Der Mensch Jens Söring
13.06.2017 um 10:22Venice2009 schrieb:Selbst wenn sie mit am Tatort gewesen war, dann entlastet es doch JS nicht, denn auch er hat gestanden! Oder wäre sein Geständnis auf einmal wertlos, weil er sich einfach nur eine andere Geschichte zurechtlegte?Ist der Widerruf seines Geständnisses denn wertlos?
Und das Motiv, das er für sein Geständnis herzog?
Scheinbar ja schon.
WiderrufInteressant auch:
Durch ein Geständnis wird die gestehende Partei grundsätzlich gebunden. Umstritten ist im Zivilprozess, ob ein bewusst unwahres Geständnis wegen der Bedeutung der Wahrheitspflicht entgegen § 290 ZPO jederzeit widerrufen werden kann. Der BGH jedenfalls lehnt einen Widerruf ab.[19] Ein Widerruf gilt nur, wenn die Partei nachweist, dass das abgegebene Geständnis objektiv falsch ist und auf einem Irrtum beruht (§ 290 ZPO). Strafprozessrechtlich gilt, dass der Widerruf das Geständnis nicht beseitigt und die Gerichte sich bei einem Widerruf ausführlich mit dem Zustandekommen des früheren Geständnisses auseinanderzusetzen haben.[20] Abgesehen von den Verwertungsverboten müssen die früheren – möglicherweise unüberlegten - Angaben des Beschuldigten Eingang in die richterliche Beweiswürdigung finden. Dabei wird der spätere Widerruf auf seine Plausibilität hin überprüft.
Entgegen der Annahme, dass Menschen nur ein Geständnis ablegen würden, wenn sie wirklich schuldig sind, kommt es erstaunlich häufig zu falschen Geständnissen. Studien [21] [22] zeigen, dass 25 % der nachträglich durch DNA-Tests überprüften Geständnisse sich als falsch erwiesen und 10 %-20 % bereits verhörter Personen angeben, schon mal ein falsches Geständnis abgelegt zu haben.
Falsche Geständnisse können in der Praxis verheerende Konsequenzen haben. Ist ein Geständnis erst einmal abgelegt, bleibt es in den Köpfen der Menschen und beeinflusst, selbst bei Widerrufung, spätere Entscheidungen. Auch können falsche Geständnisse die weiteren Ermittlungen beeinflussen oder zur Andersbewertung von Beweismaterialien führen.
Wikipedia: Geständnis