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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

7.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:15
@janborn

doch schon. Aber ich bezog mich auf die Aussage, dass er das Kennzeichen nicht kannte....


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:18
@jungler
Ach ja, da hast du recht.
(Ich bin immer noch ganz konfus.)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:21
@janborn

angenommen der Motorradfahrer wäre am 10.07. zur Polizei gegangen und hätte gesagt : mich hat am Donnerstag abend ein BMW mit dem Kennzeichen...blabla... geschnitten und beinahe einen Unfall erzeugt ( BEISPIEL) dann hätte diese Aussage doch eine ganz andere Aussagekraft als das worüber wir hier reden,#.

Das ist eigentlich alles was ich meinte.
Was nicht heisst, dass der Zeuge für mich unglaubhaft ist.
Es geht um den Ansatz der Verteidigung.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:30
@jungler

Ja das ist wahrscheinlich die Problematik..er hatte sehr spät von dem Mordfall erfahren..und auch ich sehe ihn ebenfalls als glaubhaft an ..( mein Beitrag von 16.28 Uhr), aber letztendlich entscheidet das Gericht


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:35
@almera
@janborn
Moment mal, nur weil Schwenn diese Dinge in Frage stellt, heißt es doch noch lange nicht, dass das auch so vom Gericht angenommen wird.
@Verbum_peto hat das doch gut erklärt vorhin. Ist doch klar und auch nicht mehr als recht und billig, dass Schwenn die Dinge, die er für angreifbar erachtet auch auffasst.

Mal ehrlich einerseits sagen wir, dass er für seine Kohle mal was raushauen kann. Da er sich aber keine Gegenzeugen oder DNA-freie Monster ( :D ) aus den Rippen leiern kann, macht er eben das, was er kann und was sein Job unter anderem ist: Verfahrensfehler aufzeigen und geltend machen.

Ich fände es schlimm, wenn er nicht alles in seiner Macht und seinem Wissen stehende tun würde.

Diese Äußerung ist ganz unabhängig von meiner persönlichen Meinung in diesem Fall.
Aber ein jeder hat in einem Rechtstaat das Recht auf ordentliche Verteidigung und zwar mit allen einsetzbaren Rechtsmitteln.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:36
@jungler
@almera
Genau so ist es und nun müssen die Herschaften vom Gericht sehen, was sie daraus machen.
Also haben wir weiter Geduld und Vertrauen auf das Wissen, Können und die Erfahrung der Beteiligten. So wie es aussieht, werden wir am 05. Juli schlauer sein und erfahren, wie sie Richter die Beweis- /Indizienlage sehen und werten.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:37
@jungler

Der Doppelmord von Horchheim, Berichte der Prozessbeobachter 24.01.2013 um 21:55

6.Prozesstag 22.01.2013

Von Zinoo

Verhandlung ist seit 14 Uhr zu Ende
- die Nachbarin vom Zeugen konnte sich nicht daran erinnern dem zeugen das Kennzeichen genannt zu haben, worauf er ja eigentlich erst seine Notiz nochmal herausgesucht hat - so hatte der Zeuge es ja erzählt.... am Ende stand nicht fest, wer nun wem von dem Kennzeichen erzählt hat



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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:38
@wieso1

oh Dankeschön fürs Suchen :-)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:38
@jungler
;)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:51
Zitat von wieso1wieso1 schrieb: die Nachbarin vom Zeugen konnte sich nicht daran erinnern dem zeugen das Kennzeichen genannt zu haben, worauf er ja eigentlich erst seine Notiz nochmal herausgesucht hat - so hatte der Zeuge es ja erzählt.... am Ende stand nicht fest, wer nun wem von dem Kennzeichen erzählt hat
@wieso1

Irgenwo war doch auch zu lesen, dass der Zeuge sich an dem Tag der Fastkollision das Kennzeichen über Eselsbrücken gemerkt hatte und zuhause auf einem Schmierzettel notiert hatte..


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:54
@almera
kannst du nachlesen, den hinweis wo du es findest habe ich eingestellt ;)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 17:58
@wieso1

Ja danke :)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 18:01
@sensibella
wie schätzt du denn das Handeln des RA Sch. ein? Magst du dazu mal ein Statement abgeben?
@Verbum_peto hat sich dazu ja schon recht umfassend geäußert. Er hat da als Strafrechtler sicherlich auch einen besseren Überblick. Ich persönliche finde ohne näheren Einblick zu haben, dass RA Schwenn seine Sache soweit gut macht. Ich sehe aber auch sowohl in dem DEKRA-Gutachten als auch in den beiden anderen von ihm gebrachten Zeugenaussagen Entlastungsmomente.

@all

Um einmal die Belastungs- und Entlastungsmomente hier aufzuzeigen, wie sie sich mir darstellen:

1. Motiv:
a) generelle Geldnot
Mit dem Tod der Eltern erbt der Sohn ein beträchtliches Vermögen, was diese Geldnot erst einmal auf längere Sicht beseitigt.
b) Hass auf die Schwiegermutter
Ein zumindest schlechtes Verhältnis ist meines Erachtens nachgewiesen worden. Ob das alleine ausreichend für einen Mord gewesen wäre, ist aber zweifelhaft. Soweit es sich mir darstellt, war auch das Verhältnis zum Schwiegervater gut. Darüber hinaus konnte Schwenn nachweisen, dass die jun. zur Geburtstagsfeier der sen. kommen sollten, einschließlich HS (auch wenn WS davon nicht begeistert war). Das legt nahe - oder zumindest kann man so argumentieren - dass das Verhältnis noch nicht völlig zerrüttet gewesen ist.
c) Anlass
aa) drohende Enterbung
Hierzu gibt es zunächst widersprüchliche Zeugenaussagen (Metzger/Freundin). Auch hier spricht der geplante Besuch der jun. tendentiell eher dagegen. Unabhängig davon wie man die Glaubhaftigkeit der einzelnen Zeugen beurteilt wurde nicht nachgewiesen, dass die Angeklagte davon gewusst hätte. Damit scheidet das als konkreter Anlass für die Tat aus.
bb) die Eskalation auf der Konfirmation
Das könnte ein sehr persönliches Rachemotiv gewesen sein. Aber auch hier gilt, dass der Zorn sich wenn dann gegen WS und nicht den Schwiegervater gerichtet hätte.
Zusammenfassung: Insgesamt spricht das klare Geldmotiv gegen HS, das zumindest schlechte Verhältnis zur Schwiegermutter hingegen halte ich persönlich für wacklig, mag aber zumindest die Hemmschwelle für die aus Geldnot ausgeführte Tat gesenkt haben. Einen konkreten Anlass halte ich für nicht nachgewiesen, aber der ist für die Etablierung des Motivs auch ncht so zwingend erforderlich.

2. Die Suche nach einem Auftragsmörder
HS hat mehrfach sich dahingehend geäußert, dass sie sich ihre Schwiegermutter tot wünsche. Soweit ersichtlich lässt sich das grundsätzlich mit entsprechend makabren Humor erklären, ganz allgemein sind ja entsprechend makabre Witze über Schwiegermütter weit verbreitet, ebenso wie das stereotype Bild der bösen Schwiegermutter. In diesen Äußerungen kann ich also - abgesehen von dem sich darin widerspiegelnden schlechten Verhältnis - noch kein über das oben angeführte mögliche Motiv hinausgehendes Belastungsmoment erkennen. Anders sieht es dagegen bei der Frage nach dem Auftragsmörder aus. Hier hängt natürlich wieder alles von der Glaubhaftigkeit des Zeugen ab. Auch wenn der Zeuge selbst da auch einen (schlechten) Scherz in Betracht gezogen hatte, so hat ihn diese Frage doch - wie ich meine - irritiert und war für ihn nicht ohne weiteres unter makabren Humor einzuordnen. Je nach Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Zeugen und ob man diese Frage noch bereit ist als extremen Scherz zu werten oder nicht, kann man hier HS zumindest vor zwei Jahren schon einmal recht konkrete Mordgedanken nachweisen.
Zusammenfassung: Ich tendiere dazu, hierin ein belastendes Indiz zu sehen.

3. Die Sichtung des BMW in Horchheim
a) Das Ehepaar aus Neuwied
Diese Sichtung erscheint mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht glaubhaft zu sein. Und ich habe das Gefühl, wenn ich die Berichte und Anmerkungen der Prozessberichterstatter Revue passieren lasse, dass das Richter Bock genau so sieht.
b) Der Motorradfahrer
Diese Aussage halte ich für sehr viel glaubhafter, als die des Ehepaares. Dennoch gibt es auch hier Ungereimtheiten, insbesondere die Abfahrzeit bei der Mutter und die sich daraus ergebende unter Umständen vom Zeitfenster her unmögliche Begegnung mit genau diesem BMW, aber auch die merkwürdige Fahrtrichtung. Hier fand ich die Fragestellung von Bock auch nicht gerade hilfreich. Da hätte er anders, insbesondere in der Frageweise ergebnisoffener, nachhaken müssen, wenn er denn den Angaben des Zeugen zur Abfahrt in der Dämmerung nicht glaubt (vgl. auch Bender, Rolf, Nack, Armin, Treuer, Wolf-Dieter, Tatsachenfeststellung vor Gericht - Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, 3. Aufl. 2007). Es ist jedenfalls durchaus denkbar, dass sich auch dieser Zeuge geirrt hat.

An dieser Stelle eine Anmerkung zur XY-Sendung: Problematisch finde ich hier schon die Form des Fahndungsaufrufs. Es wurde gesagt, dass eine dringend Tatverdächtige bereits in Untersuchungshaft sitzt und auch die Fahrstrecke, auf der sich der BMW bewegt haben soll, angegeben. Weitaus neutraler und sinnvoller wäre es gewesen, einfach zu fragen, wer den betreffenden BMW in der konkreten Nacht gesehen hat, ohne dabei die angebliche Fahrstrecke, den Tatort usw. zu bezeichnen und ohne zu erwähnen, dass bereits eine Tatverdächtige in Haft sitzt. Das wäre mE die weit aus sinnvollere Variante gewesen. Denn der Zeuge, der die Sendung sieht und tatsächlich den BMW gesehen hat und in der Lage ist, sich das - nach dem Zeitraum - zu merken, wird sich auch dann daran erinnern, wenn er nicht gesagt bekommen hat, wo er den BMW gesehen haben muss. Im Übrigen hat @jungler das in seinem/ihrem Beitrag heute um 17:21 sehr schön auf den Punkt gebracht.

Zusammenfassung: Auf diese Zeugenaussage wird es mE entscheidend ankommen (ich habe das hier schon einige Male gesagt). Stuft der RIchter den Zeugen als glauhaft ein, dann ist nachgewiesen, dass der BMW sich in der Tatnacht in Tatortnähe aufhielt, wo er doch eigentlich 350 km weiter weg sein sollte. Nachdem HS nicht angegeben hat, dass der BMW gestohlen wurde und das auch höchst unwahrscheinlich wäre, dass der Täter den nach der Tat wieder auf den Parkplatz stellt und BS den BMW auch nicht fahren konnte, bleibt nur HS als Fahrerin übrig. Das aber macht sie als Täterin sehr wahrscheinlich und muss zu ihrer Verurteilung führen.

4. Der Überraschungsbesuch
Der angebliche Überraschungsbesuch sei von HS inszeniert gewesen, um die Leichen frühzeitig entdecken zu können, diesenhätte es aber so nie gegeben. Das halte ich nach den letzten Zeugenaussagen so nicht mehr für haltbar. ME hat Schwenn nachgewiesen, dass eine Feier einschließlich der jun. für So. definitiv geplant war und die jun. schon Sa. abend anreisen sollten. Damit hat hier HS im Kern nicht gelogen. Einige sehen wieder darin, dass der Besuch wohl doch eher geplant war, eine Diskrepanz zum Überraschungselement des Besuchs. Das sehe ich anders. Es ist ja völlig unklar, wie die konkrete Planung abgelaufen ist. Für sehr gut vorstellbar halte ich es, dass zwischen dem Schwiegervater und HS der Überraschungsbesuch für Sa abend vereinbart wurde, wobei eben der Besuch eigentlich nur für So geplant war. Der Schwiegervater wird sich da dann entweder schon vorher oder im Anschluss mit WS besprochen haben, weswegen sie dann auch davon Kenntnis hatte. Angesichts der komplizierten Verhältnisse erscheint mir das ausgesprochen logisch. Was bleibt ist dann nur die Frage, warum BS seinem Freund davon nichts sagte. Hier klönnte ich mir gut vorstellen, dass BS nicht auf die Möglichkeit der Übernachtung am Do verzichten wollte, deswegen das also verschwiegen hatte. Oder aber BS ist tatsächliich etwas verplant, was ich auch nicht für völlig abwegig halte. Ihm wäre es dann wohl peinlich gewesen, das dem freund mitzuteilen und deswegen hatte er ihm gegenüber die Geschichte vom Überraschungsbesuch erfunden.

Zusammenfassung: Jedenfalls sehe ich in dem "Überraschungsbesuch" kein belastendes Element im Sinne der Theorie der StA. Ich meine, dass Schwenn nachgewiesen hat, dass ein Besuch stattfinden sollte. Generell ist dieser Besuch daher eher entlastend zu werten, zumal er nahelegt, dass das Verhältnis noch nicht so zerrüttet war und man sich uU um eine Besserung auf beiden Seiten bemüht hat.

5. Der Tatzeitpunkt
Die Feststellung des Tatzeitpunktes ist insofern bedeutsam, als er den Zeitrahmen für den Entlastungsbeweis durch ein Alibi festlegt. Hier konnte mE die StA relativ überzeugend nachweisen, dass die Tat in der Nacht von Do. auf Fr. stattfand einschließlich der frühen Morgenstunden des Fr. Damit konnte der Zeitrahmen also nicht so eng gesteckt werden, wie es wünschenswert gewesen wäre. Jedenfalls aber hat die Angeklagte nur für einen Teil dieses Zeitraums (frühen Morgenstunden des Fr., frühe Abendstunden des Do bis etwa 22.30 Uhr ein sicheres Alibi, wobei bis 23.00 Uhr noch ein wahrscheinliches Alibi besteht). Die Angeklagte konnte kein Alibi erbringen. Damit ist ihr der absolute Entlastungsbeweis nicht gelungen.

6. Aussagen der Angeklagten zum Alibi
a) gegenüber der Nachbarin
Gegenüber der Nachbarin sagte sie angeblich noch vor Entdeckung der Tat aus, dass ihr der BMW am Netto-Parkplatz liegengeblieben und sie nach Hause gelaufen sei. Hier steht wieder eine Glaubhaftigkeitsbeurteilung der Zeugin im Raum. Glaubt man ihr, muss man sich fragen, ob diese Darstellung von HS richtig war - HS gab später in ihrer Vernehmung schließlich etwas anderes an. Falls HS bereits vor Entdeckung der Tat etwas unwahres über ihren Aufenthalt sagte, dann ist das jedenfalls prinzipiell belastend, es sei denn, sie hatte andere Gründe zu lügen. Dabei würde ich persönlich eine ziellose Autofahrt mit Selbstmordabsichten als durchaus brauchbaren Grund werten, darüber nicht sprechen zu wollen.
b) gegenüber der Tochter
Hier wurde wohl von einem Dritten ausgesagt, dass die Tochter eine andere Geschichte erzähltze, von einem Besuch der Mutter in Köln (wenn ich mich recht erinnere). Auch dies soll sich nochvor Enteckung der Tat ereignet haben. Hier gilt wieder: Glaubhaftigkeitsbeurteilung für den Zeugen. Danach die gleiche Fragestellung wie oben: Es wäre wohl auch hier durchaus denkbar, dass HS ihrer Tochter nichtetwas von ihren Selbstmordabsichten erzählen wollte.
c) in der Vernehmung
Hier darf HS lügen, ist also nicht als Belastungsindiz zu werten. Darüber hinaus kann auch die Darstellung der Fahrt mit Selbstmordabsicht der Wahrheit entsprechen.

Zusammenfassung: Ich bin unschlüssig, was die Aussagen der HS angeht. Einerseits sehe ich die Aussagen auf den ersten Blick durchaus als belastend, andererseits aber verständlich, wenn sie tatsächlich mit Selbstmordabsichten unterwegs war.

7. Die Anfrage nach einem Leihauto
Die Anfrage nach dem Leihauto für den Tatzeitraum könnte auch ein Belastungsindiz sein. Entscheidend ist wieder die Glaubhaftigkeit der Zeugin. In dieser Anfrage sehe ich persönlich das stärkste Belastungsmoment neben der Aussage des Motorradfahrers.

8. Eindringen in die Wohnung ohne Einbruchsspuren
Das Eindringen in die Wohnung ohne Einbruchsspruen legt nahe, dass die Opfer den Täter kannten und in die Wohnung ließen oder der Täter einen Schlüssel hatte. Beides trifft auf die Angeklagte zu. Vor der Tür wurde ein Schlüssel der Opfer ohne Mäppchen gefunden. Es besteht die Möglichkeit, dass den Opfern dieser Schlüssel vor der Tat abhanden kam.

Zusammenfassung: Ein zwar belastendes Indiz, es gibt aber alternative Erklärungsmöglichkeiten.

9. Der Defekt am BMW
Die defekte Zündkerze am BMW ist mE eindeutig für den Zeitpunkt belegt, an dem das Fahrzeug an die Werkstatt übergeben wurde. Mit dieser Zündkerze wäre eine Fahrt in dieser Länge nicht möglich gewesen, auch das ist belegt. Ferner ist nachgewiesen, dass der BMW bereits deutlich vor der Tat bei der Werkstatt angemeldet war. Schließlich wurden auxch nicht das durch eine defekte Zündkerze auf lange Fahrten entstehende typische Benzin-Öl-Gemisch festgestellt. Damit ist nachgewiesen, dass jedenfalls mit dieser defekten Zündkerze keine längere Fahrt mit dem BMW gemacht wurde. Dass der Wagen auch deutlich vor der Tat zur Reparatur angemeldet wurde, spricht dafür, dass die Zündkerze auch schon früher defekt war und dieser Defekt bemerkt wurde. Insgesamt ist mir unklar geblieben, warum genau der BMW in der Werkstatt war. War es wegen der defekten Zündkerze bzw. der Symptome, die sie verursacht, dann spricht das dafür, dass die schon vor der Fahrt defekt gewesen ist. Dann hätte diese Zündkerze ausgetauscht werden müssen, um die Fahrt mit dem BMW durchzuführen. Das aber wurde nicht nachgewiesen.

Zusammenfassung: Insgesamt sehe ich in der defekten Zündkerze und dem damit verbundenen DEKRA-Gutachten ein Entlastungsmoment, das grundsätzlich geeignet ist, der Glaubhaftigkeitsbeurteilung des Motorradfahrers einen noch höheren Stellenwert zuzumessen als ihr eh schon zukommt.

10. Keine Spuren im BMW
Ferner wurden im BMW keine Spuren von der Tat gefunden. Das ist ein starkes Entlastungsmoment.

11. Keine Spuren der Angeklagten am Tatort
Es wurden keine Spuren der Angeklagten am Tatort gefunden. Auch das ist ein entlastendes Moment.

12. Keine Tatwaffe, die mit der Angeklagten in Verbindung gebracht werden kann.
Offensichtlich entlastend.

13. Keine Tatkleidung, die mit der Angeklagten in Verbindung gebracht werden kann.
Offensichtlich entlastend.

14. Keine Zeugen, die HS selbst in Tatortnähe oder auf der Fahrt nach und von Koblenz gesehen haben.
Offensichtlich entlastend.

Insgesamt: ME ist und bleibt die Aussage des Motorradfahrers der Schlüssel zur Verurteilung. wird der Richter dem Motorradfahrer glauben, wird sie verurteilt werden. Glaubt er ihm nicht, gibt es noch die Leihautogeschichte. Ob die dann ausreichend für eine Verurteilung wäre, kann ich leider nicht beurteilen, dazu fehlt mir dann die Erfahrung.


An all jene, die - und das schon seit Anbeginn des Prozesses - ständig die Arbeit des Verteidigers kritisieren, insbesondere, dass der Verteidiger die Glaubhaftigkeit der Zeugen kritisch hinterfragt:
Ich würde mal gerne wissen, was Ihr meint, was ein Verteidiger tun soll, dessen Mandant ein Motiv und kein Alibi hat. Was soll der machen?

Und hier nochmal was zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen:
http://psydok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2004/352/pdf/report_psychologie_0708-2003_1.pdf
http://www.str1.jura.uni-erlangen.de/forschung/jahn/Glaubhaftigkeitsbeurteilung.pdf

Um hier einmal kurz aus dem ersten besonders interessanten Aufsatz zu zitieren (Hervorhebungen von mir):
"Nichtintendierte Falschaussagen können ihre Ursache
entweder in einer verzerrten Wahrnehmung oder in ei-
nem verzerrten Erinnerungsurteil haben, intendierte
Falschaussagen beruhen dagegen auf einer gezielt fal-
schen Wiedergabe des Erinnerten. Eine Zeugenaussage
kann nur dann als glaubhaft gelten, wenn drei Hypo-
thesen zurückgewiesen werden können: die Hypothese
einer Wahrnehmungstäuschung, die Hypothese einer
Gedächtnistäuschung und die Hypothese einer Lüge."
"Die Rolle von Gedächtnistäuschungen wurde
und wird demgegenüber oft unterschätzt (s. bereits
Stern, 1902, S. 327). Jeder akzeptiert, dass das Gedächt-
nis in dem Sinne »versagen« kann, dass in der Vergan-
genheit verfügbare Informationen später nicht mehr
abrufbar sind. Aber wenn ein glaubwürdiger Zeuge be-
hauptet, ein bestimmtes Ereignis sicher erinnern zu
können, dann scheinen Zweifel an seiner Aussage un-
angebracht. Wie Gerichtsurteile dokumentieren, wird
diese Auffassung nicht nur von juristischen Laien, son-
dern auch von Richtern geteilt (z.B. Loftus, 1979; Spo-
rer, 1992, S. 158; Wells, Luus & Windschitl, 1994,
S. 196).
Dass dies dennoch ein gravierender Irrtum sein kann,
belegen falsche Täteridentifizierungen in besonders
beeindruckender Weise."
"Dass kaum beachtete Details eines Ereignisses oder
Objekts später schlecht abrufbar sind, ist weniger er-
staunlich als die Art und Weise, wie sich dies im Ge-
dächtnisurteil niederschlägt. Schon Stern (1904, S. 23)
stellte fest, dass eingeschränkte Aufmerksamkeit in der
Einprägungsphase später nicht unbedingt sehr dürfti-
ge, sondern eher sehr fehlerhafte Erinnerungsurteile
zur Folge hat. Offenbar neigen Personen dazu, mehr zu
berichten, als durch Gedächtnisspuren eines beobach-
teten Ereignisses begründet ist. Hierbei vertrauen sie
implizit auf Schemata und Stereotype, d.h. sie ergän-
zen die Gedächtnisrepräsentation um weitergehende
Informationen, die mit Ereignissen, Personen oder Ob-
jekten des beobachteten Typs normalerweise ver-
knüpft sind oder verknüpft zu sein scheinen."

@janborn
Aus oben angeführten Gründen ist das Fahnden nach Tätern mit Phantombild auch häufig völlig unbrauchbar und hat auch schon zu Fehlurteilen geführt. Manchesmal konnte die Falschidentifizierung rechtzeitig entdeckt werden.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 18:09
@DerGreif
wow, super :)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 18:11
@Der Greif

Endlich kann ich @wieso1 mal zu 150% zustimmen.

Vielen vielen Dank. Super Arbeit.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 18:13
@DerGreif ich kann mich meinen einigen Vorrednern nur anschließen! Vielen Dank!


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 18:14
@DerGreif

sehr beeindruckend deine klare Gedankenführung und Sprache. Vielen Dank!!


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 18:18
Danke@DerGreif für die Arbeit, die du dir gemacht hast..ich fang` dann jetzt mal an zu lesen


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 18:31
In meinem Amt als frisch ernannte Mediatorin möchte ich gerne eine Runde auf den greif und die momentane Einigkeit im Thread ausgeben :D

:vodka: :bier: :wein:


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

06.06.2013 um 18:36
@all

Ganz herzlichen Dank für das Lob allerseits! Ich verabschiede mich für heute abend.


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