Der Mensch Jens Söring
07.07.2018 um 11:24Das mit der Oma such ich mal hier im Strang raus.
Gründe können natürlich auch die hohen Kosten sein, die seine Verfahren verursacht haben. Oder das die Oma ihn nach dem Ganzen nicht mehr als Erbe wollte. In Deutschland ist bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe (ab 1 Jahr) beispielsweise selbst der Entzug des Pflichtteils möglich. Ob es in der Schweiz ähnliche Gesetze gibt, ist mir jedoch nicht bekannt.
Gründe können natürlich auch die hohen Kosten sein, die seine Verfahren verursacht haben. Oder das die Oma ihn nach dem Ganzen nicht mehr als Erbe wollte. In Deutschland ist bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe (ab 1 Jahr) beispielsweise selbst der Entzug des Pflichtteils möglich. Ob es in der Schweiz ähnliche Gesetze gibt, ist mir jedoch nicht bekannt.