Deus_Ex_Machin schrieb:Aus rechtlicher Sicht ist Beihilfe zum Suizid straffrei. Er würde, sollte das Gericht das nicht widerlegen können, als freier Mann den Saal verlassen.
welche Indizien wuerden dafuer sprechen? Ein abschiedszettel, der den Ermittlern nicht übergeben wurde, wird hoffentlich keinem Richter reichen.
Die Partnerschaft wird als harmonisch beschrieben maria trat mit dem vorsitz dieser katholischen Landjugend in die Fußstapfen der Mutter. Alles gut und kein Grund, sich umzubringen.
Eher vermute ich, dass die Verteidigung darauf abzielt, den Unbekannten Dritten als taeter zu präsentieren und zu untermauern, das kein todeszeitpunkt bekannt ist, maria aber auf dem Jakobsweg nachweislich gesichtet wurde. Sie wird versuchen, den Angeklagten ganz aus der Schusslinie zu nehmen (meine Meinung)