shionoro schrieb:hier geht es um einen schlag, woraufhin das Opfer unglücklich fiel
nee komplett falsch.
Sie fiel nicht unglücklich, sie wurde durch den Schlag auf den Stein geschleudert. Und dann war sie eigentlich schon tot.
Das war nicht unglücklich, sondern gezielt.
Brauchst du nicht verharmlosen.
Der Täter ist sicher ein unterbelichtetes Stück Biomüll. Aber er hat Augen, er wusste dass dort ein Stein ist, er hat Erfahrung mit der Wirkung von Faustschlägen, er wusste das Tugce zierlich ist.
Ergo wusste er was er tat und tat es dennoch.
Also hat er ihren Tod zumindest billigend in kauf genommen.
Er trägt die volle Verantwortung für den Tod Tugces. Nicht irgendein Zufall oder Unglück.
Im Strafrecht MUSS sich etwas ändern.
2 Jahre auf Bewährung wenn man eben nal ein Mädchen umbringt, sind komplett abartig.
Kann man gar nicht glauben, dass wir so Totschläger-freundliche Gesetze haben.
Schämt man sich direkt fürs eigene Land.