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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

817 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Ausgrenzung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 17:16
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das wäre bestimmt eine viel bessere Welt. Oder?
So und das Dilemma ließe sich auch vermeiden, wenn die Ehefrau sich n GPS- Tracker implantieren ließe. :palm:
Wer weiss ob die wirklich Einkaufen fährt - oder zur Arbeit! Sollte unbedingt vertraglich auch festgehalten werden und wenn das Mis***.... die Ehefrau, auch nur einmal vom Weg ankommt, dann setzt es aber was! Auf dem Rücken schön ne Strichliste tätowieren und wenn ein gewisses Maß voll ist, kommt die tätowierte Deklarierung auf die Stirn.
Soll ruhig jeder sehen mit wem sie es zu tun haben!

Und für eigene Meinung gibts erstmal schön mit Zaubertinte die Auflage es so lange zu schreiben, bis es verinnerlicht wurde, like Dolores Umbridge. "ich soll keine Lügen erzählen"


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 17:50
@Streuselchen
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Ich bin selten Sprachlos, aber gerade bin ich es.
Erstaunlich, gelt? Manche Leute scheinen (immer noch) zu meinen, Partner wären Sklaven.


@abberline
Zitat von abberlineabberline schrieb:Mit dem schlimmen Ergebnis einer solch perversen Politik kämpfen viele Menschen in China bis heute.
Ich meine, gelesen zu haben, dass das Gesetz mit der Ein-Kind-Familie wieder aufgehoben wurde.


@knopper
Zitat von knopperknopper schrieb:Du kannst außerdem kein natürliches Verhalten unter Strafe stellen.
Ganz allgemein gesagt, kann man das und tut es auch. Stehlen und Morden sind durchaus natürlich, werden aber unter Strafe gestellt. Und wie wir immer wieder sehen, gibt es auch Kulturen, deren Gesetze nach wie vor eine Bestrafung von Ehebruch oder gar sexueller Betätigung vor der Ehe vorsehen, wenn auch primär nur für Frauen. Das alleine spricht eine deutliche Sprache der Diskriminierung, der Unterdrückung und des Missbrauchs, legitimiert durch entsprechende Gesetze, die dadurch ganz offenbar Frauen einen legitimierten Status von Sklaven verpassen.

Gerade Religionen sind wie versessen darauf, natürliches Verhalten, besonders sexuelles, zu Kontrollzwecken zu institutionalisieren, zu verdammen und gegebenenfalls auch zu sanktionieren.

Selbst sogenannte moderne säkulare Gesellschaften standen dem lange in nichts nach, und engstirnige Geister darin fürchten sich auch heute noch vor freier Sexualität oder bezeichnen alles, das ihnen unangenehm ist oder/und das sie nicht verstehen, als "unnatürlich". Man denke da mal an die Homosexualität, oder auch an Pädophilie, die zwar wegen der Unfreiwilligkeit und den angerichteten Schäden bei den Opfern zu Recht unterbunden werden sollte, aber deshalb nicht unbedingt unnatürlich ist.


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14.05.2020 um 18:04
@off-peak
Das stimmt, Folge ist allerdings, dass wg der Ein Kind Politik viele Babys, vor allem Mädchen damals heimlich getötet wurden (@Beerus wie war das mit den zehn Geboten?)und heute eine hohe Depressionsrate unter männlichen Jugendlichen herrscht. Gibt ja kaum Mädchen


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 19:47
@abberline
Zitat von abberlineabberline schrieb:Gibt ja kaum Mädchen
Habe mich immer gewundert, warum dass sexistisch Denkenden nicht viel früher auffällt, dass die Nur-ein-Sohn-Politik früher oder später zu einem Frauenmangel führen wird.


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 19:52
@off-peak
Was sollte an der chinesischen Regierung sexistisch sein?


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 20:24
@abberline
Zitat von abberlineabberline schrieb:Was sollte an der chinesischen Regierung sexistisch sein?
Wie kommst Du darauf, dass ich die Regierung meinte?


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 20:27
@off-peak
Wen dann?


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 20:30
Hmmm gesellschaftliche Norm: wenn man einer anderen Meinung ist und dazu steht was man sagt dann wird man sofort bösartig angegriffen /beleidigt.
Traurig wie die jüngere Generation denkt


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 20:41
@abberline
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wen dann?
-->
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:sexistisch Denkende
… und Handelnde. Also, all jene, die lieber Jungs statt Mädchen wünschen, und Letztere zugunsten Ersterer alleine aufgrund des "falschen" Geschlechts abtreiben.


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 20:49
@off-peak
In China dürfte weniger Sexismus eine Rolle gespielt haben. Auch wurden viele Mädchen nicht abgetrieben, sondern erst später getötet oder in Waisenhäuser abgeschoben, wo sie oft verwahrlosten.
Das war eine ganz schlimme Geschichte


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 22:14
@abberline
Zitat von abberlineabberline schrieb:In China dürfte weniger Sexismus eine Rolle gespielt haben
Was dann?


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

14.05.2020 um 22:35
Zitat von abberlineabberline schrieb:Auch wurden viele Mädchen nicht abgetrieben, sondern erst später getötet oder in Waisenhäuser abgeschoben,
Durch die Ein-Kind-Politik ist es ja immer noch so: kommen Zwillinge zur Welt ( m und w) dann wird das Mädchen weggeschickt oa.

Somit haben Mädchen/Frauen kein gutes Ansehen in dieser Gesellschaft


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

15.05.2020 um 08:43
Zitat von BeerusBeerus schrieb:Ja, da es ein Betrug mit seelischer Körperverletzung ist, fände ich sogar eine Haftstrafe für den Ehe-Betrüger angemessen. Beim anderen kommt es darauf an, ob er wusste, dass er Betrug an einem Verheirateten begeht. Kann man nicht Beweisen das er es wusste, reicht eine Bewährungsstrafe. Natürlich kann die Anklage auf Wunsch des Betrogenen fallen gelassen werden. So oder so sollte es aber eine Aktennotiz geben, dass im Falle einer Scheidung potentielle neue Ehepartner die Vergangenheit einsehen können.
Wie nett. Würde bei erstmaligem, vorsätzlichen Verstoß nicht auch eine Abmahnung genügen, eine Androhung auf eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe auf oder ohne Bewährung bei Zuwiderhandlung?
Und wie genau würde dein Strafrahmen von-bis aussehen? Und würdest du ihn dann immer ausschöpfen wollen ohne Berücksichtigung auf Einzelfallbetrachtung innerhalb der Strafzumessung und auch ohne Berücksichtigung auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

Und würdest du generell den Ehebruch zu einem absoluten Antragsdelikt erheben wollen, Verfolgung nur nach Antrag des Betrogenen - oder zu einem relativen, bei dem der Staat die Möglichkeit hätte auch ohne Strafantrag tätig zu werden, sollte ein Ehebruch von besonderem öffentlichen Interesse zb. sein?


Und wie nett, kann man der anderen Partei keinen Vorsatz, nicht mal den Eventualvorsatz nachweisen, dass er mit einem Verheirateten in die Kiste gehüpft ist, gibt es nur eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Also willst du diese Strafe dann mit einfachem fahrlässigem Handeln rechtfertigen oder wie?

Das dürfte lustig werden. Jeder Mensch müsste sich dann vorher erst mal irgendwie absichern, dass das Gegenüber, mit dem man gleich einvernehmlichen Sex haben wird, nicht verheiratet ist, weil ohne diese Absicherung, ohne dieses Wissen, würde dann ja jeder Mensch nach deiner Vorstellung fahrlässig handeln, da jedes fremde Gegenüber bei einem One zb. potentiell verheiratet sein könnte.


Ich weiß nicht so recht. Bin zwar auch nur ein Laie und kann deine Vorstellungen nur moralisch kritisieren, aber auch juristisch denke ich mir grob, dass vieles von dem, was du hier forderst bzw. du dir wünscht, gegen Grundrechte verstoßen würde, die man in deinen genannten Fällen einfach höher gewichten, sie schützen müsste.
Im Falle deiner Aktennotiz mit Recht auf Einsehbarkeit für jeden neuen Ehepartner in der Zukunft ließ dir mal folgendes durch - ohne Gewähr auf Richtigkeit, ob folgendes überhaupt greifen würde:
https://www.grundrechteschutz.de/gg/recht-auf-informationelle-selbstbestimmung-272

Und ergänzend dazu, warum Ehebruch auch weiterhin straffrei bleiben sollte:

Wikipedia: Sexuelle Selbstbestimmung

Ich persönlich sehe keinen Grund darin, warum eine Ehe, ein rechtswirksames Bündnis, dieses rechtswirksame Stück Papier höher als die Würde des Menschen (was schon mal gar nicht geht) und sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gewichtet werden sollte?
Die sexuelle Selbstbestimmung an sich kennt natürlich wiederum Grenzen und diese Grenzen werden durchs GG und andere Gesetze wie dem StGB gesetzt.
Eine Ehe sollte diese Grenze aber nicht setzen bzw. sollte eine Ehe zu keinerlei Einschränkungen führen, mit wem überhaupt und wie oft man mit jemand anderem ins Bett hüpfen will.
Zitat von BeerusBeerus schrieb:Was die Ehe angeht, ja auf den Gedanken kam ich nach der Trennung. Allerdings fand ich schon während der Schulzeit im Politikunterricht das man zB Vergewaltiger, Kinderschänder oder Drogendealer durch Tattoos öffentlich kennzeichnet. mMn hat jeder Mensch ein recht darauf, zu erfahren mit wen er es zu tun hat.
Öffentliche Kennzeichnung durch Tattoos?

Gut, einen Eingriff gegen den Willen des Betroffenen in seine körperliche Unversehrtheit könnte man noch wegen Schutzzwecken rechtfertigen aber dieses öffentliche zur Schau stellen wäre garantiert eine Missachtung der Menschenwürde und eine Missachtung der Menschenwürde ist niemals zu rechtfertigen.
Rechtfertigungsgründe zur Missachtung der Menschenwürde ließen sich auch nicht nachträglich durch eine Verfassungsänderung einbauen, da Art 1 GG der Ewigkeitsklausel unterliegt und somit unveränderbar ist.


Ps.
Dir täte es allgemein gut, weniger religiös und weniger moralisch-emotional zu denken, obwohl dir dieses Recht auch niemand nehmen kann, bewegst du dich damit im gesetzlich zulässigen Rahmen - trotzdem solltest du auch mehr Gedanken hegen, die unserem aktuellen Rechtsstaatsprinzip entsprechen, konform gehen.
Was mir mal in unserer Vergangenheit hatten oder was ausschließlich nur in anderen Ländern Rechtswirksamkeit aber nicht bei uns besitzt, ist nicht maßgeblich.


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

15.05.2020 um 09:20
@rhapsody3004
Zustimmung. Und wenn man sich schon so auf alte Zeiten bezieht, @Beerus
dann bitte auch beachten, dass zb "Auge um Auge" nicht Selbstjustiz bedeutet, sondern dafür steht, einen Schaden zu ersetzen.
Es gab mal einen sumerischen Herrscher, der die Todesstrafe zum Teil abschaffte, der war aus heutiger Sicht immer noch ruppig genug, aus damaliger Sicht galt er quasi als Sinnbild des Humanismus.
Deine Vorschläge würden mit dem Neuen Testament z. B. erheblich kollidieren. Mit unserem Rechtssystem sowieso.


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

15.05.2020 um 10:10
Zitat von abberlineabberline schrieb:Das stimmt, Folge ist allerdings, dass wg der Ein Kind Politik viele Babys, vor allem Mädchen damals heimlich getötet wurden (@Beerus wie war das mit den zehn Geboten?)und heute eine hohe Depressionsrate unter männlichen Jugendlichen herrscht. Gibt ja kaum Mädchen
Nur weil etwas in China nicht funktionierte, heisst es nicht, dass es nicht allgemein schlecht ist. In China wird sehr auf die Namensweitergebung geachtet. Hier in Deutschland wäre das weniger der Fall. Ich hätte zB lieber eine Tochter. mMn ist es für die Zukunft der Welt unvermeidbar, dass der Staat die Bevölkerungsentwicklung mitentscheidet um die Überbevölkerung einzudämmen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich bin auch irgendwie froh, dass Menschen hier keine Zeichen mehr eingebrannt bekommen.
Hier geht es dabei um die Bevölkerung zu schützen. Ein Kinderschänder sollte zB keine Wohnung mehr in einer normalen Wohnsiedlung mit Kindern bekommen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und würdest du generell den Ehebruch zu einem absoluten Antragsdelikt erheben wollen, Verfolgung nur nach Antrag des Betrogenen - oder zu einem relativen, bei dem der Staat die Möglichkeit hätte auch ohne Strafantrag tätig zu werden, sollte ein Ehebruch von besonderem öffentlichen Interesse zb. sein?
Sehr interessante Frage. mMn handelt es sich um ein relatives Delikt, in welchem der Staat anklage erhebt. Dies ist aber auch zum Schutz der Opfer. Viele Frauen hätten vielleicht nicht den Mut, ihren Mann anzuzeigen wegen Ehebruch. Selbst wenn die Anklage auf Wunsch der Frau zurück gezogen wird (dieses Recht sollte jeder Betrogene besitzen) bleibt die Aktennotiz bestehen. Diese soll vor allem zukünftige Partner schützen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also willst du diese Strafe dann mit einfachem fahrlässigem Handeln rechtfertigen oder wie?
Genau.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und wie genau würde dein Strafrahmen von-bis aussehen? Und würdest du ihn dann immer ausschöpfen wollen ohne Berücksichtigung auf Einzelfallbetrachtung innerhalb der Strafzumessung und auch ohne Berücksichtigung auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Ein Strafmass von 2 bis 7 Jahren finde ich angemessenen. Wenn Raubkopierer bis zu 5 Jahre bekommen, obwohl sie nur einen finanziellen Schaden anrichten, müssen Menschen die einen emotionalen Schaden anrichten, härter bestraft werden. Wie das Strafmass ausfällt liegt im ermessen des Richters. Natürlich spielt die Dauer und Umstände der Ehe genau so eine Rolle wie Kinder.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die sexuelle Selbstbestimmung an sich kennt natürlich wiederum Grenzen
Und da haben wir es. Du kannst nicht eines Verbieten, und was andere nicht. Ein Ehebruch kann Emotional genau so bleibende Schäden hinterlassen, wie bei jemanden der zum Sex gezwungen ist.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Würde des Menschen
Was ist mit der Würde des Betrogenen?
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:gegen Grundrechte verstoßen würde,
Die kann man ändern.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Gut, einen Eingriff gegen den Willen des Betroffenen in seine körperliche Unversehrtheit könnte man noch wegen Schutzzwecken rechtfertigen aber dieses öffentliche zur Schau stellen wäre garantiert eine Missachtung der Menschenwürde und eine Missachtung der Menschenwürde ist niemals zu rechtfertigen.
Wer jemand bewusst schweren Schaden zu fügt oder gar tötet, verliert sein Menschenrecht. Deswegen gibt es auch noch in viele Länder die Todesstrafe. Bei den Tattoos geht es darum, die Bevölkerung zu schützen. Oder würdest du deine Tochter mit einem vorbestraften Sexualtäter ausgehen lassen, würdest du als Firmeninhaber einen verurteilten Drogendealer einstellen wollen, oder würdest du als Nachbar einen Kinderschänder wollen?

All diese Menschen haben eine sehr schwere Strafe begangen. Allgemein ist das mit den Tattoos aber nicht so schlimm. Den diese würde ich bei Haftentlassung gesetzlich auftragen lassen. Da ich aber bei Kinderschänder sowieso von Haftstrafen von mindestens 25 Jahre bzw bei Wiederholungsfall eine Strafe von über 100 Jahren als angemessen empfinde (bzw Drogendealen sogar unter Todesstrafe ab einer gewissen Menge so wie in China) werden die wenigsten das Problem der öffentlichen Stigmatisierung haben.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Was mir mal in unserer Vergangenheit hatten oder was ausschließlich nur in anderen Ländern Rechtswirksamkeit aber nicht bei uns besitzt, ist nicht maßgeblich.
Doch, den dass ist Politik. Wer sagt, dass unsere Verfassung sich nicht ändern lässt, oder sich Deutschland sogar aufteilt und die daraus entstehenden Länder dann ganz andere Gesetze haben?
Zitat von abberlineabberline schrieb:dann bitte auch beachten, dass zb "Auge um Auge" nicht Selbstjustiz bedeutet, sondern dafür steht, einen Schaden zu ersetzen.
Genau. Und wie ersetzt man ein zerstörtes Leben (zB im Falle eines Kindesmissbrauchs?)
Oder anders gefragt:
Jemand überfällt dich und sticht dich dabei ab. Findest du, dieser Mensch hätte noch eine Chance verdient? Alleine zum Schutz der restlichen Bevölkerung ist es unausweichlich, dass so jemand für immer aus dem Verkehr gezogen wird. Du bist ja auch für immer weg.


Jeder der meine Ideen anzweifelt, einfach mal sich selber Fragen, was wäre, wenn ich in der Opferrolle wäre. Wenn mein Kind missbraucht wird, wenn ich vergewaltigt werde, wenn ich nach 10 Jahre aufopfernden Ehe betrogen werde, wenn an meine Kinder Drogen verkauft werden... was würdet ihr mit den Tätern tun?


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

15.05.2020 um 10:49
@Beerus
Gegen ein System, das solche Dinge wie die von Dir geforderten einführen würde, würde ich mich aber gehörig wehren. Menschenverachtendes fordern kann man viel, ich kann mir aber vorstellen, dass Systeme wie Saudi Arabien oder Nordkorea voll Dein Ding wären.
Wie ist das in Sachen Betrügerei denn mit Swingerclubs, flotten Dreiern, Vieren, Fünfern oder Sechsern...oder Tutti Frutti gucken?
Wenn Du nach Jahren aufopfernder Ehe betrogen wirst, schiesst man den-oder diejenige notfalls in den Wind und sucht sich jemand anderes. Glücklich war diese Person mit Dir ja dann sowieso nicht, wie es scheint


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

15.05.2020 um 10:54
Zitat von BeerusBeerus schrieb:Hier geht es dabei um die Bevölkerung zu schützen. Ein Kinderschänder sollte zB keine Wohnung mehr in einer normalen Wohnsiedlung mit Kindern bekommen.
Dafür gibt es doch jetzt schon Regelungen, ohne sie alle im Detail zu kennen, die das weitere Leben eines Kinderschänders nach Haftentlassung bestimmen, einschränken können.
Zitat von BeerusBeerus schrieb:Und da haben wir es. Du kannst nicht eines Verbieten, und was andere nicht. Ein Ehebruch kann Emotional genau so bleibende Schäden hinterlassen, wie bei jemanden der zum Sex gezwungen ist.
Da stimme ich dir zu - kann.

Doch kann ich, wenn ich andere Grundrechte mit einbeziehe, die ebenso schützenswert sind und diese ihre Bedeutung nicht verlieren dürfen.
Sexuelle Selbstbestimmung wird aus nachvollziehbaren Gründen, "die ich alle persönlich teile", schon genug eingeschränkt, irgendwo muss auch mal Schluss sein und man sollte das freie Ausleben von Sexualität während einer Ehe höher gewichten als die Ehe selbst und auch höher gewichten als durch ein Fremdgehen möglichen seelischen Schaden beim Betrogenen, der höchst individuell ausfallen kann oder gar nicht eintreten muss.
Zitat von BeerusBeerus schrieb:Wer jemand bewusst schweren Schaden zu fügt oder gar tötet, verliert sein Menschenrecht
Moralisch verstehe ich dich, aber wie gesagt dürfen wir nicht mit zweierlei Maß messen, meinen wir es grundsätzlich mit unserem Rechtsstaatsprinzip und in diesem enthaltenen Grundgesetzartikel Art 1 ernst.
Sowie auch mit folgendem, denen sich auch Deutschland zur Einhaltung verschrieben hat:
Wikipedia: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


Ich gebe dir recht, dass man bei vielen schwerwiegenden Delikten mehr Auge um Auge anwenden sollte - allerdings weiterhin mit Grenzen.
Bei der Bestrafung sollte mehr auf Sühne gesetzt werden, um einen angemessenen Ausgleich für begangenes Unrecht zu schaffen. Allerdings sollte der Ausgleich nicht höher als mit Freiheitsstrafen geschaffen werden. Die dürften aber gerne höher ausfallen und bestehende Strafrahmen dürfen von unserer Judikative meinetwegen auch öfter ausgeschöpft werden und von unsere Legislative auch grundsätzlich angehoben werden - je nach Straftatbestand.

Allerdings keine Todesstrafen mehr, da es niemals absolute Rechtssicherheit geben kann, selbst wenn am Ende die höchste Instanz für Strafsachen, der BGH, die Schuld sehen würde. In der tatsächlichen Wahrheit können Menschen immer unschuldig sein, obwohl die juristische Wahrheit das anders sehen würde. Eine Todesstrafe wäre aber endgültig, nicht wieder umkehrbar.
Freiheitsstrafen müssen grundsätzlich die höchstmöglichen Bestrafungen von allen möglichen Bestrafungsarten bleiben. Über die Dauer läßt sich streiten.


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

15.05.2020 um 11:41
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dafür gibt es doch jetzt schon Regelungen, ohne sie alle im Detail zu kennen, die das weitere Leben eines Kinderschänders nach Haftentlassung bestimmen, einschränken können.
Die Frage ist ja, warum wird er überhaupt entlassen?
Klar gibt es die, aber sie sind nicht für jeden Einsehbar. Und als Familienvater möchte man doch wissen, wär der Nachbar ist.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Doch kann ich, wenn ich andere Grundrechte mit einbeziehe, die ebenso schützenswert sind und diese ihre Bedeutung nicht verlieren dürfen.
Sexuelle Selbstbestimmung wird aus nachvollziehbaren Gründen, "die ich alle persönlich teile", schon genug eingeschränkt, irgendwo muss auch mal Schluss sein und man sollte das freie Ausleben von Sexualität während einer Ehe höher gewichten als die Ehe selbst
Ich hab ja nichts gegen Sexuelle auslebung. Aber wer einen Ehevertrag eingeht übernimmt auch eine gewisse Verantwortung. Ich zwinge ja niemanden in die Ehe. Auch die Scheidungsrate von fast 50% sollte der Staat entscheidend bekämpfen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Allerdings keine Todesstrafen mehr, da es niemals absolute Rechtssicherheit geben kann, selbst wenn am Ende die höchste Instanz für Strafsachen, der BGH, die Schuld sehen würde. In der tatsächlichen Wahrheit können Menschen immer unschuldig sein, obwohl die juristische Wahrheit das anders sehen würde.
Wenn jemand in einem Einkaufszentrum um sich schiesst, gefilmt wird und von hunderten Zeugen gesehen wird, braucht es mMn nicht mal ein Verfahren.
Ich stimme dir zu, dass die Todesstrafe nicht ohne Eindeutige Beweise zum Einsatz kommen sollte. Sehr oft gibt es aber in der heutigen Zeit Tataufnahmen. Dies wäre mMn ein unwiderlegbarer Beweis.

Zwei Beispiele:
Breivik —> welcher sogar selber für die Todesstrafe plädiert hat

Der Mörder von Rupperswil —> hat die Tat gestanden und angekündigt weiter morden zu wollen

In beiden Fällen wäre die Todesstrafe zwingend nötig und es kann meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt werden, warum beide noch leben.
Nebenbei die Schweiz hat die Todesstrafe im Falle eines Krieges noch drin. Warum sollte während eines Krieges die Todesstrafe für Plünderung verhängt werden, nicht aber für einen geständigen Mörder, welcher auf Überwachungsvideos drauf ist?

Das man niemanden zum Tode verurteilt nur wegen eines einzigen Zeugen ist mMn klar. Die Todesstrafe heisst weiterhin, im Zweifelsfall für den Angeklagten. Aber ich fände gut, wenn der Staat diese in der Hinterhand hat. Welche Beweise es braucht, damit diese greift, kann ja im Strafgesetzbuch geregelt werden.


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Die gesellschaftliche Norm und wenn man nicht dazu gehört

15.05.2020 um 12:08
Zitat von BeerusBeerus schrieb:Wenn jemand in einem Einkaufszentrum um sich schiesst, gefilmt wird und von hunderten Zeugen gesehen wird, braucht es mMn nicht mal ein Verfahren
Auch für den gelten Rechte. Auch dann müssen wesentliche Grundsätze berücksichtigt werden. Zb. folgende:

https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html


https://dejure.org/gesetze/GG/103.html
"Abs. 1"




Wikipedia: Grundsatz der Waffengleichheit


https://dejure.org/gesetze/StPO/137.html


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
"Abs 3"


https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html


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15.05.2020 um 13:23
@rhapsody3004
sag das mal den Amerikanern. Die erschiessen (berechtigt) den Schützen einfach. Oder den Russen welche mal mehrere Geiselnehmer betäubten und dann erschossen. Jedoch wäre eine offizielle Todesstrafe besser.

Ich finde es falsch, dass viele denken, alles was in Deutschland geschieht sei gut, und was die Chinesen oder Amis machen sei falsch.


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