Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört
15.05.2020 um 15:58Beerus schrieb:ag das mal den Amerikanern. Die erschiessen (berechtigt) den Schützen einfach. Oder den Russen welche mal mehrere Geiselnehmer betäubten und dann erschossen. Jedoch wäre eine offizielle Todesstrafe besser.Was hat denn das damit zu tun, wenn Kräfte, die der Exekutiven unterliegen, von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen, auch in Deutschland, um einen gegenwärtigen (kurz bevorstehend/gerade stattfindend/noch andauernd) Angriff auf eigene oder fremde Rechtsgüter wie Leib und Leben zb. zu stoppen?
Und zumindest hier in Deutschland ist es so, dass das Schießen im Dienst extrem hohen Hürden unterliegt und ein Schuss, wenn schon das allerletzte Mittel, auch nicht rein der Tötung an sich gelten darf, sondern nur um einen Geiselnehmer zb. kampfunfähig zu machen.
Die Möglichkeiten des hoheitlichen Rechts des Unmittelbaren Zwangs beim Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr bzw. wie in deinem Beispiel bei Vorliegen eines gegenwärtigen Angriffs (Faktor Geiselnehmer zb.=Mensch) erlaubt zwar vieles, aber diese vielen Möglichkeiten sind niemals pauschal für jedwede Situation, Gefährdungslage anwendbar.
Der Gebrauch einer Schusswaffe mit tatsächlich abgegebenem Schuss "nur dem Zweck der Kampfunfähigkeit des Gegenübers wegen" ist von den ganzen Möglichkeiten, die der unmittelbare Zwang rechtmäßig zulassen würde, wirklich die allerletzte finale Möglichkeit, der zur Anwendung kommen darf, wenn alles andere versagt hat oder alles andere schon grundsätzlich den Angreifer nicht stoppen kann.
"Wenn die Möglichkeit besteht" und jemand bei Tatbegehung nicht gerade erschossen wurde, dann hat jeder Mensch, jeder mutmaßliche Täter das Recht auf eine faires Verfahren, auf eine Gerichtsverhandlung also. Und der eigentlichen Gerichtsverhandlung müssen viele rechtsstaatliche Etappen, Regeln, vorausgehen, sodass es überhaupt zu einer Anklage und dann zu einem Gerichtsverfahren kommen kann.
Selbst wenn alles schon zu Beginn so eindeutig erscheinen würde, müssen Regeln (Grundsätze, Gesetze, Ordnungen, Rechte mutmaßlicher Straftäter etc.) in einer korrekten Reihenfolge, in einem korrekten Verlauf eingehalten und beachtet werden.