@MissMary @Rick_Blaine @bellady @a.lina @Schimpanski Ich habe gerade nochmal nachgeschaut bezüglich der Berufungsanträge von Herrn Söring und den genauen chronologischen Ablauf.
Im Jahre 1990 hat der Rechtsanwalt von Jens, Herr Richard A. Neaton eine Wiederaufnahme seines Falls wegen neuer Beweismittel beantragt.
Dieser Antrag wurde von Rechtsanwalt Neaton jedoch falsch formuliert, so daß Richter Sweeny bei dem zuständigen Bezirksgericht in Bedford County diesen Antrag abgelehnt hatte.
Also aufgrund der Fehler des Rechtsanwalts wurde der Antrag auf Wiederaufnahme aus formaljuristischen Gründen von Richter Sweeny abgelehnt.
Durch die o.g. falsche Formulierung des Antrags von Rechtsanwalt Richard A. Neaton war für Herrn Söring - aus formaljuristischen Gründen - gleichzeitig auch die spätere Möglichkeit verwehrt, die persönliche Voreingenommenheit von Richter Sweeny der mit dem Bruder des Opfers Nancy Haysom seit über 40 Jahren befreundet war, im Rahmen einer "Habeas Corpus Eingabe" vor ein US-Bundesgericht zu bringen.
Im Jahre 1995 hat Herr Söring diverse Beschwerdeanträge gegen seinen Rechtsanwalt Richard A. Neaton vor die Anwaltskammer gebracht.
aus den Gründen:
1.
falsche Behandlung seines Berfungsantrags, der aus formaljuristischen Gründen zu einer Zurückweisung seiner Berufung vor dem Bezirksgericht in Bedford County unter Richter Sweeny geführt hat.
2.
Veruntreuung von 5.000,-- Dollar.
3.
Fälschung von Urkunden und Unterschriften
4.
Weigerung der Herausgabe der Prozeßakten
Daraufhin wurde Rechtsanwalt Neaton die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen.
1995 hat Herr Söring dann die ehemalige Generalstaatsanwältin von Virginia, Gail Marshall mit seiner weiteren Verteidigung beauftragt.
Frau Marshall hat dann zwei Expertengutachten eingeholt bezüglich der am Tatort gefundenen Sockenabdrücke, aufgrund der ihn die Jury damals veruteilt hatte.
Die beiden Experten haben dann festgestellt, daß der am Tatort gefundene Sockenabdruck schon von der Länge her nur zu Elizabeth und nicht zu Jens paßt.
Frau Marshall hat dann eine Eingabe bei dem Obersten Gerichtshof von Virginia wegen Verletzung der Verfassungsmäßigen Rechte eingereicht und da die Staatsanwaltschaft während des ersten Prozesses Fakten unterschlagen hatte.
Der Oberste Gerichtshof von Virginia hat die Anhörung nicht selber durchgeführt, sondern die Sache für die Anhörung an das Bezirksgericht von Bedford County zurückgewiesen, wo die Anhörung vor Richter Sweeny stattfand, der über 40 Jahre lang mit dem Bruder des Opfers Nancy Haysom befreundet war.
Gail Marshall hat Richter Sweeny daraufhin gebeten, daß er wegen Befangenheit zurücktreten möge.
Richter Sweeny hat dies abgelehnt und erklärt, daß er nicht befangen sei.
Das Urteil von Richter Sweeny erfolgte dann im Jahre 1997.
Richter Sweeny stellte in diesem Urteil fest, daß Herr Söring zwar recht damit habe, daß die Staatsanwaltschaft tatsächlich wesentliche Fakten unterschlagen habe, aber daß dies irrelevant sei und zu keinem anderen Prozeßergebnis geführt hätte.
Danach hat Gail Marshall versucht die Sache bis zum US Supreme Court zu bringen, jedoch ohne Erfolg, da im Jahre 2001 eine Ablehnung der Berufung erfolgt ist, mit der Begründung, daß die verfassungsmäßigen Rechte von Herrn Söring bei dem ersten Prozeß nicht verletzt worden seien.
Es fand jedoch noch nicht mal eine Anhörung für Herrn Söring statt, da die einzige Anhörung, die in Bezug auf die Wiederaufnahmeanträge stattgefudnen hat, vor dem Bezirksgericht in Bedford County unter Richter Sweeny stattfand.
Soweit noch mal kurz zum chronologischen Ablauf der Wiederaufnahmeanträge.
Es fand also NIE ein Berfungsverfahren statt und Herr Söring wurde zu lebenslänglicher Haft aufgrund eines Gerichtsverfahrens verurteilt, daß nur aus einer einzigen Instanz bestand, ohne die Möglichkeit für eine Berufung !!!
Da erübrigt sich jede weitere Kommentierung.