Nach meinem Rechtsempfinden handelt es sich hier um ein Tötungsdelikt --- der Schläger ist nachweislich bewusst zurückgekommen, und hat m. M. n. alle möglichen Folgen seines Schlages billigend in Kauf genommen (Eventualvorsatz) ...
Dass die zu erwartende Strafe für diese Tat nur wenige "zufriedenstellen" wird, ist eine Prognose, die wohl nicht sehr gewagt ist (obwohl sie die Zukunft betrifft), wenn man sich mal Urteile, bei ähnlich gelagerten Fällen, aus der Vergangheit ansieht, und sich gleichzeitig die Personaldecke von Staatsanwälten und Richtern vergegenwärtigt ...
"Bundesweit fehlen nach Schätzungen des Deutschen Richterbundes mittlerweile ungefähr 2000 Richter und Staatsanwälte" ...
[Vgl.: ZDF-Sendung "frontal21" vom 02.12.2014, "Rechtsstaat am Limit – Überforderte Richter, verschleppte Verfahren"]
Eine Folge (des wahrscheinlich "milden" Urteils) wird m. E. sein, dass es zukünftig noch
weniger sogen. "Zivilcourage" geben wird, und wir mit einem Blick über den großen Teich
eine Ahnung davon bekommen können, auf was für eine Gesellschaft(-sform) wir sehenden Auges zusteuern ...
["Wenn jeder an sich denkt, ist ja auch an alle gedacht" - "Halt' dich raus, kommst' nicht rein" ...]
M.E. ist eine Ursache darin zu suchen (und zu finden), dass wir in D erst gar keine hatten, und, seit bemerkt wurde, dass wir dringend eine brauchen, eine falsch verstandene "Einwanderungspolitik" praktizieren ...
Natürlich kann man die Erfahrung von
@Nina75 (vgl. heute um 09:57h) nicht auf eine ganze Ethnie projizieren, aber sie sollte uns zumindest aufhorchen lassen ...
"Jede politische Aktion beginnt mit dem Aussprechen dessen, was ist."
[Ferdinand Lassalle]
Statt, dass wir nämlich unsere, auch durch die sogen. "Aufklärung" schwer erungenen, und z. T. auch teuer bezahlten, Werte erhalten und/oder vermitteln (versuchen), wurden/werden sie nach meiner Wahrnehmung sukzessiv "geopfert" ...
Damit meine ich nicht etwa "Deutschtümelei", von wegen "am deutschen Wesen mag die Welt genesen" o. ä. ...
Besonders deutlich wird es m. M. n. immer dann, wenn zwei Grundrechte aufeinander stoßen ...
So wurde sich bspw. bei der Abwägung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, und des Rechts auf Religionsfreiheit, mit dem Recht auf Beschneidung, gegen die körperliche Unversehrtheit (von Säuglingen und Kleinstkindern) entschieden ...
[Analog könnte ich noch andere Beispiele anführen, wo m. E. die Scharia längst Einzug in die dt. Rechtsprechung genommen hat (Schächten, Vielehe, Gewalt in der Ehe etc.) ...]
Will sagen, der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist !!!
In diesem Sinne
-carpe diem-
PS:
Aktuell wird nach einem Mann gefahndet, der einer Frau die Haare angezündet hat ...
Sollte sich herausstellen, dass die Straftat "religiös motiviert" war, weil das Opfer bspw. kein Kopftuch trug, würde sich daraus u. U. ein Problem für die Strafzumessung nach o. g. "Muster" ergeben ...
[Vgl.:
http://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/hier-wird-eine-frau-am-bahnhof-zoo-angezuendet]