Aufhebung des Inzest-Verbots
27.09.2014 um 13:06@Aldaris
Es gibt viele verschiedene Familienkonstellationen, und das ist richtig und gut - solange sich an gewisse Regeln gehalten wird, und geprüft wird ob eine Eignung vorliegt. So, jetzt könnte man auch sagen: Bei natürlicher Elternschaft gibt es doch auch keine Tests oder Überprüfungen ohne Hinweis auf Pflichtversäumnis.
Wieso misst man da mit zweierlei Maß. WEIL es eine Notwendigkeit dafür gibt. Auf der anderen Seite lassen sich aber die Millionen frisch gebackenen Eltern jedes Jahr auf diese Weise sehr schwer ohne Hinweise kontrollieren.
Nur als Beispiel, warum ein Gesetz sich durchsetzt, ein anderes fällt, ein drittes nach 200 Jahren wieder eingeführt wird.
Wenn du meiner Urteilskraft nicht vertraust, ist es nicht schlimm, aber ich habe die Gesetzgebung auch nicht in der Hand. Selbst wenn ich nicht damit einverstanden wäre, das vollmündige Erwachsene verfolgt werden, weil sie sich "lieben" - muss ich trotzdem sagen, dass dieser Wunsch dem Wunsch nachsteht, den Opfern zu helfen die sich in Situationen befinden die nur dann geklärt werden, wenn sich Behörden, Ämter und Sozialeinrichtungen dementsprechend vernetzen können. Der Anreiz dies zu tun, ist in Frankreich der Inzestparagraph.
Ob man das Gesetz in Deutschland für Erwachsene lockert, ist fraglich. Es ist schwer in der heutigen Zeit, auch wegen deiner angeführten Beispiele ( Pluralität der Gesellschaft ) noch Unterscheidungen zu machen, welche Konstellation erlaubt ist und welche nicht ( Mann-Mann Ok ) ( Bruder-Schwester Ok ) ( Enkel - Großmutter nicht Ok? )
Es gibt viele verschiedene Familienkonstellationen, und das ist richtig und gut - solange sich an gewisse Regeln gehalten wird, und geprüft wird ob eine Eignung vorliegt. So, jetzt könnte man auch sagen: Bei natürlicher Elternschaft gibt es doch auch keine Tests oder Überprüfungen ohne Hinweis auf Pflichtversäumnis.
Wieso misst man da mit zweierlei Maß. WEIL es eine Notwendigkeit dafür gibt. Auf der anderen Seite lassen sich aber die Millionen frisch gebackenen Eltern jedes Jahr auf diese Weise sehr schwer ohne Hinweise kontrollieren.
Nur als Beispiel, warum ein Gesetz sich durchsetzt, ein anderes fällt, ein drittes nach 200 Jahren wieder eingeführt wird.
Aldaris schrieb:Vielleicht sollte man auch bedenken, dass Menschen, die tatsächlich in solchen Beziehungen leben, schon genug stigmatisiert sind. Das dann noch gesetzlich zu bestrafen halte ich nicht für sinnvoll.Ich würde auch nicht dagegen zu Felde ziehen, aber Bedenke wie groß der Aufschrei wäre, wenn man dann vorschlägt eine chemische Sterilisation durchführen zu lassen. Zur Abtreibung darf die Frau ja nicht gezwungen werden.
Aldaris schrieb:Aber Missbrauch wird ohnehin bestraft. Daran ändert doch der Inzest-Paragraf nichts.Mißbrauch wird bestraft, darum allein geht es nicht. Es geht darum für diese hundertausende Fälle Experten auszubilden und in ein Netz einzubinden das es ermöglicht solche Fälle überhaupt zu erkennen - und zu verfolgen um den Opfern zu helfen. Begreife das bitte, und komme nicht immer wieder mit der selben Leier. So leid es mir tut, aber ich habe das schon mehrere Male widerholt.
Wenn du meiner Urteilskraft nicht vertraust, ist es nicht schlimm, aber ich habe die Gesetzgebung auch nicht in der Hand. Selbst wenn ich nicht damit einverstanden wäre, das vollmündige Erwachsene verfolgt werden, weil sie sich "lieben" - muss ich trotzdem sagen, dass dieser Wunsch dem Wunsch nachsteht, den Opfern zu helfen die sich in Situationen befinden die nur dann geklärt werden, wenn sich Behörden, Ämter und Sozialeinrichtungen dementsprechend vernetzen können. Der Anreiz dies zu tun, ist in Frankreich der Inzestparagraph.
Ob man das Gesetz in Deutschland für Erwachsene lockert, ist fraglich. Es ist schwer in der heutigen Zeit, auch wegen deiner angeführten Beispiele ( Pluralität der Gesellschaft ) noch Unterscheidungen zu machen, welche Konstellation erlaubt ist und welche nicht ( Mann-Mann Ok ) ( Bruder-Schwester Ok ) ( Enkel - Großmutter nicht Ok? )