Der Fall Sonja Engelbrecht
17.03.2016 um 00:16Danke..Danke Leute! Senke mein Haupt in Demut vor den Komplimenten !
Jetzt aber ab durch die Mitte, migrantbird... ;) hehehe
Jetzt aber ab durch die Mitte, migrantbird... ;) hehehe
migrantbird schrieb:2. Es gibt nach all den Jahren keine Akteneinsicht, und obwohl es kein Weiterkommen in den Ermittlungen gibt, verweigern die Behörden ihnen, ihre Tochter für tot zu erklären mit dem Hinweis, sie sollen noch mal von vorn beginnen. Häh?? was soll das heißen?Das verstehe ich nicht. Nach dem Verschollenheitsgesetz muss ein Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. und dann gilt folgendes:
migrantbird schrieb:Man beachte: es wurde kein Anruf an die Schwester aus diesen Telefonzellen getätigt, was überprüft wurde<< ach ja, da fiel Markbert plötzlich ein, die Karte hätte auch kaputt sein können, er wisse es nicht mehr genau.Also das kein Anruf erfolgte, das beruht soweit ich weis nur auf der Aussage der Schwester. Damals in den Zeiten der analogen Vermittlungstellen war es auch gar nicht möglich Tage später festzustellen welche Nummern gewählt wurden.
migrantbird schrieb:Die Spur hätte, aufgrund vieler Ungereimtheiten, in der Schillingstraße aufgenommen werden sollen.Meinst Du nicht, das dies genauestens erfolgt ist? Da werden schon intensive Befragungen, Weg Zeit Diagramme und alles, was so dazu gehört erfolgt sein. Daraus, das die Ergebnisse nicht öffentlich gemacht wurden zu schließen, das dies nicht untersucht wurde halte ich ebenfalls für nicht haltbar
migrantbird schrieb:Es gab Hinweise im Netz zu möglichen Zusammenhängen ins kriminelle Milieu, dem die Polizei nicht effektiv nachgegangen ist (Stefan P.) bzw. sie abgewiegelt haGerüchte im Netz gibt es viele, aber konkrete Hinweise, das die beiden Personen sich überhaupt kannten habe ich noch keine gelesen.
Cosmo69 schrieb:Ich habe das schon vor längerer Zeit mal gemacht und weiß das jeder ein RechtDas kann so nicht stimmen. Ansonsten könnte ich das ja auch beantragen
auf Akteneinsicht hat , seltene Gründe ausgenommen,welche das nun sind muss
ich schauen.
mostellaria schrieb:Aber das heißt doch trotzdem, dass er Menschenhändler gekannt hat.Hast du hierzu eine Quelle? Das ist mir jetzt entgangen, dass er Menschenhändler gekannt hat. Danke.
Ich bin nicht direkt Jurist, aber als Justizfachangestellter bei einem Amtsgericht beschäftigt. Daher kenne ich mich bzgl. Akteneinsicht recht gut aus. Mir fällt spontan nur ein Grund ein: Die Akteneinsicht wird verweigert, weil gegen denjenigen, der Akteneinsicht haben will, selbst ermittelt wird bzw. nicht auszuschließen ist, dass dies im Laufe der Ermittlungen passieren wird. Ich sage dies völlig wertfrei und es heißt keinesfalls, dass dies im Fall Sonja Engelbrecht auf die Familie Engelbrecht zutrifft.Ich habe doch geglaubt, dass ich hier irgendwann mal über Akteneinsicht etwas gelesen habe. Das oben ist der Beitrag einer Userin, die sich diesbezüglich hier mal geäußert hat.
mostellaria schrieb:Aber das heißt doch trotzdem, dass er Menschenhändler gekannt hat. Wer solche Menschen kennt, ist doch in der Regel in der kriminellen Szene drin. Und selbst für eine kleine Rolle braucht man ein gewisses kriminelles Potenzial. Wer sowas macht, macht auch andere Sachen.Hast du gerade die logische Schlussfolgerung aufgestellt: "Wer Drogen an Bekannte verkauft, kennt auch Menschenhändler"?
Nightrider64 schrieb:Das verstehe ich nicht. Nach dem Verschollenheitsgesetz muss ein Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. und dann gilt folgendes: (...)Danke dass ich jetzt aus dem ff das Verschollenengesetz kenne, und von dir den formalen Weg des amtlich beglaubigten 'Für-tot-Erklären' dargelegt zu bekommen habe, der mir durchaus vorher völlig eingängig war, nur damit du zwei Dinge konstatieren kannst @nightrider, die man durchaus als einseitig ausgelegt oder falsch hinstellen kann:
migrantbird schrieb:verweigern die Behörden ihnen, ihre Tochter für tot zu erklären / Nightrider schrieb:da hat die Polizei überhaupt nichts mit zu tun, das Amtsgericht ist zuständig.Du vergißt dabei glaube ich, ohne die Gesetzeslage aus dem Stehgreif volljuristisch interpretieren zu wollen und zu können, dass sie zwar bei erster Betrachtung unter das Verschollenengesetz fällt, so wie du und ich das verstehen würden.
Nightrider64 schrieb:Also das kein Anruf erfolgte, das beruht soweit ich weis nur auf der Aussage der Schwester.Wie ich schon sagte, ich kann euch die Wahrheit nicht auf dem Silbertablett servieren, muss ich auch nicht! Du mir aber auch nicht. ;)
@migrantbird ging auf Markberts Aussage ein: 'Kann auch möglich sein, das die Karte nicht funktioniert hat' @nightrider schrieb: Daraus kann man doch kein Indiz machen wie auf der HP.Einige hier begnügen sich aber damit, lediglich ihren persönlichen Eindruck über öffentliche Auftritte der Familie zum Indiz für ihre Unglaubwürdigkeit zu machen. Sorry, aber da nehm ich lieber einen Satz der HP, der ihnen so niemals untersagt wurde (Warum wohl?), der ja scheinbar mal irgendwie gefallen ist und der, ohne euer wohlwollendes 'Stell-dir-doch-mal-vor-Totschlag-Argument, bleibt was er ist: irgendwie schal im Abgang. Ich sach ma; 'Stellt Euch doch mal vor, wie das für die Familie aussieht!' Meinetwegen, die Karte schenk ich dir. :) Für den Rest seiner Glaubwürdigkeit schenk ich dir nix mehr.
Nightrider64 schrieb:Gerüchte im Netz gibt es viele, aber konkrete Hinweise, das die beiden Personen sich überhaupt kannten habe ich noch keine gelesen.
Nightrider64 schrieb:Vielleicht auch um die Jugendlichen zu schützen, weil sich die Ungereimtheiten haben aufklären lassen und eben nicht relevant für das eigentliche Verschwinden waren.Ewig dieses Argument zu bemühen, boa! Wat denn immer fürn Schutz? Den Schutz der Privatsphäre pubertierender, dealender und lügender Bengel, und einem quasi erwachsenen, dennoch lügenden, Markbert vor das Mindestmaß an Verständnis und Gerechtigkeit für verzweifelte Eltern zu stellen. Unbegreiflich! Da ist das Gesetz aber beugungs-/ oder änderungswürdig, m.M.n.