@Katinka1971 sei mir nicht böse, darüber streite ich nicht mehr! Zu jeder Sektion gehört auch die äußere Leichenschau und somit gehört zum Gutachten auch die Bekleidung der Verstorbenen und diese kann und muss in der Gesamtschau mit berücksichtigt werden.
Der Forensiker hat sich auch zu Mageninhalt etc. geäußert. Und wenn du genau liest hat er nicht nur aufgrund der Schlafkleidung ausgeschlossen, dass sie in der darauffolgenden Nacht getötet wurden.
Die Lagerung der Leichen erfolgt generell in Kühlboxen. Das weiß ein Gerichtsmediziner so gut, wie ein Viertklässler weiß, was 1+1 ist. Mann, mann....
Da der Gerichtsmediziner aber nicht bei den Leichen war in der Zeit bis sie zu ihm kamen, kann er formal nicht sagen, dass die Leichen gekühlt waren.
Aber was wird man denn anderes mit ihnen gemacht haben?
Es sei denn wir haben hier mal wieder den Zufall der Zufälle und genau in diesem Fall wurden die Leichen einfach mal über Nacht im Auto gelassen....
Die unterschiedlichen Zustände rühren daher, dass eine Leiche zugedecktg war und die andere mit aufgeschlitztem Bauch (hier setzt die Leichenfäule zuerst ein und mit Sauerstoff gleich noch lieber) auf dem Boden lag.
Unterschiedliche Kühlungsarten bei Leichen gibt es nicht. Da gibt es gesetzliche Vorschriften.
Sorry, aber ich bin das echt leid. Wie oft müssen wir das noch durchkauen? An dem Todeszeitraum gibt es keine Zweifel. Bis auf die immer wiederkehrenden Halbzitate...
Das ist auch meine letzte Äußerung zum Todeszeitraum (ich schreibe bewusst Zeitraum, weil er nach dieser Zeit nicht mehr so eng eingrenzbar ist, aber eng genug um die darauffolgende Nacht auszuschließen).