pannettone schrieb:theoretisch könnte der angeklagte auch versucht haben mb für sexspiele zu betäuben und mb hat auf dem grillfest zu viel getrunken, auf dem nachhauseweg erlitt sie einen tödlichen kollaps. dann sprechen wir von einer körperverletzung mit todesfolge. würde zb auch erklären, warum cf die leiche beseitigt und die geschichte mit dem jacobsweg erzählt hat.
so purepu, hier haben sie ihr alternatives tatgeschehen...
ein angehender Humanmediziner und Krankenpfleger ruft weder Rettungssanitäter noch Notarzt, wenn es einen Unfall gibt, der das Leben der geliebten Verlobten bedroht?? erzähl das der Wand, aber keinem Richter.
Hercule-Poirot schrieb:Ein Unschuldiger würde hier den Notarzt rufen, ein Unschuldiger hätte aber vermutlich auch keinen Spaten samt Branntkalk im Kofferraum.
richtig, und zwar auch dann, wenn er vermuten würde, das der Tod bereits eingetreten ist. Bis zum Eintreffen des Notarztes macht ein Krankenpfleger, der die Frau grad noch heiraten wollte die leblos da liegt, Herzdruckmassage und Atemspende. Der kauft weder einen Spaten und hebt eine Grube aus, falls mal was beim Sex schief gehen sollte, der besorgt sich keinen
Kalk um den Leichnam der geliebten dami schneller zu entsorgen.....
(wie immer, es gilt die Unschuldsvermutung; die Äußerungen sind allgemeiner Natur)