Maria Baumer
08.08.2020 um 15:58Hatten sie überhaupt vorehelichen Sex? Es soll ja auch heutzutage noch vorkommen dass manche Menschen, aus welchen Gründen auch immer, darauf verzichten.
falstaff schrieb:sondern könnte sich sogar noch als fürsorglicher Partner einer zu gefährlichen Sexpraktiken neigenden Verlobten inszenieren.Auf jeden Fall hat die Verteidigung schon mal bei der Zwillingsschwester nachgefragt, ob sie was über die Sexpraktiken ihrer Schwester wusste, was sie verneinte.
Kreuzbergerin schrieb:Auf jeden Fall hat die Verteidigung schon mal bei der Zwillingsschwester nachgefragt, ob sie was über die Sexpraktiken ihrer Schwester wusste, was sie verneinte.Das heißt also, die Verteidigung geht davon aust, dass die beiden Sex hatten, ansonsten würde sie nicht nach speziellen Praktiken fragen, sondern ob überhaupt.
Mr.Stielz schrieb:Meine Vermutung: sollte die Faktenlage ganz und gar aussichtslos sein, so könnte es doch noch späte "Reue" geben, um wenigstens die drohende besondere Schwere der Schuld und die Sicherungsverwahrung vom Tisch zu bekommen.Das wäre von allen diskutierten Szenarien wohl das aussichtsreichste, wenn auch vielleicht mit dem geringsten erwartbaren Effekt.
falstaff schrieb:Sicherheitsverwahrung droht ihm allerdings ohnehin nicht, weil es hier nicht um einen gefährlichen Wiederholungs- oder Gewohnheitstäter geht. Das einzige was drohen könnte, wäre besondere Schwere der Schuld.Genau. Sicherungsverwarhung ist bereits von Gesetzes wegen nicht möglich. Besondere Schuldschwere: Dazu müsste das Gericht das bzw. die Motiv(e) genau kennen und analysieren können. Selbiges gilt für die Tatbegehung (z.B.: war sie besonders grausam oder nicht? etc.). Das fehlt hier alles.
saro schrieb:auch im Hinblick des Verhaltens gegenüber der Patientin V.S.Naja, dass man sich als junger Mensch anderweitig umschaut, wenn die Partnerin nicht mehr da ist, wäre jedenfalls plausibel.
Deus_Ex_Machin schrieb:Naja, dass man sich als junger Mensch anderweitig umschaut, wenn die Partnerin nicht mehr da ist, wäre jedenfalls plausibel.
saro schrieb:CF hat sich bereits vor dem Pfingstsamstag intensiv mit V.S. beschäftigtRichtig, sie war noch da und für seinen Geschmack viel zu oft.
falstaff schrieb:Sicherheitsverwahrung droht ihm allerdings ohnehin nicht, weil es hier nicht um einen gefährlichen Wiederholungs- oder Gewohnheitstäter geht. Das einzige was drohen könnte, wäre besondere Schwere der Schuld.Auch nicht, wenn man beachtet, dass er immer wieder hilflose Menschen missbraucht hat?
Steppel schrieb:Auch nicht, wenn man beachtet, dass er immer wieder hilflose Menschen missbraucht hat?Er kann nur für die Tat bestraft werden, wegen der er angeklagt ist - und das gilt auch für Strafverschärfungen. Da er hier eines Mordes angeklagt ist, zählt für strafverschärfende Maßnahmen in erster Linie die Schwere des Mordes sowie die Wiederholungsgefahr. Da es sich bei dem Mord um eine Beziehungstat handelt, er bisher noch nicht als Mörder aufgefallen ist und wohl auch keine hohe Wiederholungsgefahr besteht, dürfte Sicherungsverwahrung hier von vorneherein ausscheiden.