@wichtelprinz wichtelprinz schrieb:Homosexualität auf das Niveau eines Tatbestandes zu heben.
Bringst auch Beispiele, wo ich das gemacht haben soll? Und bitte, bitte keine, die du aus dem Zusammenhang reist und für deine komische Ansichten verdrehst.
wichtelprinz schrieb:Nein nein, hast Du nie gemacht, zB mit dem Inzucht Bespiel oder der Gottesanbeterin welche ihrem Partner den Kopf abbeisst -.-!
Alter -,-, ich habe das Beispiel mit Inszest und der Gottesanbeterin gebracht, um zu zeigen, dass nicht alles was natürlich auch als normal gilt (das hast du bis jetzt auch nicht widerlegt). Du redest nur um den heißen Brei herum und versuchst von deinem logischen Fehlschluss abzulenken.
Hier ist meine Kernaussage, ich markiere auch die wichtigsten Stellen, damit du es auch verstehst (und nichts mehr zu erfinden brauchst, was ich mal wo gesagt haben soll ;-)):
ähhh schrieb:Ja es ist normal, aber nicht weil es in der Natur vorkommt oder weil was weiß ich, sondern bloß weil die Leute, für die es normal ist, es als normal empfinden.
Es absolut normal, weil man einfach seinen Verstand benutzt hat und festgestellt hat, dass die Menschen jedes Recht haben sich auf die Weise glücklich zu machen, die sie für richtig empfinden.
Richtig Lesen ist eine wichtige Grundkompetenz, mein Lieber.
wichtelprinz schrieb:-.- die Verfassung ist das Grundgesetz und einfach "Höchstes Gesetz".
Und weiter? Es ändert ja nichts daran, dass man für ein funktionierendes demokratisches System eben drei Säulen braucht (Legislativer, Exekutive und die Judikative) und eben nicht einfach eine Legislative alle Gesetze nach belieben ändern kann.
wichtelprinz schrieb:Bei uns in der Schweiz können wir per Volksentscheid die Verfassung ändern.
In Deutschland kann die Verfassung auch teilweise geändert werden, aber z.B. nicht die ersten 20 Artikel.
Auch in der Schweiz ist es nicht ganz so einfach und auch da gibt es Schranken:
Die Bundesverfassung kann jederzeit abgeändert werden. Dabei bedarf die Abänderung der Zustimmung der Mehrheit des Volkes und der Kantone (Ständemehr). Inhaltlich ist der Abänderbarkeit dadurch Schranken gesetzt, dass die Verfassung zwingendes Völkerrecht nicht verletzen darf. Die Teilrevision darf zudem nicht gegen den Grundsatz der Einheit der Materie verstossen.[4] Als ungeschriebene Voraussetzung ist auch die faktische Durchführbarkeit der Initiative anerkannt. Ob weitere inhaltliche Schranken bestehen, indem die Kernbereiche der fundamentalen Normen der Verfassung wie Grundrechte, Föderalismus, Demokratie und Rechtsstaat verbindlich sind, wird in der Praxis der Bundesversammlung bisher verneint, von der juristischen Lehre aber uneinheitlich beurteilt.
Außerdem, dass in der Schweiz die Volksabstimmungen gerne von Populistischen Parteien gerne missbraucht wird, ist ja auch kein Geheimnis.