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Maria Baumer

9.924 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, 2012 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Maria Baumer

Maria Baumer

04.10.2020 um 12:45
@all

Im letzten Podcast der Mittelbayerischen Zeitung wurde am Schluss darauf hingewiesen
daß es wieder einen Live Blog zur Urteilsverkündung geben wird bzw eine Video Schalte
ins Landgericht.

Weiss jemand wie man an die Video Schalte rankommt oder wie das funktioniert, läuft das über
die MBZ ? Ich dachte immer, daß Live Schalten im Gerichtssal nicht erlaubt sind.


An dieser Stelle nochmal 1000 Dank an Rene Baumgarten und Isolde Stöcker-Gietl für
ihre fantastische Arbeit der Podcasts und der Live Blogs !


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Maria Baumer

04.10.2020 um 12:58
@kelly-19
Eine Live-Schalte aus dem Landgericht ist möglich, solange man sich mit der Kamera nicht im Sitzungssaal, sondern wie von der MZ regelmäßig vor dem Sitzungssaal im Wartebereich positioniert. Die Videoschalte dürfte auf jeden Fall über ein Facebook Live auf der MZ Seite übertragen werden, vl auch direkt über die Website der MZ.

Dem Dank an Rene und Isolde kann ich mich nur anschließen und würde mir wünschen, dass öfters aktuelle, noch laufende Prozesse in ihrer Podcastreihe "Spuren des Todes" aufgenommen werden und nicht nur ältere Fälle behandelt werden. Auch den Live-Blog sollte man bei spannenden Prozessen beibehalten. (Ich schreibe dies weil ich weiß, dass die beiden gelegentlich hier mitlesen ^^)


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Maria Baumer

04.10.2020 um 13:18
Zitat von kelly-19kelly-19 schrieb:An dieser Stelle nochmal 1000 Dank an Rene Baumgarten und Isolde Stöcker-Gietl für
ihre fantastische Arbeit der Podcasts und der Live Blogs !
Ich schließe mich dem Dank an und finde das wirklich eine starke Leistung.
Allerdings ist es Andre nicht Rene Baumgarten! :-)


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Maria Baumer

04.10.2020 um 16:22
Zu Rick-Blaine 10.21
Pardon, habe mich zu ungenau ausgedrückt, steht in 227 stgb, körperverletzung mit todesfolge in einem schweren Fall: der Medikamenten-Missbrauch bei mehreren Opfern kann ja kaum wegdiskutiert werden.


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Maria Baumer

04.10.2020 um 18:59
Zitat von Volker_MeidVolker_Meid schrieb:Zu Rick-Blaine 10.21
Pardon, habe mich zu ungenau ausgedrückt, steht in 227 stgb, körperverletzung mit todesfolge in einem schweren Fall: der Medikamenten-Missbrauch bei mehreren Opfern kann ja kaum wegdiskutiert werden.
Wenn du jemanden ansprichst, dann markiere seinen Namen mit @ davor @Rick_Blaine sonst wirst du keine Antwort bekommen.


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Maria Baumer

04.10.2020 um 20:34
Zu Steppel 18.59
Will ich auch nicht sondern im allgemein zugänglichen forum diskutieren.


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Maria Baumer

04.10.2020 um 21:12
Zitat von Volker_MeidVolker_Meid schrieb:Will ich auch nicht sondern im allgemein zugänglichen forum diskutieren.
Das kannst du auch weiterhin. Es ist für den Angesprochenen jedoch hilfreicher und übersichtlicher, wenn du denjenigen mit @ ansprichst. Er bekommt dann eine Benachrichtigung, sodass kein Beitrag untergeht.


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Maria Baumer

04.10.2020 um 21:21
Zu Sunrise 2008 um 21.12
Aber das finde ich gerade zu vermeiden: da werden nicht selten Gesinnungs-Konstrukte aufgestellt, facebook ist für mich ein miserables Beispiel, habe mich da längstens verabschiedet. In diesem Sinne und gleichwohl danke für den Ratschlag.


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Maria Baumer

04.10.2020 um 21:28
Zitat von C.RoCkEfElLeRC.RoCkEfElLeR schrieb:Ich schreibe dies weil ich weiß, dass die beiden gelegentlich hier mitlesen
Dann schließe ich mich da mal an. Ich habe mich sehr gut informiert gefühlt. Bitte weiter so!


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Maria Baumer

05.10.2020 um 20:09
Nochmals grundsätzlich zu 227 stgb, werden's ja morgen bei der Kurz-Urteils-Begründung erfahren:
1. Ein Täter hat eine Person mittels Giften - das können auch Medikamente sein - ohne deren Wissen vorsätzlich verletzt.
2. Wer eine vorsätzliche Körperverletzung begeht, die mit Lebensgefahr verbunden ist und den Tod zur Folge haben kann ist strafbar.
3. Das Gesetz sieht bei schweren Tatbegehungen keine Begrenzung auf eine Höchststrafe vor, kann also auch lebenslänglich sein.
4. Eine Tat kann auch durch Unterlassen begangen werden - hier nicht Alarmierung von Notarzt und Rettungsdienst.
5. Des Rückgriffs auf Mord mit niedrigen Beweggründen bedarf es gar nicht, das Ergebnis ist im Grunde dasselbe, nur revisionssicherer.


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Maria Baumer

05.10.2020 um 20:19
@Volker_Meid
Danke für die ausführliche Erklärung.
Verjährung sind beim 227er 20 Jahre?


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Maria Baumer

05.10.2020 um 21:03
Zu Bruckmandl 20.19:
Dazu noch BGH/St vom 02.11.2016, 2 StR 495/12, RZ 32, zusammengefasst:
Bei der alternativen Urteilsbegründung handelt es sich im Grundsatz um eine prozessuale Entscheidung, in dubio pro reo. Die Möglichkeit der alternativen Verurteilung entspricht der Einschätzung des Gesetzgebers. Das von der Rechtsprechung entwickelte Merkmal der rechtsethischen und psychologischen Gleichwertigkeit stellt nur sicher, dass die Rechtsfolgen-Entscheidung trotz der Tatsachen-Alternativen an einem im Kern einheitlichen Schuldvorwurf anknüpft.
- Das scheint mir in dieser causa ziemlich eindeutig.


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Maria Baumer

05.10.2020 um 21:43
Ergänzung zu Bruckmandl:
Die Verjährungsfrist bestimmt 78 stgb: bei Mord keine Verjährung, wenn wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem schweren Fall auf lebenslängliche Unterbringung erkannt 30 Jahre - da macht die Katze das Kraut auch nicht mehr fett.


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Maria Baumer

05.10.2020 um 22:01
Zitat von Volker_MeidVolker_Meid schrieb:Nochmals grundsätzlich zu 227 stgb, werden's ja morgen bei der Kurz-Urteils-Begründung erfahren:
1. Ein Täter hat eine Person mittels Giften - das können auch Medikamente sein - ohne deren Wissen vorsätzlich verletzt.
2. Wer eine vorsätzliche Körperverletzung begeht, die mit Lebensgefahr verbunden ist und den Tod zur Folge haben kann ist strafbar.
3. Das Gesetz sieht bei schweren Tatbegehungen keine Begrenzung auf eine Höchststrafe vor, kann also auch lebenslänglich sein.
4. Eine Tat kann auch durch Unterlassen begangen werden - hier nicht Alarmierung von Notarzt und Rettungsdienst.
5. Des Rückgriffs auf Mord mit niedrigen Beweggründen bedarf es gar nicht, das Ergebnis ist im Grunde dasselbe, nur revisionssicherer.
§ 227 ist Körperverletzung mit Todesfolge. Die Anklage lautet aber auf Mord. Da gibt es bei einer Verurteilung lebenslänglich. Bei § 227, soweit ich das weiß, gibt es maximal 10 Jahre - kein lebenslänglich.
Es geht morgen wirklich nicht um Körperverletzung sondern um Mord. Das heißt, es gibt morgen lebenslänglich (evtl. mit besonderer Schwere der Schuld) oder Freispruch.


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Maria Baumer

05.10.2020 um 22:09
Zitat von Elli24Elli24 schrieb:Es geht morgen wirklich nicht um Körperverletzung sondern um Mord. Das heißt, es gibt morgen lebenslänglich (evtl. mit besonderer Schwere der Schuld) oder Freispruch.
Gibt es aus eurer Sicht- damit meine ich alle - eine Chance auf Freispruch?
Unwahrscheinlich, oder?


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Maria Baumer

05.10.2020 um 22:22
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Gibt es aus eurer Sicht- damit meine ich alle - eine Chance auf Freispruch?
Unwahrscheinlich, oder?
Ich kann mir das nicht vorstellen. Ich will es mir auch nicht vorstellen.

Wissen kann man es natürlich nicht. Ich finde aber die gesamte Indizienlage schon sehr eindeutig.


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Maria Baumer

05.10.2020 um 22:22
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Gibt es aus eurer Sicht- damit meine ich alle - eine Chance auf Freispruch?
Meine Meinung: Garantiert nicht. Er wandert lebenslang ein.

Ich vermute mit besonderer Schwere der Schuld.


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Maria Baumer

05.10.2020 um 22:26
Elli 24, 22.01
Bei 227 stgb kann sehr wohl lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt werden, das Gesetz sieht keine Höchststrafen Begrenzung vor, ausser in minder schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren. Das Gericht muss nicht auf Mord erkennen, ein Paragraph der mit seinen unbestimmten Rechtsbegriffen auf Nazi-Zeiten zurückgeht. Kann auch alternativ begründen, Ergebnis im wesentlichen das gleiche. Ein alter Streit zwischen finaler=erfolgsorienter und causaler=ursprungsbedingter Strafrechtslehre, der Urstände feiert.


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Maria Baumer

05.10.2020 um 22:33
@Volker_Meid Bitte lerne doch das Zitieren und sprich User direkt mit einem @ vor dem Namen an.

@sunrise2008 Ich bin mir recht sicher, dass die Summe der Indizien für lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld ausreichen wird. Dazu wird insbesondere das Gutachten beitragen, das den Charakter von CF so treffend beschreibt. Auch wenn es ein Indizienprozess ist, so schließt sich die Summe der Indizien für mich schlüssig, dazu die Einlassung, die kam als CF mit dem Rücken zur Wand stand. Er ist ein notorischer, vermeidender Lügner, der versucht den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und zu seinem Vorteil zu gehen.


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Maria Baumer

05.10.2020 um 22:34
@WilderWein
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Gibt es aus eurer Sicht- damit meine ich alle - eine Chance auf Freispruch?
Meiner Einschätzung nach nein.

Denn es weist mMn alles darauf hin, dass es sich hier um einen geplanten Mord handelte. Maria sollte gezielt 'aus dem Weg geräumt werden', weil der Angeklagte sich davon 'Vorteile' für sich selbst versprach.


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