Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
12.05.2013 um 12:11@CleoWinter
Es sind schon Fälle denkbar, in denen ein Verdächtiger die Tat nicht gesteht, er aber trotzdem als schuldunfähig beurteilt wird. Beispielsweise würde man eine Person mit einer schweren Psychose zum Zeitpunkt der Tat oder aber auch einer schweren geistigen Behinderung niemals als voll schuldfähig beurteilen können, unabhängig von dem Vorliegen eines Geständnisses.
Ich war gerade mit einem Fall konfrontiert, in dem ein schizophrener Tatverdächtiger die Tat (Mordversuch) bis zuletzt bestritt. Wegen Schuldunfähigkeit wegen der Psychose kam er in den Maßregelvollzug.
Im Fall HS halte ich aber, wie gesagt, das Vorliegen einer ausreichend schweren psychischen Störung für ausgeschlossen.
Es sind schon Fälle denkbar, in denen ein Verdächtiger die Tat nicht gesteht, er aber trotzdem als schuldunfähig beurteilt wird. Beispielsweise würde man eine Person mit einer schweren Psychose zum Zeitpunkt der Tat oder aber auch einer schweren geistigen Behinderung niemals als voll schuldfähig beurteilen können, unabhängig von dem Vorliegen eines Geständnisses.
Ich war gerade mit einem Fall konfrontiert, in dem ein schizophrener Tatverdächtiger die Tat (Mordversuch) bis zuletzt bestritt. Wegen Schuldunfähigkeit wegen der Psychose kam er in den Maßregelvollzug.
Im Fall HS halte ich aber, wie gesagt, das Vorliegen einer ausreichend schweren psychischen Störung für ausgeschlossen.