgeber her sind hier klare Vorgaben gemacht.
23 KunstUrhG
Du meinst er klagt weil er sich in seiner Ehre "beleidigt" fühlt? Also wenn Du das so siehst, hast Du den Artikel nicht gelesen. Für seine Begriffe herrscht da Rechtsunsicherheit, und wenn es nach dem Urteil dieses Richters geht, könnten quasi alle Fotografierten der letzten 100 Jahre + ihre Nachkommenschaft Rechtsansprüche anmelden.
Das ist natürlich nicht korrekt, und deswegen ersucht er erneut das Gericht, diesmal in höherer Instanz um Rechtssicherheit zu erlangen.
Bislang hat es nehme ich an meistens funktioniert, oder man hat sich auf einen Vergleich geeinigt.
Jedenfalls passt das schon so, auch vom Gesetzgeber her sind hier klare Vorgaben gemacht.
23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
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2.
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3.
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4.
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