falstaff schrieb:Es geht nicht um die Wahrscheinlichkeit jedes einzelnen Aspekts, sondern um die Wahrscheinlichkeit, dass alle Aspekte die zu dieser Tat geführt haben, noch einmal in dieser Kombination auftreten. Die ist selbstverständlich nicht 0, aber je mehr Einzelaspekte für die Tat relevant waren, desto unwahrscheinlicher ist es.
Mir leuchtet ehrlich gesagt nicht ein, warum nicht
gerade er wieder in eine zumindest ähnliche Situation geraten sollte?? So ein extrem krass seltenes Zusammentreffen widrigster Umstände war es in seinem Fall doch gar nicht. Die Verlobte war im Weg und sollte weg, er hat es auf seine Art "gelöst". Und was bei der nächsten Freundin, derer er eines unschönen Tages überdrüssig geworden ist?
Ich sehe hier nicht eine enorm unglückliche und ausserordentlich unwahrscheinliche Konstellation von Außenumständen, die ihn zum Mörder machten, sondern eher charakterliche Aspekte, die hier zu schlugen, und die sich irgendwann in Zukunft vielleicht wieder ihren Weg bahnen.
OK, wenn er jetzt verurteilt werden sollte mag das dazu führen, dass er sich sowas künftig, nach Freilassung, verkneift. Aber ich glaube nicht, dass er eines Tages geläutert und erfolgreich "austherapiert" (Psycho-Sprech) aus dem Gefängnis kommen wird. Sein Verhalten vor Gericht zeigt jedenfalls keine kritische Auseinandersetzung mit der Tat, keine Reue o. ä., was Voraussetzung für den Einstieg in so einen Prozss (seelischen Prozss
;) ) wäre ...
falstaff schrieb:Mir wäre es auch lieber, wenn manche Mörder tatsächlich bis zu ihrem Lebensende hinter Gitter säßen und ich finde es eine Zumutung, dass die Angehörigen von Mordopfern bereits nach 15 Jahren oder früher damit rechnen müssen, dem Mörder beim Einkaufen zu begegnen. Aber die Praxis in Deutschland ist nun mal leider eine andere und mit meinen Erwägen versuche ich diese Praxis nachzuvollziehen. Um einen Mörder in Sicherungsverwahrung zu nehmen, braucht es jedenfalls wesentlich mehr, als einen Mord. Die Wahrscheinlichkeit dass ein Täter eine solche Tat erneut begeht, muss schon sehr hoch sein. Die besondere Schwere der Schuld bezieht sich wiederum nicht auf die Rückfallwahrscheinlichkeit, sondern auf die Schwere der Tat.
Ich sag's mal so: Ich glaube hier ist niemand, der sich von ihm einem Drink servieren lassen wollen würde.
Und: Ich warte darauf, dass sobald er verurteilt worden ist (angenommen), recht bald die ersten Stimmen "Justizirrtum" schreien werden!