Den Vorschlag von
@Encomium kann ich nur unterstützen.
Ich möchte aber noch einmal deutlich machen, dass hier von zwei ganz verschiedenen Sachen die Rede ist: im Raum steht der Vorwurf, das amerikanische "Justizsystem" sei nicht rechtstaatlich. Dazu habe ich bereits mehrfach geschrieben und meiner Meinung nach ist dies ein unhaltbarer und polemischer Vorwurf.
Eine ganz andere Sache ist es, Zweifel an einem individuellen Urteil zu äussern. Leider ist es unvermeidbar, in einem System, das von Menschen betrieben wird, dass es unter unzähligen Urteilen auch mal ein Fehlurteil gibt. Das ist schlimm, sehr schlimm, aber ich befürchte, unvermeidbar.
Man kann sich nun also damit auseinandersetzen, ob die vorliegenden Indizien in einem Fall, vernünftig gewürdigt, einen Beweis der Schuld erbracht haben oder nicht. Man kann den beteiligten Richtern oder Juroren widersprechen - wobei man immer beachten sollte, dass man nicht den gleichen Informationsstand hat, wie diese.
Aber selbst wenn man glaubt, ein Urteil sei falsch, kann man dann gleich von fehlender Rechtsstaatlichkeit reden? Der Schluss wäre hier falsch. Denn sonst muss das gleiche Urteil auch über Deutschland gefällt werden. Denn auch dort gibt es Urteile, die von mehr oder weniger vielen Menschen bezweifelt werden, die Namen Genditzki, Mollath, Wörth, Darsow, Toth und so weiter sind vermutlich bekannt.
Ich selbst, unter Beachtung der Tatsache, dass ich auch nur die öffentlich bekannten Informationen habe und nicht im Gerichtsaal war, bin auf grund dieser Informationen von der Schuld des Doppelmörders überzeugt. Mich hat auch die Entscheidung der Jury keineswegs überrascht. Und ich bin der Meinung, auch eine deutsche Strafkammer wäre zu einem solchen Urteil gekommen.
Andere mögen das anders sehen. Und es ist ja in unserem Beispiel klar, nur ein einziger Juror, der anders fühlte, hätte dem Fall eine dramatische Wende gegeben.
Aber das hat, wie gesagt, rein gar nichts mit der polemischen Aussage zu tun, dass die USA kein Rechtstaat seien.