Nun, das Gesetz, hier die StPO sagt, dass der Gesetzgeber sich wünschte, und deshalb vorgeschrieben hat, dass ein Urteil spätestens 11 Tage nach dem Ende der Hauptverhandlung gefällt werden muss. § 268 StPO
Ausnahmen sind vom BGH nur sehr begrenzt erlaubt worden.
Der BGH hat sich in mehreren Entscheidungen mit dem Thema befasst und ist sogar zu widersprüchlichen Auffassungen gekommen, d.h. zwei verschiedene Senate haben es verschieden interpretiert, aber die Gedanken des 2. Senats sind schlüssig: Das Urteil soll möglichst zeitnah gefällt werden, damit es unter "dem Eindruck der Verhandlung einschliesslich der Schlussvorträge (Plädoyers) und des letzten Wortes des Angeklagten ergeht.
Der Gesetzgeber will vermeiden, dass, wenn es zu lange dauert, die Eindrücke und Erinnerungen der Richter verblassen.
Dennoch behält die besondere Urteilsverkündungsfrist ihren Sinn, denn sie stellt jedenfalls sicher, dass die Schlussvorträge und das letzte Wort bei der Beratung allen Richtern noch lebendig in Erinnerung sind.
Quelle: BGH 2 StR 22/07 aus 2007
Wann nun in den Köpfen der Richter ein Urteil gefällt wird, ist freilich nicht kontrollierbar. Vielleicht hat das Gericht schon seit Wochen festgestellt, der Angeklagte ist schuldig, oder es erst heute beschlossen. Dem Gesetzgeber war allerdings wichtig, dass ein Gericht sich die Hauptverhandlung bis ganz zum Schluss anhören soll und erst dann entscheiden soll, aber dann bitte sehr zügig.
Der Gesetzgeber hat dann eine längere Frist zur Vorlage der schriftlichen Begründung erlaubt, dieser Konflikt hat zu den erwähnten Urteilen des BGH geführt.
Grundtenor ist jedoch: bei der Verkündung sollen die Gründe feststehen. Es ist nicht erlaubt, danach noch, bei der Abfassung der schriftlichen Gründe, die Meinung, und damit das Urteil an sich, zu verändern. Deshalb muss bei der Verkündung, wenn die Gründe noch nicht ausgefertigt vorliegen, wenigstens eine Zusammenfassung der Gründe gegeben werden.
Wie gesagt, in die Köpfe von Richtern kann man nicht hineinschauen. Vor allem in den USA sind dazu allerdings Studien verfasst worden, indem man Mitglieder der Jury nach einem Prozess interviewt. Dabei wird schon manchmal deutlich, dass die Entscheidung regelwidrig ab und zu mal vor dem Ende der Hauptverhandlung stattgefunden hat.