Fraukie schrieb:Ich stehe diesem ständigem Wunsch die Beweggründe des Opfers mit einem Motiv erklärbar zu machen grundsätzlich skeptisch gegenüber.
Das muss natürlich "Täter" heißen.
pannettone schrieb:Es ist nun einmal die wesentliche "jumping point"-Frage, wie der Leichentransport logistisch von statten gegangen sein soll.
Mir fallen da Lösungen ein, die gar kein logistisches und zeitliches Problem darstellen.
Im Falle einer Täterschaft des Angeklagten halte ich es nach wie vor für am wahrscheinlichsten, dass Maria in dem Zeitraum zu Tode kam und zum Leichenfundort verbracht wurde, als alle übrigen Teilnehmer des Grillabends davon ausgingen, dass das Paar sich auf dem Heimweg in die gemeinsame Wohnung befindet.
Unterwegs kam es bei "meiner Tathergangshypothese" dann z.B. durch ein vorbereitetes Getränk zu einer tiefen Sedierung des Opfers mit Lorazepam, zu Tode kam sie dann am späteren Leichenfundort. Wie genau dürfte ohne Geständnis nicht mehr zu klären sein, am wahrscheinlichsten erscheint mir z.B. eine tödliche Injektion von Insulin.
Dort wurde ihr Körper dann entkleidet, die Kleidung wurde entweder entsorgt oder zur Stärkung des Alibis mit in die gemeinsame Wohnung genommen (bisher finde ich keine wirklich klaren Aussagen dazu ob diese Kleidung nun wieder aufgetaucht ist oder nicht).
Dann wurde der Körper in die Grube verbracht, die meiner Ansicht nach bereits vorbereitet war, u.A. mit Branntkalk bestreut und mehr oder weniger gründlich vergraben, ob zu diesem Zeitpunkt auch Wasser oder irgendeine sonstige Flüssigkeit zur "Aktivierung" des Branntkalkes zugefügt wurde bleibt offen.
Anschließend fuhr der Täter dann zur Wohnung.
pannettone schrieb:Das kann aber wiederum nicht sein, wenn der PC in der Wohnung CF/MB von einem der beiden persönlich um 23:37 hochgefahren wurde, da das zeitlich nicht funktioniert.
Da wir weder wissen wie präzise die BIOS-Einstellung der dieser Zeitstempel entnommen wurde ist, noch wirklich nachvollziehbar war ob der PC wirklich durch eine davor sitzende Person hochgefahren wurde (u.A. weil nicht geprüft wurde ob eine Passworteingabe erfolgte) sehe ich hier keinen echten "Zeitkonflikt".
Darüber hinaus halte ich es ebenfalls für möglich, dass die Angaben der anderen Anwesenden darüber wer wann heimfuhr nicht korrekt sein müssen und zwar nicht, weil ich hier jemanden der Lüge bezichtige, sondern weil es meiner Ansicht nach kein bisschen merkwürdig ist, wenn man da nicht so genau auf die Uhr schaut und alles völlig korrekt in Erinnerung hat.
In meinem sozialem Umfeld ist es üblich, wenn Leute die spät heim fahren und/oder es etwas weiter haben kurz eine "Sind gut daheim angekommen - SMS" senden, ohne dieses "Ritual" könnte ich in den wenigsten Fällen sagen wer sich wann auf den Heimweg gemacht hat, zumindest nicht ohne die eine oder andere Stunde daneben zu liegen.
pannettone schrieb:Eine weitere Merkwürdigkeit ist die gefundene Damenbinde am Leichenfundort. Auch das ist leider zu Diskutieren. Wie kommt die da hin, sollte sie dem Opfer gehören.
Als "Merkwürdigkeit" würde ich das nicht bezeichnen.
Ebenso wie die Wasserflasche wurde diese Damenbinde nun einmal am Leichenfundort aufgefunden und das wurde dann, so wie es sein soll, entsprechend vermerkt und das Fundstück als Spur gesichert.
Da bisher zu der Damenbinde ebenso wie auch im Bezug auf die Wasserflasche keine Angaben öffentlich gemacht wurden bezüglich fallrelevanter Spuren, bleibt offen, ob diese Gegenstände überhaupt im Zusammenhang mit der Tat stehen oder auf ganz anderem Weg und ggf gar einem anderem zeitlichen Kontext an den Leichenfundort geraten sind (z.B. mittels Verschleppung durch ein Tier, dass Leute Müll im Wald rumliegen lassen und manch Gegenstand dann von Tieren aus "Gründen" irgendwo hin verschleppt wird ist doch leider keine Seltenheit).
pannettone schrieb:Übrigens besonders skurill ist wohl noch die Gruppe von Personen, die Pilze sammelnd die sterblichen Überreste entdeckt haben.
Hier sehe ich nicht, was daran "skurril" sein soll.
Das Pilzsucher Bereiche von Wald und Flur ergründen an die es die meisten Spaziergänger eher nicht verschlägt ist völlig normal.
Darüber hinaus muss man den Waldboden schon etwas genauer anschauen, wenn man Pilze nicht nur suchen, sondern auch finden möchte. Dass man dadurch auch immer mal etwas findet an dem Andere mehrfach vorbeigelaufen sind ist kein Fall für die X Akten.
pannettone schrieb:Ich weiß nicht mehr, wo ich es gelesen habe, eine Gruppe von Personen aus einem buddistischen Seminar, die von der Schwägerin des CF geleitet wurde
Eine verlässliche Quelle habe ich dazu nicht finden können (ich erhebe aber keinen Anspruch darauf alles gelesen zu haben).
Unter einem Artikel verwies hier jemand auf das Allmyforum als "Quelle" aber auch ohne weiteren Nachweis und das auf Facebook ein Kommentar der diese Behauptung aufstellt mit den Worten "Fakt ist..." anfängt ist als Beleg eher schwach.
Allerdings:
Selbst wenn es so wäre.
Der Täter hat diesen Platz vermutlich ausgesucht, weil er wenig besucht und recht übersichtlich, aber mit einem Auto noch sehr gut zu erreichen ist.
Ein Pilzsucher hätte ganz ähnliche Anforderungen an den Ort seiner Suche und wenn Täter und "Führer der Pilzsucher" beide ortskundig sind, dann kann ihnen die gleiche Stelle geeignet erscheinen, ganz egal ob sie befreundet, verwandt sind oder sich gar nicht kennen.
pannettone schrieb:und diese Gruppe findet die sterblichen Überreste exakt am Jahrestag der geplanten Hochzeit...
Das wird sehr viel weniger mysteriös, wenn man sich klar macht, dass der geplante Hochzeitstag einfach mal in der Zeit des Jahres lag in der Pilzsucher vielerorts losziehen.
Wenn die sterblichen Überreste einer (vermissten) Person außerhalb entsprechender Suchmaßnahmen gefunden werden, dann ist genau genommen immer irgend ein Zufall im Spiel ohne den dieser Fund nicht bzw später und unter anderen Bedingungen stattgefunden hätte.
Das kann eine gerissene Hundeleine sein, die Bello die Möglichkeit gibt solch ein "Grab" ausfindig zu machen, ein andermal bleibt genau dort jemand mit einem Auto liegen und vertreibt sich die Zeit die er auf den Pannendienst wartet indem er ein bisschen spazierengeht, aber nicht zu weit weg vom Auto, was regelmäßig auch auf etwas genauere Betrachtung von Boden und Umgebung führt, Förster, Pilzsucher oder sonstwer rennt aus irgendwelchen Gründen nicht nur dort herum, sondern ist dabei auch aufmerksam...
Genau genommen ist solch ein Fund doch immer Zufall.
Trafo schrieb:Vielleicht war er auch komplett überfordert mit so einer taffen Frau und hatte keine Strategie sich aus der Beziehung zu lösen.
Soweit ich das richtig in Erinnerung habe waren die Beiden doch aber schon länger zusammen und keiner der Zeugen hat erwähnt, das Maria mal "ganz anders" gewesen sei und urplötzlich die selbstsichere Seite an sich gefunden hat.
Trafo schrieb:Konnte er vielleicht nicht nein sagen?
Im Hinblick auf das Wahrnehmen und Verstehen des Begriffes "Nein." hat der Angeklagte ja ganz ohne Frage ein recht erhebliches Problem aber das sagt über den Umkehrschluss nichts aus.
Schneewi77chen schrieb:Unabhängig davon könnte die Damenbinde - so sie denn überhaupt Maria gehörte - Aufschluss über den Todeszeitpunkt liefern, sofern man ihren Menstruationskalender kennen würde.
Das ist zwar ein guter Gedanke.
Aber da Maria wegen ihrer Endometriose in Behandlung war und soweit ich weiß sogar eine Operation anstand würde ich mal annehmen, dass die Ermittler die Gynäkologin des Opfers dahingehend bereits befragt haben.
Da dies aber nicht weiter erwähnt wird vermute ich mal, dass es hier keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn gab.
Seidenraupe schrieb:Die durch tavor ausgelösten erinnerungsluecken von 2 Frauen sind jedenfalls dokumentiert und cf ist als Verursacher ueberfuehrt.
Soweit ich weiß ist nur
eine "Erinnerungslücke aufgrund von Tavorgabe durch den Angeklagten" wirklich belegt und das ist die, die im Zusammenhang mit der Tat steht bei der er wegen Körperverletzung verurteilt wurde.
Sowohl hinsichtlich des "Filmrisses nach dem DVD Abend" bei diesem Opfer, als auch der Gedächtnislücke von der Maria berichtete gab es meines Wissens nicht die Chance die Ursache bzw den Verursacher nachzuweisen.
Seidenraupe schrieb:Die Unfalltheorie kann man getrost vergessen. Kein Krankenpfleger resp Student der humanmedizin greift zu brandkalk und zu einem vorbereiteten Grab, wenn der Gaul seiner Verlobte durchgeht, sie vom Pferd faellt und sich tödliche Verletzungen zuzieht. Passt auch nicht zu den Google ergriffen.
Auch wenn ich hier definitiv nicht von einem Unfall ausgehe muss man bei sowas schon gehörig aufpassen, dass man eine alternative, ebenfalls mögliche Erklärung irgendeines Faktors nicht beiseite schiebt, nur weil sie nicht in das Gesamtbild passt, dass man am Ende des Puzzles meint erhalten zu müssen.
Da kommt man dann sehr schnell auf den Holzweg bei dem "passende, belastende Hinweise" mitunter überbewertet werden, während alternative Erklärungen, Widersprüchlichkeiten und Anderes, was nicht ins Bild passt, übergangen oder kleingeredet wird.
Da sollte man sehr vorsichtig sein.
Seidenraupe schrieb:Ich werde hier die schaegerin nicht verdächtigen, falsche Angaben zum Abend gemacht zu haben!
Das sehe ich als äußerst wichtige und sinnvolle Äußerung an, das ist ein Beispiel, dem der eine oder andere hier ggf folgen sollte.
Zweifel haben ist eine Sache, Zeugen aber nachzusagen, dass sie vor Gericht gelogen hätten, das ist eine sehr schwere Anschuldigung.
monstra schrieb:Es gab auch schon Verurteilungen ohne Leiche, ohne (genaue) Todesursache, (genauen) Tatort und ohne (genaue) Tatzeit.
Exakt.
Ohne Leiche wäre es in diesem Fall meiner Ansicht nach sehr schwierig geworden.
Aber für die Aspekte "genaue Tatzeit" und "genauer Tatort" dürfte es ausreichen, wenn der TV in dem Zeitraum zwischen "Verlassen des Reiterhofs" und "Erstattung der Vermisstenanzeige" die zeitliche und logistische Möglichkeit hatte um das Opfer an den Leichenfundort zu verbringen.
Ist das erfüllt und sieht der Richter die Indizien als hinreichend an, dann dürfte einem Schuldspruch nichts im Wege stehen, auch wenn sich die Todesursache, die genaue Tatzeit, der Tatort und selbst das Motiv nicht mehr großartig klären lassen.
pannettone schrieb:Die Zweifel an dem Grillabend entstehen doch dadurch, da es momentan keinen schlüssigen und logischen Tatablauf gibt.
Eigentlich gibt es sogar mehrere mögliche Tatabläufe, lediglich die präzise Festlegung auf das genaue Tatgeschehen ist nicht wirklich möglich.
Aber bei ausreichender Beweislast ist es auch primär wichtig ob irgend ein Tatablauf
möglich ist.
Gäbe es so gar keinen Tatablauf, der mit den belegbaren Tatsachen vereinbar ist, dann wäre doch gar keine Anklage erhoben wurden (zumindest würde ich mal vermuten, dass es schon zu den CO-Kriterien gehört ob der Angeklagte überhaupt die Möglichkeit hatte die ihm vorgeworfene Tat zu begehen, korrigiert mich, wenn das nicht korrekt ist).
Von daher gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft mindestens einen möglichen Tatablauf so rekonstruieren konnte, dass keine Konflikte mit gesicherten Fakten im Weg stehen.
monstra schrieb:Weiß man, ob nicht F. Helfer hatte?
Die Staatsanwaltschaft scheint das entweder nicht zu vermuten oder aber sieht keine Chance das zu belegen, von daher würd ich sagen: "Nope, weiß man nicht."
monstra schrieb:Weiß man, ob Maria eine Ahnung hatte?
Da ich "erwarte", dass die Heimtücke u.A. mit der Arglosigkeit des Opfers zu begründen wäre, vermute ich, dass die Staatsanwaltschaft nicht davon ausgeht, dass Maria irgendwelche "Warnzeichen" beobachtet hat und ihre engeren Vertrauten erwähnten ja auch nichts in der Richtung.
monstra schrieb:Weiß man, ob nicht doch alles ganz anders war?
Geht es bei so einem Prozess nicht im Grunde darum zu klären, dass ein gänzlich anderer Ablauf, der dann ggf auch einen anderen Täter möglich erscheinen lässt mindestens "extrem unwahrscheinlich" ist, wenn es schon nicht möglich ist zu belegen, dass es nicht anders gewesen sein
kann?
Was wäre denn das deutsche "Pendant" von "beyond a reasonable doubt"? Oder läuft das im deutschen Recht ganz anders?
monstra schrieb:Weiß man, ob es nicht doch ein Unfall war?
Ich würde mal vermuten, dass es auch hier darum geht herauszuarbeiten bzw zu begründen warum das mehr als unwahrscheinlich ist?
monstra schrieb:Gerichte müssen sich an Beweismittel halten. Und das hat auch seinen guten Grund. Wir kämen sonst in Teufels-Küche.
Da bin ich ganz Deiner Meinung.
Oft habe ich das Gefühl, dass viele Menschen nicht recht verstehen (wollen), dass zwischen:
"Ergibt total Sinn, dass das so und nicht anders abgelaufen ist." und "Kann es auch hinreichend sicher bewiesen werden?". manchmal eben Welten liegen und es in einem Rechtsstaat eben auch dann zu einem Freispruch kommen muss, wenn die Beweise einfach nicht ausreichen, selbst (oder vielleicht grade) dann, wenn hier und im Gerichtssaal die Stimmung herrscht..
Wie schrieb hier ein User, der ab und zu an den Verhandlungen teilnimmt sinngemäß..
"Da weiß schon jeder, wer der Täter ist."
Da kannste den Angeklagten im Falle eines Freispruches ja eigentlich nur in "Schutzhaft" behalten und dann mit ner neuen Identität irgendwo anders hinbringen, denn ich habe ernste Zweifel daran, dass der Richter sich darauf verlassen kann, dass "das Volk" einen Freispruch respektieren würde.
Der Gedanke ist für mich ziemlich beängstigend.
emz schrieb:Eine Erklärung ließe sich möglicherweise aus dieser chemischen Formel herleiten: CaO + H2O = Ca(OH)2
oder in Worte gefasst: Branntkalk + Wasser = Löschkalk.
Das das eine mögliche Erklärung sein kann stand ja von Anfang an zur Diskussion (auch wenn ich da eher nen Wasserkanister erwartet hätte)
Mich interessiert ob es mittlerweile irgendwelche Äußerungen dazu gibt ob die Flasche dem Tatgeschehen tatsächlich irgendwie zugeordnet werden konnte, bisher finde ich keine Aussage die das wirklich stützt oder ausschließt.
Durchblick0815 schrieb:Ich erwarte aber unmittelbar nach einem Verhandlungstermin in Anwesenheit des Mandanten eine Distanz zwischen Anklage und Verteidigung. Ob die Beteiligten in Ihrer Freizeit zusammen Golf spielen oder einen Biergarten aufsuchen ist dabei völlig nebensächlich.
Soll nicht so klingen, als wolle ich Dir da Deine Ansicht schlecht reden oder so, ich finds nur spannend, wie krass unterschiedlich, so scheinbar banale Ansichten sein können.
Liefe das so, also das Verteidiger und Staatsanwalt vor meinen Augen so tun als seien sie einander "spinnefeind" und dann abends golfen gehen solang der Mandant nicht dabei ist, da käme ich mir vermutlich veralbert vor. Ich hätte es lieber, wenn die sich vor mir einfach ganz genau so geben wie sie auch sind, wie soll ich denn sonst ihre Professionalität beurteilen?
Frage an die Juristen:
Gibt es da eigentlich irgendwelche Regelungen?
Also dass Staatsanwalt, Verteidigung und Richter keine privaten Verbindungen haben dürfen, wenn sie in einem Fall "gegeneinander antreten"?
Oder ist das lediglich darüber geregelt, dass sie sich einem laufenden Fall eben nur vor Gericht widmen dürfen, aber nicht, wenn außerhalb des Prozesses aufeinander treffen?