Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
11.05.2013 um 18:10Dass dieses Gutachtergespräch allein die Entscheidung von H.S. gewesen sein soll, halte ich für abwegig. Kein Anwalt würde das meines Erachtens mitmachen und ich glaube, erst recht kein Herr Schwenn.
Die "Floskel"... "..hat mir gestern mitgeteilt" nehme ich nicht ernst.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat doch das Gericht die psycholog. Untersuchung in Auftrag gegeben, oder? Dass H. S. diese erst abgelehnt hat, ändert doch nichts daran, wer der Auftraggeber ist? Das Gericht will demnach etwas ganz genau wissen; was das ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Dass Verteidiger bei einem solchen Gespräch dabei sein dürfen, wäre mir neu. Bisher ging ich immer davon aus, dass in dem Raum sich nur der Untersucher und die zu Untersuchenden aufhalten. Ich weiß auch nicht, ob die Anwesenheit eines Verteidigers rechtens wäre. Ein Psychologe ist doch nicht die Polizei?
Auch ein Gutachter kann dem Gericht nur mitteilen, was er für einen Eindruck gewonnen hat. Er kann richtig liegen... oder auch nicht. Es gibt genügend Beispiele im Netz, wo Gutachter völlig daneben lagen.
Aber ich schweife ab, sorry.
Fakt ist, dass H. S. inzwischen ein Jahr in U-Haft sitzt. Genügend Zeit zum Nachdenken hatte sie. Dass sich durch ihr Einverständnis zur psycholog. Untersuchung die U-Haft noch verlängert, wusste sie vorher. Trotzdem nimmt sie das in Kauf. Welcher Häftling macht das schon, wenn er sich nichts von so einer Untersuchung verspricht oder wenn er nicht unter Druck geraten ist?
Für mich hat sie (gemeinsam mit ihren Verteidigern) "Plan B" gewählt, nachdem Plan A stark zu wackeln anfing.
Natürlich ist das nur meine persönliche Einschätzung und die schwankt immer noch hin und her.
Die "Floskel"... "..hat mir gestern mitgeteilt" nehme ich nicht ernst.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat doch das Gericht die psycholog. Untersuchung in Auftrag gegeben, oder? Dass H. S. diese erst abgelehnt hat, ändert doch nichts daran, wer der Auftraggeber ist? Das Gericht will demnach etwas ganz genau wissen; was das ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Dass Verteidiger bei einem solchen Gespräch dabei sein dürfen, wäre mir neu. Bisher ging ich immer davon aus, dass in dem Raum sich nur der Untersucher und die zu Untersuchenden aufhalten. Ich weiß auch nicht, ob die Anwesenheit eines Verteidigers rechtens wäre. Ein Psychologe ist doch nicht die Polizei?
Auch ein Gutachter kann dem Gericht nur mitteilen, was er für einen Eindruck gewonnen hat. Er kann richtig liegen... oder auch nicht. Es gibt genügend Beispiele im Netz, wo Gutachter völlig daneben lagen.
Aber ich schweife ab, sorry.
Fakt ist, dass H. S. inzwischen ein Jahr in U-Haft sitzt. Genügend Zeit zum Nachdenken hatte sie. Dass sich durch ihr Einverständnis zur psycholog. Untersuchung die U-Haft noch verlängert, wusste sie vorher. Trotzdem nimmt sie das in Kauf. Welcher Häftling macht das schon, wenn er sich nichts von so einer Untersuchung verspricht oder wenn er nicht unter Druck geraten ist?
Für mich hat sie (gemeinsam mit ihren Verteidigern) "Plan B" gewählt, nachdem Plan A stark zu wackeln anfing.
Natürlich ist das nur meine persönliche Einschätzung und die schwankt immer noch hin und her.