FlamingO schrieb:Eine andere Theorie stellt dagegen den Grund der Strafe in den Mittelpunkt, der Täter muss bestraft werden, weil er etwas Falsches tat. Die Strafe wird um des Strafens willen verhängt. Hier hat nicht die Befriedigung persönlicher Rache- oder Genugtuungsbedürfnisse Vorrang, sondern die Verwirklichung des Ideals von Gerechtigkeit.
Erst mal Danke dir für deinen Beitrag. Deine Links werde ich mir in Ruhe zu Gemüte führen.
Dass begangenes Unrecht (etwas falsches getan haben) grundsätzlich nicht folgenlos bleiben darf, dürfte auf sehr breite Zustimmung stoßen. Dieses Grundsätzliche dürfte Volksmeinung sein und diese nicht nur bei uns, sondern weltweit. Falsches muss Konsequenzen bedeuten.
Es ist daher nur richtig, grundsätzlich gerecht, wenn auf ein falsches Tun, auf ein falsches Dulden, auf ein falsches Unterlassen, also kurz überhaupt auf eine falsche aktive sowie passive Verhaltensweise Konsequenzen für diejenigen, die falsches getan haben, folgen.
Ich finde auch irgendwie, dass Theorie 1 und 2 fließend sind, denn mit der Sühne will man ja auch das Grundsätzliche erstmal. Nämlich dass begangenes Unrecht Konsequenzen, eine Strafe nach sich ziehen muss. In beiden Theorien möchte man auf jeden Fall Falsches bestrafen. Der Wille überhaupt zu bestrafen ist in beiden Theorien gegeben, obwohl sich Theorie 1 natürlich viel persönlicher auf denjenigen, der Unrecht getan hat, fokussiert und mehr in die Richtung der reinen Genugtuung geht.
Das Wie und mit Was, wie in einzelnen Ländern bestraft wird, kann dann schon mal erheblich von Deutschland abweichen. Erst Recht in den Ländern, die sich nicht den allgemeinen Menschenrechten verschrieben und sich verpflichtet haben sie einzuhalten.
Auch kann das Wie, die Art und Weise, und mit Was, erheblich von der eigenen Meinung des Bürgers abweichen. Auch bei uns.
Der Wille, begangenes Unrecht überhaupt zu bestrafen, ist also unabdingbar, egal in welchem Land, um sich überhaupt dem Gerechtigkeitsideal anzunähern und dürfte überall vorherrschend sein und konform mit jedweder Volksmeinung gehen. Von Randgruppen/Minderheiten, insbesondere von denen mit krimineller Energie/Wille mal abgesehen, aber die dürften kaum die Volksmeinung repräsentieren.
Falsches, Unrecht, durchgehen zu lassen, ohne Folgen, wäre prinzipiell überall ungerecht und dürfte auch überall als Ungerechtigkeit angesehen werden.
Das Wie und mit Was von Konsequenzen, das Wie und mit Was von Bestrafung ist da schon wesentlich unterschiedlicher, auch auf Volksmeinungen bezogen, um sich einem gemeinsamen Gerechtigkeitsideal sowohl unter den Staaten an sich als auch unter den Bürgern des jeweiligen Staates anzunähern.
Die allgemeinen Menschenrechte haben zwar eine schöne Grundlage für ein gemeinsames Gerechtigkeitsideal geschaffen, aber haben sich ja längst nicht alle Länder diesen verschrieben und setzen ausschließlich auf ihre eigenen Verfassungen, die sich aber wiederum auch mit den allgemeinen Menschenrechten ähneln, decken kann, aber leider nicht immer.
Und mit reinen Volksmeinungen gehen die allgemeinen Menschenrechte sowie die einzelnen Verfassungen in den jeweiligen Ländern oftmals auch nicht konform, geht es um ganz schwerwiegendes begangenes Unrecht.
Ich meine übers Wie und mit Was von Bestrafung dürfte sich noch in tausend Jahren streiten lassen. Da ein wirklich gemeinsames Gerechtigkeitsideal zu finden, allgemein aber auch den jeweiligen Einzelfall immer bezogen, dürfte schwierig werden. Nicht nur unter vielen Staaten an sich, sondern auch unter den Bürgern selbst.
Und dieser Streit geht nicht erst bei der Frage um Folter oder keine Folter, also Strafen auf den Leib bezogen, oder um Todesstrafe oder nur Freiheitsstrafe los - sondern beginnt schon wesentlich niedriger. Nämlich bei der reinen Dauer von Freiheitsstrafen und der Art und Weise und des Wo der Ableistung von Freiheitsstrafen.