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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

72 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kunst, Fotos, Videos ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 00:14
@emz

Du meinst er klagt weil er sich in seiner Ehre "beleidigt" fühlt? Also wenn Du das so siehst, hast Du den Artikel nicht gelesen. Für seine Begriffe herrscht da Rechtsunsicherheit, und wenn es nach dem Urteil dieses Richters geht, könnten quasi alle Fotografierten der letzten 100 Jahre + ihre Nachkommenschaft Rechtsansprüche anmelden.

Das ist natürlich nicht korrekt, und deswegen ersucht er erneut das Gericht, diesmal in höherer Instanz um Rechtssicherheit zu erlangen.

Bislang hat es nehme ich an meistens funktioniert, oder man hat sich auf einen Vergleich geeinigt.
Jedenfalls passt das schon so, auch vom Gesetzgeber her sind hier klare Vorgaben gemacht.


23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.



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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 00:30
@DeadPoet
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb:Also wenn Du das so siehst, hast Du den Artikel nicht gelesen.
Und wenn du das nicht so siehst, hast du das Interview nicht angehört.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 00:33
@DeadPoet
Also "klare Vorgaben" würde ich das nicht nennen. Ich denke, die ersten drei Punkte sind sowieso bekannt und unstrittig, aber das...
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb:4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
ist sicher keine klare Vorgabe.
Wer will denn festlegen, wann ein höheres Interesse der Kunst gegeben ist?
Theoretisch könnte man fast alles damit rechtfertigen. Der Begriff "Kunst" lässt sich ja nicht mal objektiv definieren.

Ich persönlich hätte an Stelle der Frau jedenfalls auch geklagt und sicher nicht wegen finanzieller Interessen. Fände das ziemlich unverschämt und grenzüberschreitend, wenn mich jemand ohne mein Wissen und ohne meine Einwilligung fotografieren und dann auch noch irgendwo ausstellen würde.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 00:40
Ich habe zu dem Fall gerade noch ein ausführliches Interview mit einem Medienrechtsanwalt gefunden.

http://irights.info/artikel/street-photography-urheberrecht-persoenlichkeitsrecht-ostkreuz/24866

Interessant finde ich diesen Teil:
iRights.info: Was ist mit den Millionen Hobbyknipsern? Da nimmt man mal eben eine Straßenszene mit dem Smartphone auf und hat zehn fremde Leute gut erkennbar im Bild – die kann man nicht alle um Erlaubnis fragen. Andererseits kann sich auch nicht jeder zum Künstler und seinen Schnappschuss zur Kunst erklären, oder?

Thorsten Feldmann: Der Kunstbegriff ist bei uns im Recht sehr umstritten. Was ist Kunst? Ist Graffiti Kunst? Diese Diskussionen kennen wir, und darüber wird man sich auch hier im Konkreten zu streiten haben, was dem Interesse der Kunst dient und was nicht.

Bei Fotoveröffentlichungen diskutiert man aber meistens den Aspekt der Zeitgeschichte. Wir hatten in unserer Praxis schon Fälle, bei denen es um die idealtypische Abbildung einer Familie aus den 50er-Jahren ging. Das war dann auch Zeitgeschichte. Man kann also auch ohne Bezug zur Kunst mit historischen Personenaufnahmen arbeiten. Es muss im Einzelfall nur sauber argumentiert sein.

All dies zeigt: Man hat als Fotograf schon viele Möglichkeiten, Foto-Veröffentlichungen zu rechtfertigen, auch ohne Einbeziehung des Abgebildeten. Wenn er nicht zustimmt, dann hat man immer noch die gesetzlichen Möglichkeiten für die Rechtfertigung. Und wenn die dann zu verneinen sind, hat das oft einen triftigen Grund, der im Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zu finden ist.



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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 01:17
@raitoningu
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Ich persönlich hätte an Stelle der Frau jedenfalls auch geklagt und sicher nicht wegen finanzieller Interessen. Fände das ziemlich unverschämt und grenzüberschreitend, wenn mich jemand ohne mein Wissen und ohne meine Einwilligung fotografieren und dann auch noch irgendwo ausstellen würde.
Ich hätte ebenfalls geklagt. Bei einer Entschuldigung des Fotografen hätte ich vielleicht davon Abstand genommen. Aber so wie er sich im Recht fühlt, kann man das nicht hinnehmen. Vor allem soll das Bild nicht allzu schmeichelhaft ausgefallen sein. Ich stelle mir vor, wie peinlich das ist, wenn man dann im Bekanntenkreis darauf angesprochen wird.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 01:35
@emz
Bei Fotos bin ich zugegebenermaßen eh empfindlich; es haben auch schon Leute ziemlich Ärger mit mir bekommen, weil ohne meine Zustimmung Bilder auf Facebook gepostet wurden, wo ich mit drauf war. Die Vorstellung, unbemerkt auf der Straße fotografiert und dann irgendwo ausgestellt zu werden, finde ich furchtbar.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 01:38
Zitat von emzemz schrieb:Vor allem soll das Bild nicht allzu schmeichelhaft ausgefallen sein. Ich stelle mir vor, wie peinlich das ist, wenn man dann im Bekanntenkreis darauf angesprochen wird.
Blöd ist, dass wir nicht wissen wie das Bild aussah. Es existiert ja nicht mehr. Man weiß nicht mal mehr, was die Aussage des Fotos im Kontext der Ausstellung gewesen ist. Also kann man's als Außenstehender gar nicht einschätzen, ob man die Reaktion der Frau nachvollziehen kann.


@raitoningu

Das ist heutzutage fast unvermeidbar.


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31.01.2015 um 01:43
@deja-vu.
Naja, es ist ja doch ein großer Unterschied, ob man irgendwo am Rand mit abgebildet oder gezielt einzeln fotografiert wird.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 01:45
@raitoningu
Ähnliches habe ich auch erlebt, wo jemand meinte, in seinem Blog Bilder von einer Gartenparty einstellen zu müssen. Mehrere haben sich beschwert, er war nicht bereit, die Bilder zu löschen, aber dann haben wir an den gewandt, über den er die Bilder hochgeladen hatte ... und weg waren sie.

@deja-vu.
Das glaube ich jetzt nicht so ganz, dass das Bild nicht mehr existent ist. Aber natürlich werden wir es nie zu Gesicht bekommen. Aber wenn schon der Fotograf selber sagt, dass die Frau da nicht sonderlich gut getroffen ist ...


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 01:55
@raitoningu

Manchmal ist genau der Einzelne (oder eine Gruppe) Gegenstand der Betrachtung. Weil derjenige irgendwas Besonderes tut, irgendwas Auffälliges trägt, zur richtigen Zeit im richtigen Licht am richtigen Ort, und wenn es nur Situationskomik ist.

Allerdings könnte man dann einfach die Gesichter unkenntlich machen - es sei denn, es geht genau um das Gesicht (wie im Beispiel mit den Schlafenden Menschen in der U-Bahn). Vielleicht gilt das Verpixeln in der kommerziellen "Szene" auch als unprofessionell.

Mit unvermeidlich meinte ich schon, dass es heutzutage immer mehr Hobbyknipser gibt, die Menschen ablichten, ohne dass sie es mitkriegen. Und man denke erst an diese Google Brille....

@emz

Das meinte ich mit nicht existent. Für die Öffentlichkeit.
Zitat von emzemz schrieb: Aber wenn schon der Fotograf selber sagt, dass die Frau da nicht sonderlich gut getroffen ist ...
Dann war es vielleicht sogar das Ziel, sie so unvorteilhaft abzulichten und darzustellen. Das würde ihre Reaktion erklären.


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 02:16
@deja-vu.

In dem Artikel heißt es, sie hätte "gehetzt" gewirkt und im Interview wird erwähnt, die Frau wohnt um die Ecke wo die Ausstellung (Amerikahaus) stattfand und fühlt sich "nicht besonders gut getroffen" auf diesem Foto. Das wird auch von dem Fotografen überhaupt nicht dementiert.

Tja, wer will das schon


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(Straßen-)Fotografie: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

31.01.2015 um 10:31
@deja-vu.
Zitat von deja-vu.deja-vu. schrieb:Dann war es vielleicht sogar das Ziel, sie so unvorteilhaft abzulichten und darzustellen. Das würde ihre Reaktion erklären.
Wenn ich nochmal überlege, was auf dem Foto dargestellt war: eine gehetzt wirkende Frau im Ozelot-Mantel vor einem Leihhaus, da könntest du durchaus auf dem richtigen Weg sein ;) Da macht es auch Sinn, warum dieses Bild nun komplett gelöscht worden sein soll :D


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