Rao schrieb:Hier war von Thaumaturge nicht das Gesetz zur PID, sondern der Beischlaf-Paragraph § 173 gemeint
So, war es das? Warum?
Rao schrieb:Jede Gesellschaft macht sich ihre eigenen Gesetze anhand ihrer eigenen Bedürfnisse und "sozialen Aspekte".
Stimmt natürlich. Aber der § 173 StGB fällt in seinem Regelungsinhalt aus unseren Bedürfnissen heraus. Er passt nicht zu unserer Gesellschaft.
Denn:
- Erwachsenen Menschen schreiben wir inzwischen nicht mehr vor, mit wem und wie sie einvernehmlichen Sex haben dürfen und mit wem nicht.
- Das Argument zum erhöhten Risiko von Fehlbildungen hat sonst auch keinen Platz in unserer Rechtsordnung. Selbst wenn ich weiß, dass die genetische Konstellation eines Paares das Risiko einer weit erhöhten Fehlbildugen beinhaltet, gibt es hierzu kein Verbot.
Der § 173 StGB ist in unserer Rechtsordnung ein Relikt. Die Regelung ist inkonsequent. Auch wenn das Leuten, die ihre Moralvorstellungen gerne gesetzlich verankert sehen würden, ein Dorn im Auge ist.
Der einzige Grund, warum er noch im StGB steht, ist der, dass die meisten es nicht hin bekommen, die genannten Gründe wertfrei zu beurteilen. und natürlich gibt es hier keine nennenswerte Lobby, die eine entsprechende Streichung fordern würde.
@Rao Und noch was: Wenn Du inhaltlich zu meinen Beiträgen äußerst, dann wäre es hilfreich, wenn Du mich zitierst.