Irgendwie gehts ein wenig OT
:)Nur:
deponianer schrieb:Jemanden nicht zu tolerieren bedeutet ihn auszugrenzen oder abzulehnen und das ist in Deutschland verboten.
Ich muss das Gesetz respektieren, aber ich
muss niemanden tolerieren. So wie Du das formulierst muss ich alles und jeden tolerieren. Das ist Quatsch. Wenn ich mit "irgendwem" ein Probem habe und ihn und "seine Welt" nicht toll finde, werde ich das sicher nicht tolerieren.
Diskriminierung, Toleranz und Akzeptanz sind drei völlig unterschiedlich Sachen. Einfach mal die Definitionen lesen
:D@wichtelprinz Zu
Beitrag von wichtelprinz (Seite 105):
Was hat "Kenntnis" mit Akzeptanz zu tun? Eben, nicht wirklich viel.
wichtelprinz schrieb:Es wird Dir also vorgeschrieben das Du einen geplanten Raubüberfall nicht einfach akzeptieren kannst wenn Du davon kenntnis hast.
Nö, der Gesetzgeber hat festgelegt das es strafbar ist eine unter §138 fallende geplante Straftat nicht zu melden.
:) Dies hat er getan um in §138 festgelegte schwere Straftaten verhindern zu können. Das ist völig losgelöst von "meiner" Akzeptanz.
wichtelprinz schrieb:Musst nicht den wir sprechen eigentlich vom selben.
Das sich Akzeptanz auch in einem gesetzlichen Rahmen bewegen muss.
Nö, machen wir nicht
:D Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun
:) Wenn ich akzeptiere das Nachbar Maier falsch parkt, müsste ich ja auch ein Ticket bekommen.. nach Deiner Logik. Bekomme ich aber nicht
:) Ich muss den auch nicht melden
:DIch kann akzeptieren was immer ich akzeptieren will. Niemand kann dahingehend Zwang ausüben. In einem Rechtsstaat
:Dwichtelprinz schrieb:Ich kann nicht an jemandem vorbeilaufen der am verbluten ist und ihn einfach mit der Begründung "ich akzeptiere sein Karma" hilflos liegen lassen. Solch eine Akzeptanz wird im Gesetz nicht gutgeheissen.
Mal losgelöst vom Rest: Klar kann ich einfach weiter gehen. Habe ich keinen stichhaltigen Grund werde ich wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft. Es ist egal ob das Gesetz die Akzeptanz an der Tat gutheisst, das Gesetz bestraft lediglich die strafbewährte Handlung, oder das ausbleiben einer gesetzich verankerten Handlung.
deponianer schrieb:Jemanden nicht zu tolerieren bedeutet ihn auszugrenzen oder abzulehnen und das ist in Deutschland verboten.
Wieso das? Wo steht das? Ich entscheide ob ich toleriere oder nicht. Ich habe das Recht jeden aus einem Leben auszuschiessen den ich ausschiessen will. Da liegt keine Diskriminierung vor. Diese bezieht sich auf andere Dinge. ZB. Ausschuss aus einem Verein wegen der Religion, Herkunft usw.... aber auch hier gibt es (wie es scheint) Ausnahmen: Gerne genommen: Schützenvereine die in der Satzung stehen haben, dass nur Menschen christlichen Glaubens beitreten dürfen... Finde ich zwar völlig Blödsinnig, scheint aber so zu sein