Beerus schrieb:Ja, da es ein Betrug mit seelischer Körperverletzung ist, fände ich sogar eine Haftstrafe für den Ehe-Betrüger angemessen. Beim anderen kommt es darauf an, ob er wusste, dass er Betrug an einem Verheirateten begeht. Kann man nicht Beweisen das er es wusste, reicht eine Bewährungsstrafe. Natürlich kann die Anklage auf Wunsch des Betrogenen fallen gelassen werden. So oder so sollte es aber eine Aktennotiz geben, dass im Falle einer Scheidung potentielle neue Ehepartner die Vergangenheit einsehen können.
Wie nett. Würde bei erstmaligem, vorsätzlichen Verstoß nicht auch eine Abmahnung genügen, eine Androhung auf eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe auf oder ohne Bewährung bei Zuwiderhandlung?
Und wie genau würde dein Strafrahmen von-bis aussehen? Und würdest du ihn dann immer ausschöpfen wollen ohne Berücksichtigung auf Einzelfallbetrachtung innerhalb der Strafzumessung und auch ohne Berücksichtigung auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Und würdest du generell den Ehebruch zu einem absoluten Antragsdelikt erheben wollen, Verfolgung nur nach Antrag des Betrogenen - oder zu einem relativen, bei dem der Staat die Möglichkeit hätte auch ohne Strafantrag tätig zu werden, sollte ein Ehebruch von besonderem öffentlichen Interesse zb. sein?
Und wie nett, kann man der anderen Partei keinen Vorsatz, nicht mal den Eventualvorsatz nachweisen, dass er mit einem Verheirateten in die Kiste gehüpft ist, gibt es nur eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Also willst du diese Strafe dann mit einfachem fahrlässigem Handeln rechtfertigen oder wie?
Das dürfte lustig werden. Jeder Mensch müsste sich dann vorher erst mal irgendwie absichern, dass das Gegenüber, mit dem man gleich einvernehmlichen Sex haben wird, nicht verheiratet ist, weil ohne diese Absicherung, ohne dieses Wissen, würde dann ja jeder Mensch nach deiner Vorstellung fahrlässig handeln, da jedes fremde Gegenüber bei einem One zb. potentiell verheiratet sein könnte.
Ich weiß nicht so recht. Bin zwar auch nur ein Laie und kann deine Vorstellungen nur moralisch kritisieren, aber auch juristisch denke ich mir grob, dass vieles von dem, was du hier forderst bzw. du dir wünscht, gegen Grundrechte verstoßen würde, die man in deinen genannten Fällen einfach höher gewichten, sie schützen müsste.
Im Falle deiner Aktennotiz mit Recht auf Einsehbarkeit für jeden neuen Ehepartner in der Zukunft ließ dir mal folgendes durch - ohne Gewähr auf Richtigkeit, ob folgendes überhaupt greifen würde:
https://www.grundrechteschutz.de/gg/recht-auf-informationelle-selbstbestimmung-272Und ergänzend dazu, warum Ehebruch auch weiterhin straffrei bleiben sollte:
Wikipedia: Sexuelle SelbstbestimmungIch persönlich sehe keinen Grund darin, warum eine Ehe, ein rechtswirksames Bündnis, dieses rechtswirksame Stück Papier höher als die Würde des Menschen (was schon mal gar nicht geht) und sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gewichtet werden sollte?
Die sexuelle Selbstbestimmung an sich kennt natürlich wiederum Grenzen und diese Grenzen werden durchs GG und andere Gesetze wie dem StGB gesetzt.
Eine Ehe sollte diese Grenze aber nicht setzen bzw. sollte eine Ehe zu keinerlei Einschränkungen führen, mit wem überhaupt und wie oft man mit jemand anderem ins Bett hüpfen will.
Beerus schrieb:Was die Ehe angeht, ja auf den Gedanken kam ich nach der Trennung. Allerdings fand ich schon während der Schulzeit im Politikunterricht das man zB Vergewaltiger, Kinderschänder oder Drogendealer durch Tattoos öffentlich kennzeichnet. mMn hat jeder Mensch ein recht darauf, zu erfahren mit wen er es zu tun hat.
Öffentliche Kennzeichnung durch Tattoos?
Gut, einen Eingriff gegen den Willen des Betroffenen in seine körperliche Unversehrtheit könnte man noch wegen Schutzzwecken rechtfertigen aber dieses öffentliche zur Schau stellen wäre garantiert eine Missachtung der Menschenwürde und eine Missachtung der Menschenwürde ist niemals zu rechtfertigen.
Rechtfertigungsgründe zur Missachtung der Menschenwürde ließen sich auch nicht nachträglich durch eine Verfassungsänderung einbauen, da Art 1 GG der Ewigkeitsklausel unterliegt und somit unveränderbar ist.
Ps.
Dir täte es allgemein gut, weniger religiös und weniger moralisch-emotional zu denken, obwohl dir dieses Recht auch niemand nehmen kann, bewegst du dich damit im gesetzlich zulässigen Rahmen - trotzdem solltest du auch mehr Gedanken hegen, die unserem aktuellen Rechtsstaatsprinzip entsprechen, konform gehen.
Was mir mal in unserer Vergangenheit hatten oder was ausschließlich nur in anderen Ländern Rechtswirksamkeit aber nicht bei uns besitzt, ist nicht maßgeblich.