dwt schrieb:Ich verstehe nicht ganz kann ein Gouverneur ohne Parole board begnadigen?
dwt schrieb:Oder nochmals anders gefragt kann er (Gouverneur) auch sein Veto einlegen gegen eine Begnadigung des parole boards?
@dwt Das war ja 2010 gar keine Begnadigung durch den Gouverneur, auch kein Parole (vorzeitige Freilassung auf
Bewährung) durch das Parole Board. Es ging um eine Haftüberstellung nach Deutschland, die im Zuge eines
Abkommens, das zwischen den USA und Deutschland bestand, möglich gewesen wäre. Diese Haftüberstellung
war durch die Bundesrepublik Deutschland beantragt worden. Dieser Antrag lag schon seit längerer Zeit, ich
glaube seit einigen Jahren, vor, und der damalige Gouverneur Kaine hatte schon im Oktober des Vorjahres
bei einem privaten Treffen mit dem inzwischen verstorbenen kath. Bischof Sullivan von Richmond, der sich für
J.S. einsetzte, versprochen, diesem Antrag stattzugeben. In Dtld. hätte J.S. dann noch für zwei Jahre im Gefängnis bleiben müssen, das war von den USA zur Bedingung gemacht worden. Dazu musste dann in Dtld.
noch irgendeine juristische Form gefunden werden, die das ermöglichte, denn dort hätte J.S. seine Strafe nach
deutschem Rechtsverständnis schon abgesessen gehabt. Nach den zwei Jahren hätte J.S. dann eine Freilassung auf Bewährung beantragen und bekommen können. Durch diese juristischen Schwierigkeiten hat
das dann noch bis Januar gedauert. Diese Haftüberstellung hat der neue Gouverneur McDonnel dann wieder
rückgangig gemacht. J.S. hat damals auch versucht, gegen diese Rücknahme zu klagen, aber das wurde vom
Gericht abgelehnt.
Du, dwt, fragst, ob der Gouverneur denn auch ohne Parole Board eine Begnadigung aussprechen könnte.
Ja, das hätte er gekonnt. Eine Begnadigung durch den Gouverneur wäre in zwei Formen möglich gewesen:
als
Conditional Pardon und als
Absolute Pardon. Bei "Absolute Pardon" wäre anerkannt worden, daß J.S. in Wirklichkeit unschuldig sei, bei "Conditional Pardon" wäre nur anerkannt worden, daß
inzwischen so viel dagegenspreche, daß er zu Recht verurteilt worden sei, daß man ihn entlassen müsse.
Ein "Pardon", eine Begnadigung, hat der Gouverneur aber überhaupt nicht erteilt, sondern J.S. wurde nur
durch das Parole Board auf Bewährung entlassen. Es wurde in der Begründung ausdrücklich gesagt, daß für seine Unschuldsbehauptung nichts spräche.
Ich freue mich auch sehr auf den Podcast am 22.Februar.