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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

23.09.2015 um 12:04
@Thaumaturge
@kleinundgrün
Aber wieso sollte man im Kauf nehmen behinderte Kinder zu bekommen.

Es geht nicht um lebenswertig oder nicht.

Aber es ist klar, dass behinderte Kinder es schwerer haben. Wieso sollte man ihnen das zumuten?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

23.09.2015 um 12:06
Weißt du, es gibt auch genug „nicht-behinderte“ die ein schweres Leben haben. Warum hat man diesen das Leben zugemutet?


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23.09.2015 um 12:08
@Thaumaturge
Es geht darum, dass man durch Behinderungen eingeschränkt ist.

Wieso sollte man ihnen also die doppelte last geben?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

23.09.2015 um 12:09
Zitat von SamsaraaSamsaraa schrieb: Wieso sollte man ihnen das zumuten?
Die Frage ist, wer bestimmen kann, ob ein Behinderter ein lebensunwertes Leben führt.

Frag mal einen beliebigen Menschen mit Behinderung: Wird er Dir sagen, dass er lieber nie geboren wäre? Vermutlich nicht häufiger, als das ein nicht behinderter sagen würde.


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23.09.2015 um 12:23
@kleinundgrün
ja, weil sie ihre behinderung akzeptiert haben und gelernt haben damit umzugehen.

Es ist klar, dass ein behinderter mensch, genauso ein gutes leben haben kann wie ein nicht-behinderter.

Aber es war bestimmt ein Aragement. Frag doch einen Behinderten, ob er lieber ohne Behinderung wäre.
Er wird dir ja sagen.


Das Leben ohne Behinderung ist einfacher. Das hat aber nicht mit lebenswerter zu tun. Den Lebenswert, bestimmt jeder selbst. Es gibt behinderte die sind 1000x glücklicher und freundlicher als "normale".

Es geht um diese Lebensqualität, um diesen mühseeligen Weg sein Platz als Behinderte in der Welt zu finden.
Um Krankheiten, um eine höhere Lebenserwartung, ganz normal zu Schule zu gehen, arbeiten, später Heiraten, selbst Kinder zeugen. Supermarkt, Schwimmen, Freunde. etc.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

23.09.2015 um 12:29
Ich persönlich würde überhaupt kein Kind in die Welt setzten ob gesund oder nicht. Ich kann aber doch nicht wegen meiner persönlichen Ansicht, allen Menschen das Kinderkriegen verbieten. Und darum geht es hier nur, wie kann man ein Inzestverbot vernünftig begründen. Warum mich das “Schutz des Kindes“ Argument nicht überzeugt, habe ich schon geschrieben.

Ehrlich gesagt wurde das Thema auch schon lang und ausgiebig hier diskutiert und nicht ein überzeugendes Argument war dabei. Das Inzest Gesetz, so wie es jetzt zumindest in den Büchern steht, müsste eigentlich sogar Befürworter eines Inzestverbots stören, da es eben nicht explizit Sex und das Kinderkriegen verbietet, sonder nur den Vaginalverkehr.
Hier hat mal jemand geschrieben, dass es so gesehen sogar legal wäre, seine Schwester durch künstliche Befruchtung zu schwängern, weiß aber nicht ob das wirklich so stimmt oder ob es da noch Hürden beim Verfahren gibt, die das verhindern.
Naja so oder so, das Gesetzt ist eine Farce und führt eigentlich nur dazu, dass eine kleine Gruppe vom Staat drangsaliert wird.


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23.09.2015 um 12:32
Zitat von SamsaraaSamsaraa schrieb:Aber es war bestimmt ein Aragement. Frag doch einen Behinderten, ob er lieber ohne Behinderung wäre.
Er wird dir ja sagen.
Klar.

Aber unter dieser Konstellation existiert diese Option überhaupt nicht.

Die Alternativen lauten:
1. Leben mit Behinderung.
2. Kein Leben.


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Rao ehemaliges Mitglied

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23.09.2015 um 14:27
Angesichts der deutschen Vergangenheit wird sich hier keine Behörde jemals anmaßen, sich in Fragen zu Erbkrankheiten in die Angelegenheiten von (legalen) Elternpaaren einzumischen.
Die Frage ist nicht, kann/darf/will der Staat verbieten oder nicht, sondern wollen die Eltern in spe sich selbst die u. U. lebenslänglichen Belastungen mit einem behinderten Kind aufhalsen oder nicht. Wenn die Wahrscheinlichkeit einer Erbkrankheit hoch ist, weil Mann und Frau die gleiche gefährliche Erbanlage in sich tragen, gibt es heute schon die Möglichkeit des (zur Zeit noch genehmigungspflichtigen?) PID-Verfahrens, bei dem eine Zeugung im Reagenzglas durchgeführt und alle geschädigten Embryonen vernichtet werden, nur die gesunden werden der Frau eingepflanzt. Bei einer so schweren Krankheit, daß mit gesunden Embryonen bei der PID gar nicht zu rechnen wäre, ist ein Totalverzicht auf Kinder sowieso angebracht - oder die Eltern leben dann halt mit dem geschädigten Nachwuchs. Dem Staat steht es frei, hier ein wenig die Zügel anzuziehen, indem er sagt, daß dann auch die Eltern in erster Linie selbst für die (lebenslängliche) Finanzierung dieser (freiwillig und mit Absicht krank in die Welt gesetzten) Kinder geradestehen müssen und nicht jede Art von Hilfe übers Sozialamt finanziert wird und auch das mögliche spätere Abschieben des Kindes in ein Heim (auf Staatskosten) erschwert wird. Eigenverantwortlichkeit also statt sozialer Hängematte für alle, die mit einem behinderten Kind winken.
Mit lebenswert oder -unwert hat das nicht das geringste zu tun, nur damit, wer gegebenenfalls die Folgen in Form der notwendigen Finanzierung tragen muß. Wenn man weiß, daß so ein Heimpflegeplatz für Schwerstbehinderte mit höherer Lebenserwartung im Lauf der Jahre locker in den Kostenbereich von einer Million und mehr kommen kann - was vermutlich nicht die Eltern zu zahlen gedenken...


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Rao ehemaliges Mitglied

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23.09.2015 um 14:40
@Thaumaturge
hier hat mal jemand geschrieben, daß es so gesehen sogar legal wäre, seine Schwester durch künstliche Befruchtung zu schwängern,
Daß diese Möglichkeit in dem Gesetzestext nicht berücksichtigt wurde, weist darauf hin, daß die Personen, die dieses Gesetz einbrachten, an eine solche Möglichkeit vermutlich gar nicht dachten. (Hängt vielleicht mit dem Alter des Gesetzes zusammen, künstliche Befruchtung beim Menschen wird noch nicht so lange praktiziert.) Aber immer wenn ein Gesetzestext derartige durch Nachlässigkeit oder Ahnungslosigkeit entstandene Schlupflöcher bietet, bleiben die solange offen, bis ein konkreter Präzedenzfall vorliegt und damit ein Grund, das betroffene Gesetz entsprechend zu ergänzen oder überarbeiten und es dem Stand der neusten Bedürfnisse und Entwicklungen (z. B. gesellschaftlicher und medizinischer Art) anzupassen.


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23.09.2015 um 15:05
Zitat von RaoRao schrieb:Daß diese Möglichkeit in dem Gesetzestext nicht berücksichtigt wurde, weist darauf hin, daß die Personen, die dieses Gesetz einbrachten, an eine solche Möglichkeit vermutlich gar nicht dachten.
Oder es weist darauf hin, dass gar kein Regelungsbedarf besteht. Dieses Gesetz (es ist im Übrigen das ESchG) verbietet Menschen mit vergleichbarer Veranlagung auch nicht die künstliche Befruchtung. Im Gegenteil, es gibt sogar Regelungen zur PID, wenn Menschen ein erhöhtes Risiko auf weisen.

Insofern ist das vorliegende Fehlen einer "Inzest-Regelung" konsequent und kein Versäumnis. Auch Menschen, deren Nachkommenschaft ein erhöhtes Risiko der Fehlbildung aufweist, dürfen sich fortpflanzen.

Du willst hier nur Deine Gesinnung mit Pseudoargumenten durchsetzen.


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23.09.2015 um 15:19
Hier war von Thaumaturge nicht das Gesetz zur PID, sondern der Beischlaf-Paragraph § 173 gemeint. Der so lange in dieser Form stehen bleibt, bis sich ein konkreter Grund einfindet, ihn zu ändern/ergänzen (denn mit einer Abschaffung ist nicht zu rechnen). Kein von Menschen gemachtes Gesetz ist ein Naturgesetz, das unantastbar und unveränderlich für alle Zeiten wäre, das gilt übrigens genauso für die Todesstrafe, die vielleicht heute "grundlegenden sozialen Aspekten der (heutigen) Gemeinschaft widerspricht", wie Du so schön geschrieben hast, aber selbst diese sozialen Aspekte sind nicht zwingend für alle Zeiten unveränderlich. Jede Gesellschaft macht sich ihre eigenen Gesetze anhand ihrer eigenen Bedürfnisse und "sozialen Aspekte".


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23.09.2015 um 15:46
Zitat von RaoRao schrieb:Hier war von Thaumaturge nicht das Gesetz zur PID, sondern der Beischlaf-Paragraph § 173 gemeint
So, war es das? Warum?
Zitat von RaoRao schrieb:Jede Gesellschaft macht sich ihre eigenen Gesetze anhand ihrer eigenen Bedürfnisse und "sozialen Aspekte".
Stimmt natürlich. Aber der § 173 StGB fällt in seinem Regelungsinhalt aus unseren Bedürfnissen heraus. Er passt nicht zu unserer Gesellschaft.

Denn:
- Erwachsenen Menschen schreiben wir inzwischen nicht mehr vor, mit wem und wie sie einvernehmlichen Sex haben dürfen und mit wem nicht.

- Das Argument zum erhöhten Risiko von Fehlbildungen hat sonst auch keinen Platz in unserer Rechtsordnung. Selbst wenn ich weiß, dass die genetische Konstellation eines Paares das Risiko einer weit erhöhten Fehlbildugen beinhaltet, gibt es hierzu kein Verbot.

Der § 173 StGB ist in unserer Rechtsordnung ein Relikt. Die Regelung ist inkonsequent. Auch wenn das Leuten, die ihre Moralvorstellungen gerne gesetzlich verankert sehen würden, ein Dorn im Auge ist.

Der einzige Grund, warum er noch im StGB steht, ist der, dass die meisten es nicht hin bekommen, die genannten Gründe wertfrei zu beurteilen. und natürlich gibt es hier keine nennenswerte Lobby, die eine entsprechende Streichung fordern würde.

@Rao
Und noch was: Wenn Du inhaltlich zu meinen Beiträgen äußerst, dann wäre es hilfreich, wenn Du mich zitierst.


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24.09.2015 um 11:56
@kleinundgrün: Zitieren oder kopieren funzt bei mir aus irgendeinem Grund nicht, ich muß alles handschriftlich übertragen, und das nervt. Auf vielen anderen Webseiten gibt es da, wo hier nur das "melden" steht, eine extra Zitat-Funktion für den betreffenden Post, den vermisse ich hier bitterlich.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:So, war es das? Warum?
Warum ist die Banane krumm? Lies halt den Post von 12:29, dann ist es offensichtlich.


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24.09.2015 um 12:22
Zitat von RaoRao schrieb: Lies halt den Post von 12:29, dann ist es offensichtlich.
Wäre es das, hätte ich nicht gefragt. Nirgends steht etwas von einer Beschränkung auf das StGB.


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24.09.2015 um 12:29
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber der § 173 StGB fällt in seinem Regelungsinhalt aus unseren Bedürfnissen heraus. Er passt nicht zu unserer Gesellschaft.
Offensichtlich fiel er irgendwann in die Bedürfnisse, und offensichtlich hat er mal zu der (damaligen) Gesellschaft gepaßt, sonst gäbe es ihn gar nicht, so wie früher auch die Todesstrafe. Wenn Du der Meinung bist, er müsse gestrichen werden, dann geh halt durch die zuständigen Instanzen und versuche die Streichung zu erreichen. Ich werde Dich bestimmt nicht hindern, aber auch nicht unterstützen. Und auf das Ergebnis bin ich schon jetzt gespannt.


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24.09.2015 um 12:49
Zitat von RaoRao schrieb:Offensichtlich fiel er irgendwann in die Bedürfnisse
Genau. So war das auch. Es gab auch mal das Bedürfnis, Leute auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen.
Zitat von RaoRao schrieb:Wenn Du der Meinung bist, er müsse gestrichen werden, dann geh halt durch die zuständigen Instanzen und versuche die Streichung zu erreichen.
Das ist halt eine Frage, wie wichtig mir das ist. Da es mich nicht persönlich betrifft, bin ich da auch nicht allzu motiviert, übermäßig viel Zeit und Geld zu investieren. Zumal der Aufwand enorm wäre.

Hier ist ein Diskussionsforum und ich diskutiere darüber. das ist einfach eine Maßnahme, um zum einen meine Meinung zu bilden und zum anderen auch anderen Personen zu ermöglichen, sich eine Meinung bilden zu können.
Gerade hier hat man gemarkt, wie viel Unwissen vor herrscht. Keiner weiß so recht, was eigentlich verboten ist, was die Motive des Gesetzgebers sind etc. Viele haben nur eine diffuse Angst vor Sittenverfall ohne aber in der Lage zu sein, sich eine qualifizierte Meinung bilden zu können.


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Rao ehemaliges Mitglied

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24.09.2015 um 13:28
Dann fühlen wir uns alle jetzt etwas aufgeklärter. :)


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24.09.2015 um 15:24
Da dies in einem anderen Thread zur Sprache kam, warum nicht diese Änderung:

- Inzest wird nicht mehr unter Strafe gestellt (Sex mit Minderjährigen ist ja weiterhin verboten)
- Kinderkriegen aus einer solchen Beziehung zwischen direkt Blutsverwandten wird unter Strafe gestellt (sollen sie eben notfalls abtreiben), gilt nicht für Minderjährige und Vergewaltigungsopfer

Dann wären die Probleme doch gelöst ...


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24.09.2015 um 15:39
Zitat von IssomadIssomad schrieb:- Kinderkriegen aus einer solchen Beziehung zwischen direkt Blutsverwandten wird unter Strafe gestellt
Dann müssten aber auch Paare, die ein vergleichbares Risiko aufweisen, genau so bestraft werden.


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24.09.2015 um 16:00
@Issomad

Außerdem ist eine behördlich angeodnete Abtreibung mehr als fragwürdig.


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