@a.lina Bei Leuten wie dir bin ich froh, daß wir in Deutschland kein Geschworenensystem nach dem Vorbild der angelsächsischen Staaten haben, "mit 12 deutschen Michels", die über Recht oder Unrecht entscheiden dürfen.
Du verstehst einfach nicht den Unterschied zwischen Beweisen für eine Unschuld und Beweisen für reasonable doubt.
Jens muß als Angeklagter in einem Strafprozeß nicht beweisen, daß er unschuldig ist, sondern im Gegenteil die Staatsanwaltschaft muß ZWEIFELSFREI, also OHNE reasonable doubt die Schuld eines Angeklagten beweisen.
Deine gesamten bisherigen Argumente zielen immer darauf ab, daß Jens als Angeklagter zweifelsfrei seine Unschuld beweisen muß.
Es geht jedoch nur um reasonable doubt und die gesamten Indizien, Fakten, neuen und alten Beweise etc...zeigen ganz klar, daß es in seinem Fall reasonble doubt gibt.
Und im Fall von reasonable doubt muß ein Angeklagter in einem Strafprozeß freigesprochen werden, was in Deutschland übrigens genauso ist.
Aber nochmal kurz zur 21 Tage Regel.
Es gab im Fall Jens Söring mal die Möglichkeit der Berufung.
Und rate mal, wer diese Anhörung für eine Wiederaufnahme geleitet hat.
Richtig, es war derselbe Richter Sweeny, der schon für den ersten Prozeß zuständig war und der schon vor Beginn des ersten Prozesses in Interviews gesagt hat, daß er Jens verurteilen werde.
Also ein Richter, der bereits VOR dem Prozeß sagt, daß ein Angeklagter von ihm verurteilt wird.
Dann stelle sich heraus, daß dieser Richter ein alter Freund eines der beiden Opfer war.
Dadurch stand schonmal fest, daß Jens kein faires Verfahren haben würde.
Während des ersten Prozesses hat dieser Richter Sweeny dann alle Anträge der Verteidigung abgelehnt, u.a. auch betreffs der Einweisung der Jury etc...
Soweit so schlecht.
Jetzt kommen wir zu der 21 Tage regel.
Nachdem diese abgelaufen war, konnten keine Beweise für reasonable doubt mehr beigebracht werden.
Also fand nur noch eine Anhörung statt, wo über eine Wiederaufnahme entschieden werden konnte.
In dieser Anhörung ging es auch darum daß die korrupte Staatsanwaltschaft wichtige Fakten im ersten Prozeß unterschlagen hatte, wo der Anwalt von Jens argumentiert hat, daß die Jury bei Kenntnis dieser Fakten anders entschieden hätte.
Richter Sweeny traf dann eine sprichwörtlich salomenische Entscheidung in dem er zugab, daß es korrekt sei, nämlich daß die Staatsanwaltschaft im ersten Prozeß tatsächlich Fakten unterschlagen habe, aber dies sei für ihn irrelevant.
Und mit dieser Begründung hat ein Richter, der bereits für den ersten Prozeß zuständig war und der Jens schon VOR dem ersten Prozeß VOR Beginn des Prozesses schuldig gesprochen hatte, die Möglichkeit auf eine Wiederaufnahme durch Jens abgelehnt.
Derselbe Richter Sweeny, der ein guter Freund eines der beiden Opfer war.