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Maria Baumer

9.924 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, 2012 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Maria Baumer

Maria Baumer

09.07.2020 um 23:59
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Wie kam der überhaupt an einen Studienplatz? Ich unterstelle mal, dass der kein 1,0 Abi hat. Kam er da über Wartesemester rein? War das mal Thema?
Thema war das (so weit ich mich erinnere) nicht, aber vermutlich kam er schließlich über Wartesemester rein, und möglicherweise wurde ihm die Krankenpflegerausbildung auch in irgendeiner Form angerechnet.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 00:06
Zitat von emzemz schrieb:Interessant, was es so alles gibt und jede Orientierung hat einen Namen: Somnophilie - der Sex mit Schlafenden.

Und da frage ich mich, was ist mit Maria passiert, während sie ihre Gedächtnislücken hatte? Hat er nur die Wirkung der Medikamente getestet, oder wollte er doch mal wissen, wie es ist, wenn sie gar nicht mehr schnauft?
Mittlerweile würde ich angesichts der Abgründe, die sich im Prozess auftun - sogar diese Hypothese nicht mehr ausschließen: Eine Ermordung als 'ultimativer Kick' ...


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Maria Baumer

10.07.2020 um 00:19
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Die Verteidigung gibt derzeit kein gutes Bild ab.
Mein Gedanke war eher:
"Haben die noch alle Tassen im Schrank?"
Aber Deine Formulierung ist besser, nehmen wir die.
Allerdings bekleckert sich die Anklage auch nicht grade mit Ruhm.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Warum finanzieren die ihm keine ordentliche Verteidigung?
Was willste mehr machen als 3 Anwälte dran setzen.
Vermutlich ist das mit Anwälten wie beim Zahnarzt:
Man merkt immer erst zu spät obs nen Guter ist.
Zitat von emzemz schrieb:Stimmt so nicht ganz:

Die zwei vorgespielten Sequenzen stammen aus einem Telefonat, dass die Zeugin nach der ersten Inhaftierung des Kollegen mit ihm führte.
Ahso, danke.
Ich bin, wie sagt man: "Nicht das hellste Licht am Kronleuchter."
"Nach der ersten Inhaftierung." hieß in meiner Birne:
"Während er das erste Mal in U-Haft lag."
Deine Erklärung ergibt aber mehr Sinn, ich hätte da nu erwartet, dass dann
"Nach der Entlassung aus der Haft" geschrieben wird und vermutlich hätte ich sogar "nach der ersten Haft" kapiert.
"Inhaftierung" ist für mich erstmal der Prozess ist bei dem man jemanden verhaftet und einsperrt.
"Inhaftierung" war für mich hier also der Zeitraum zwischen "Verhaftung" und "Entlassung aus der Haft."

Deswegen hab ich nen Informatiker geheiratet. Der bastelt seine Aussagen ganz automatisch immer so eindeutig, dass sogar ich sie versteh. :)
Zitat von falstafffalstaff schrieb:emz schrieb:
Ansonsten empfehle ich einen Blick in Kommentare :troll:
Die Sind zwar unterhaltsam, aber aus vielen werde ich nicht so richtig schlau.
Ging mir genauso, grade weil in so einigen auch wirklich extrem bescheuert falscher Blödsinn steht.
Aber @emz hatte ja angemerkt, dass primär die "Kostenaufstellung" gemeint war, die in einem Kommentar zumindest in "Form und Darstellung" glaubhaft erscheinen lässt, dass derjenige wirklich mal nachgeschaut und sich die Zahlen nicht ausgedacht hat.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Das wird noch mal interessant. Ich freue mich schon wieder auf die Diskussion über die Zuverlässigkeit von Mantrailerhunden.
Da bin ich eher darauf gespannt ab wann der Richter keine Böcke mehr hat da den Kindergärtner zu spielen, denn dieses Gezicke doch nicht in allem Umfang normal sein, oder?
Tatsache ist aber, dass folgendes Zitat zu den wenigen seitens der Verteidigung abgelieferten Dingen gehört das wirklich Hand und Fuß hat:
„Ein Beschuldigter, der bestreitet an einem Tatort gewesen zu sein, hätte mit zwei Zeugen und einem anschlagenden Mantrailerhund ein ernstes Problem.“
Hinreichend sicher ist, dass Augenzeugen und Maintrailer daneben lagen.
Bei Mantrailern kann das passieren und bei Augenzeugen eigentlich auch, da Maria Baumer aber nicht durchschnittlich war, eine Frau die etwa 1,8m groß ist fällt einfach mal auf, sind diese falschen Spuren mit denen der TV ja nicht einmal direkt etwas zu tun hat schon beachtlich.
Das Vermisste ebenso wie Elvis von Augenzeugen an allen möglichen und unmöglichen Orten "ganz sicher erkannt" werden ist ja nicht neu, aber der Verteidiger hat Recht:
Hätten 2 Augenzeugen und noch ein Maintrailer die Anwesenheit des TV am Leichenfundort "bestätigt", dann wäre der Sack zu.
Da es aber um das Opfer geht reicht eine statistische "Unvereinbarkeit" der Zeitlinie um zu sagen "Da lagen die wohl alle falsch."
Diese Diskrepanz deutlich zu benennen war einer der wenigen nachvollziehbaren Schritte, den die Verteidigung bisher unternommen hat.
Zitat von AggieAggie schrieb:@Fraukie

Der Spaten am Fundort war von den Pilzsammlern am 8. September 2013 gleichzeiting mit MBs skelettierter Leiche entdeckt worden.
Diesen Spaten hatten die Ermittler demnach schon asserviert. Ein identisches Spatenmodell war vom TV wenige Tage vo Marias Verschwinden erworben und mit Karte bezahlt worden.
Beim 'Aufruf' der Ermittler dürfte es um den zweiten, 'wieder aufgetauchten' Spaten gehandelt haben:
Da bin ich eben nicht so sicher. Aber wie gesagt weiß auch nicht mehr ob es diese Anweisung den Spaten zu suchen wirklich so gab oder ich da etwas verdrehe.
Aber wenn es so eine Anweisung gab, dann wäre es grade nach dem Fund der sterblichen Überreste und des Spatens sinnvoll gewesen im Einzugsbereich des TV nach dem Spaten zu suchen, den er nachweislich gekauft hat.
Damals ging es ja nicht darum "Beweise gegen C.F." sammeln, sondern "Beweise sammeln die einen Tatverdacht stützen oder unwahrscheinlich machen".
Hätte man also bei der Durchsuchung einen Spaten gefunden, der wirklich zu der Quittung passt, dann wäre das für die Staatsanwaltschaft eine durchaus interessante Information war, halt ganz genau so interessant wie die Tatsache, dass es im Besitz des TV eben keinen Spaten gab, der zu der Quittung gepasst und den TV folglich in dieser Hinsicht entlastet hätte.
Darüber ob und wie belastend die "Abwesenheit" des Spatens ist wird der Richter entscheiden, aber die entlastende "Wirkung" eines zum Kaufbeleg passenden Spaten konnte durch die Durchsuchung eben nicht festgestellt werden was bei einer fairen Ermittlung genauso interessant und wichtig sein muss, wie die Sicherung von belastenden Dingen, soll ja schließlich ne Ermittlung sein und keine Hexenjagd.
Zitat von AggieAggie schrieb:Ja, MH hat einen guten Ruf, aber ihm ist zweifellos bewusst, wie schwer es für die Verteidigung sein wird, in diesem Prozess einen Fuß auf den Boden zu bekommmen.
Das haben die aber selbst zu verantworten.
Zu Beginn des Prozesses war die Frage "Reicht die Beweiskraft für einen Schuldspruch?" ganz schön unentschieden und im Grunde hatten beide Seiten von Anfang an nur eine Chance, wenn sie es schaffen die eigenen Karten besser auszuspielen als die Gegenseite es mit den Ihren macht.
Beeindrucken tut mich die Leistung beider Seiten nicht wirklich, da beide echt Zeit hatten sich mehr einzuarbeiten und sich vor allem mehr die Frage zu stellen "Womit tue ich meinem Anliegen einen Gefallen und womit eher so ganz und gar nicht?".
Wenn ich richtig informiert bin darf der Richter sich nur sehr eingeschränkt äußern, aber ich wüsste zu gern was er denkt.
Das er Streitgespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung "schlichten" muss dürfte ihm doch eher nicht gefallen.
Zitat von dievodievo schrieb:4. bei der Befragung als Zeuge (!) Schweißausbrüche haben und heftig zu zittern anfangen,
Das klingt schwierig.
Ein Freund von mir ist bei der Polizei und das mit dem "Zittern, Schweissausbrüchen und Co" beschrieb er mir mal als große Schwierigkeit bei Vermisstenmeldungen.
In dem Gespräch ging es zwar um als vermisst gemeldete Kinder, aber das Konzept bzw sein "Problem" bleibt das Gleiche:
Angehörige, die ihre Lieben als vermisst melden sind wohl regelmäßig so aufgelöst, dass man da genau nichts einschätzen kann, nicht mal einen aussagekräftigen Erstverdacht etablieren.
"Aufregen" tat ihn das deswegen, weil er wieder einige Fälle hatte, wo das Kind dann erst nach 8 Stunden heim kam, weil es vergessen hatte mitzuteilen, dass es nach der Schule zu einem Freund geht und man das jeweils in einer Stunde hätte klären können wären die Angehörigen nicht üblicher Weise total aufgelöst und kaum in der Lage wichtige Infos von Unwichtigen zu unterscheiden.
Klar gibt es da bei erfahrenen Ermittlern sicher ein "Bauchgefühl", dass sich bestimmt auch immer mal bewahrheitet, aber erstmal finde ich "schwitzen und zittern" als Zeichen von emotionalem Stress so allgemein nicht verdächtig.
Zitat von Delphi10Delphi10 schrieb:Danke, damit bestätigst du genau meine Aussage, dass keiner genau sagen kann, was im Schrank fehlt!
Und warum zitierst Du dann nicht die Teile meines Postings, die ganz klar belegen, dass "keiner kann das genau sagen" falsch ist, wie es bei Pauschalaussagen üblich ist:
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Würde ich verschwinden könnte mein Mann der sonst ein Gedächtnis wie ein Sieb hat ziemlich flott sehr deutlich sagen was aus meinem Schrank fehlt.
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Was er trug als er das Haus verließ könnte ich stets blind sagen und ohne große Schwierigkeiten zumindest abschätzen ob er noch zusätzlich was mitgenommen hat oder nicht.
Wenn ich schon blind und ohne Schwierigkeiten sehr konkrete Aussagen treffen könnte, wie kommst Du dann auf die Idee ich hätte Dir bestätigt, dass ich nicht nachzählen könnte ob alle 5 Hosen im Stall sind oder nicht?
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Und wenn Maria primär "offizielle" Kleidung hatte, schick aber nicht übertrieben, "Bürochick" halt und wenige Trekkinghosen zum wandern und für Freizeitaktivitäten, dann ist es nicht auffällig zu sehen ob und wieviele davon fehlen.
Obwohl wir eher die Typen "viel Freizeitkleidung und wenig "Offizielles"" sind kenne ich nicht wenig Leute bei denen es umgekehrt ist und die nicht nur bei ihrem Partner sondern auch ihren Kindern sehr deutlich sagen können was an Freizeit- bzw "Spiel-" oder "Schmuddelwetter".
Und um zu gucken ob meine Regenjacke, mein Mantel oder meine Schuhe fehlen muss man nicht einmal zählen können.

Also ich bleibe dabei:
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Also auch wenn es hier gute Gründe gibt den Verlobten zu verdächtigen (deswegen steht er ja auch vor Gericht)
Aber ggf sollte man etwas vorsichtiger sein jemanden wegen Mordes aufzuknüpfen, weil bei ihm irgendwas anders ist als in der eigenen Routine.
Zu wissen was der Partner im Schrank hat bzw was fehlt ist kein guter Grund die Fackeln und Mistgabeln auszupacken.
Zitat von emzemz schrieb:Nur sind Fingerabdrücke häufig nicht eindeutig identifizierbar.
Zum Einen das und zum Anderen muss man sich auch immer mal in Erinnerung rufen, dass anders als im Fernsehen, wo die Labore mal eben alles testen was sie wollen um den Mörder zu fangen, in der Realität abgewogen wird wofür Untersuchungsaufträge erteilt werden, kostet eben auch alles Geld.
Nachdem die Staatsanwaltschaft überzeugt war, dass es sich bei dem "Dachbodenspaten" nicht um den Spaten handelt, der der Baumarktquittung zuzuordnen ist und kein Grund bestand anzunehmen, dass dieser Spaten irgendwas mit diesem Fall zu tun hat waren weitere Tests an dem Ding einfach mal nicht von Belang und die Kosten die dafür angefallen wären auch nicht gerechtfertigt.
Sowas wird oft gern vergessen.
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Der eine Spaten, den er gekauft hat, der wurde ganz sicher von ihm zum Ausheben des Grabes für das Opfer benutzt
Einigen wir uns darauf, dass wir das vom Gericht entscheiden lassen und bis dahin die Unschuldsvermutung nicht derart krass über Bord werfen?


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Maria Baumer

10.07.2020 um 01:12
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Für Angehörige gilt doch, dass sie entweder die Aussage verweigern dürfen oder aber wahrheitsgemäss aussagen müssen. Lügen ist vor Gericht nicht erlaubt, ausser für den Angeklagten.
man ist immer wieder sprachlos ob des kindesglaubens hier... doch, angehörige dürfen vor dt. strafgerichten lügen und das auch noch straflos! nennt sich strafvereitelung, § 258 VI stgb...
daher konnte der bruder auch straflos einen spaten abstellen - sofern er das tat...

für manche hier ist ja jede äusserung des staatsanwaltes gottgleich, polizeibeamte machen niemals fehler und die verteidigung stellt eigentlich die reinkarnation des bösen dar.

interessant ist auch die unterschiedliche wahrnehmung. leider habe ich es noch nicht selbst in den gerichtssaal geschafft, aber nach dem, was ich bisher im mz- und aignerblog gelesen habe wird es langsam sehr dünn, und zwar für hr. rauscher!

vielleicht habe ich es auch überlesen, aber was war bitte noch mal das motiv, wie die tathandlung? die kausalität? ein einziges „könne sein“ und „wir vermuten“.

wunderbar, wie sich die foristen hier über seiten austauschen können, ob mb im slip schlief. vielleicht sollte man sich zuerst einmal gedanken über das wesentliche machen (trägt beim hausbau die bodenplatte nicht, muss ich mir keine gedanke über die farbe der dachziegeln machen).

die staatsanwaltschaft behauptet, die wohnung war der tatort, kann aber nicht den ansatz eines beweises für diese behauptung liefern.
bitte wie soll cf die 94kg leiche dann in den wald geschafft haben?
scotty beam me up?
es gibt offensichtlich keine spurenlage in der wohnung und für den transport. ach ja, könnte im roten teppich eingewickelt gewesen sein. wurde das einmal nachgestellt? wieviele faserspuren hinterlässt so ein teppich? wie schafft man es, dass die leiche sonst nichts verliert???

nehmen wir einmal an, cf war es (motiv: ?) nehmen wir weiter an, er gibt ihr das lorazepam im kaba (an die pharmakologen: würde man das schmecken?), und dann spritzt er ihr eine tödliche dosis insulin.
und dann? dann muss er die leiche aus der wohnung bringen. verpackt er sie in dicken plastiksäcken (sorry, sollte ich hierbei gefühle verletzen)? dann kann er sie alleine nicht transportieren. trägt er sie, riskiert er, dass die leiche ausläuft und dass er spuren hinterlässt. auch morgens mit einer leiche am rücken durch regensburg erzeugt irgendwie aufmerksamkeit und irritierte blicke. ach ja... roter teppich...

dann, es gibt keinen nachweis, dass cf überhaupt am leichenfundort war. einziges schwaches indiz, der ec karten spaten, zu dem offensichtlich sein bruder täterwissen hatte. aber kann es nicht sein, dass der zweite dachbodenspaten doch der ec spaten war? schade, dass die doch fehlerfreie kripo keine „tatort“-fotos gefertigt hat.

und woher kam der branntkalk? welche menge benötigt man, um eine leiche aufzulösen, und wie transportiert man diese menge? gut, man kann 10kg bei amazon bestellen, für 14,95€... reicht das?

richtig gespannt können wir nächste woche auf die it und telefonnachweise von hr. rauscher sein.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 01:28
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Mein Gedanke war eher:
"Haben die noch alle Tassen im Schrank?"
haben sie... sie müssen ja gerade wenig tun.
die verzweifelte lage der anklage erkennt man am hilfsbeweisantrag von ricarda lang ... da musste sie offensichtlich feuerwehr spielen und die arbeit von rauscher machen.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 02:05
@pannettone
Blödsinn. Guck doch mal in § 153 StGB. Das hat mit dem Thema der Strafvereitelung nichts zu tun. Als Angehöriger machst du entweder von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch oder sagst die Wahrheit.
Zitat von pannettonepannettone schrieb:die verzweifelte lage der anklage erkennt man am hilfsbeweisantrag von ricarda lang .
Bitte??? Das ist ziemlich albern.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 02:07
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Kann es sein, dass da einer der Brüder evtl. doch noch eine wahrheitsgemässe Aussage machen möchte? Für Angehörige gilt doch, dass sie entweder die Aussage verweigern dürfen oder aber wahrheitsgemäss aussagen müssen.
Soweit ich weiß und den Richter verstanden habe gilt nicht "sag oder schweig" sondern "Wozu willste was sagen und wozu eher nicht?"
Wenn also sein Bruder aussagen will:
"Ja die waren bei uns abends zum Grillen, haben um x Uhr den Heimweg angetreten und für mich war an diesem Abend nichts auffällig."
Dann kann er das tun und trotzdem dabei bleiben, dass er zu Themen wie Spaten, Verliebtheit seines Bruders in eine andere Person usw bei seinem Zeugnisverweigerungsrecht bleibt.
Zitat von dievodievo schrieb:Ein Familienangehöriger des TV hat kein wie auch immer geartetes Motiv.
Diesen Einwand finde ich auch für die Betrachtung der mDNA-Analyse der Haare am Fundort wichtig.
Es ist korrekt, dass mDNA nur einen Personenkreis benennt.
Aber selbst wenn die Haare seiner Großmutter, Mutter oder seinem Bruder zugeordnet werden könnten, dann wäre (grade bei so wenigen Haaren) trotzdem eher zu vermuten, dass C.F. diese Haare durch Kontakt mit diesen Personen an seine Kleidung bekommen und sie von dort an Maria gelangt sind.
Das wäre dann immer noch wahrscheinlicher, als Mordanklage gegen seine Großmutter zu erheben.
Im Hinblick auf diese Spur kann die Verteidigung also entweder nur argumentieren, dass sie auch z.B. durch die Nutzung eines gemeinsamen Autos an Maria und somit an den Tatort gelangt sind.
Oder (was nicht so klug wäre) man versucht sich darauf einzuschiessen, dass statistisch betrachtet ja auch eine Chance von 1:15000 besteht, dass die Haare doch keinem Verwandten zuzuordnen sind.
Das wäre aber dann wirklich nicht so clever.
Zitat von annichenannichen schrieb:Aber da sich ein Geständnis ja strafmildernd auswirkt...
Heißt es dann nicht im übertragenen Sinne, dass Lügen bzw. Schweigen zu einer längeren Strafe fügen?
Ist Beides so nicht korrekt.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ein Geständnis wirkt nur dann strafmildernd, wenn es so rechtzeitig erfolgt ist, dass dem Gericht viel Arbeit erspart wird.
Außerdem ist die Chance auf Strafmilderung ja auch davon abhängig wieviel Spielraum dem Richter bei dem jeweiligen Verfahren überhaupt bleibt.
Sieht der Richter die Indizien als ausreichend an um einen Mord aus Heimtücke nachzuweisen und berücksichtigt die anderen Straftaten des TV, dann ist da nicht viel Spielraum für eine Strafmilderung.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Nein, das wäre ein klassischer Revisionsgrund. Legt ein Gericht dem Verurteilten Lügen strafschärfend zur Last, wird das Urteil vom BGH aufgehoben und an eine andere Strafkammer verwiesen. Damit geht das ganze Verfahren von vorne los.
Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn sich die Staatsanwaltschaft noch weiter aus dem Fenster lehnt und z.B. behauptet, dass der Bruder ja vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht um nicht zugeben zu müssen, dass er den zweiten Spaten platziert hat.
Zeugnisverweigerungsrecht darf dem Angeklagten nämlich auch nicht nachteilig ausgelegt werden.
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Wie kam der überhaupt an einen Studienplatz? Ich unterstelle mal, dass der kein 1,0 Abi hat.
1. warum ist das wichtig?
2. klar kann er ein 1er Abi haben (muss er aber nicht, denn es wird nicht nur über den N.C. vergeben)
Ich hab auch einen Abischnitt, der für einen Studienplatz an meiner Wunschuni für Tiermedizin locker gereicht hat.
Sich Sachen gut merken und verknüpfen können um gute Noten zu kriegen hat mit "klug sein" nicht wirklich viel zu tun.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Davon ist auszugehen. Daher hat er vermutlich erst die Ausbildung absolviert.
Das ist ebenfalls Spekulation.
Grade in medizinischen Berufen ist die Anzahl an Leuten, die nach einer Ausbildung in dem Fachbereich doch noch studiert extrem hoch.
Eine abgeschlossene Ausbildung ist zum Einen eine "Standbeinsicherung" und mach es oft einfacher neben dem Studium zumindest ein bisschen zu arbeiten.
Zum anderen ist grade bei Medizinern (Human- ebenso wie Tiermedizinern) die Praxis durch Ausbildung und Arbeitserfahrung gold wert.
Auch wenn die Studienpläne sich bemühen sind die Studiengänge sehr theoretisch.
Obwohl ich für die Ausbildung zur Tierarzthelferin eigentlich nur Hauptschulabschluss gebraucht hätte brachten mich die Lehrinhalte und das Praxiswissen durch so einige Teile des Studiums deutlich leichter als die "Vom Abi zur Uni-Fraktion". Auch der Berufseinstieg ist für die Leute, die zuvor eine Ausbildung in dem Feld gemacht haben oft leichter, u.A. auch, weil es ihnen aufgrund ihrer Praxiserfahrung oft sehr viel früher möglich ist sich für eine Fachrichtung zu entscheiden und in die Richtung dann Gas zu geben.
Spekulationen diesbezüglich sind also wirklich so gar nicht hilfreich.
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Wie soll es in der kurzen Zeit gelungen sein, Anlaufschwierigkeiten zu überwinden?
Dazu wärs gut zu wissen, was sie als "Anlaufschwierigkeiten" angesehen hat.
Ich tu mich ganz schwer mit fremden Leuten, ein neuer Arbeitsplatz war für mich nach jedem Umzug erstmal absoluter Horror.
Aber wenn die Kollegen nett sind und man das Eis ein bisschen bricht (Torte hilft) war das Thema immer nach wenigen Tagen durch.
Ich denke zu dem Thema könnte am ehesten Marias Zwillingsschwester etwas sagen, ich vermute mal, dass sie diesbezüglich im Bilde war.
Zitat von AggieAggie schrieb:MMn hätte die StA hier besser ein 'größeres Besteck' auspacken sollen, um die Monstrosität all dessen, was ihr über den TV bereits bekannt war, umissverständlich klarzumachen.
Das ist immer heikel.
Viele Richter sehen es nicht gerne, wenn die StA (grade in Fällen in denen handfeste Beweise Mangelware sind) andere Straftaten aufzählt.
Wenn es zu einem Schuldspruch kommt, dann spielen die nachgewiesenen anderen Straftaten des TV für das Strafmaß aber durchaus eine Rolle.
Hier würden im Falle eines Schuldspruches alles dafür sprechen, dass der TV wirklich, wirklich gefährlich ist.
Also keine Sorge, im Falle eines Schuldspruches werden die vorherigen Verurteilungen durchaus berücksichtigt werden.
Soweit ich weiß darf die StA auch vor der Urteilsfindung darauf hinweisen.
Aber während der Beweisaufnahme ist das dünnes Eis und meiner Ansicht nach zurecht.
Das der TV ein Ekel ist, das steht nicht zur Debatte, das nehme ich bei seinen vorherigen Verurteilungen mal als gegeben hin.
Aber bei der Beweisaufnahme darf es nicht darum gehen ob die Täterschaft bei einem Ekel eh erwiesen ist oder ein bisher unbescholtener Mensch "sowas" doch gar nicht gewesen sein kann.
Es muss darum gehen ob man diesem TV zu diesem Zeitpunkt diese Tat so nachhaltig nachweisen kann, das ein Schuldspruch gerechtfertigt ist.
Aus "Mangel an Beweisen" auf dem Charakter des Angeklagten rumzuhacken wäre da wirklich, wirklich schlechter Stil und es würde mich sehr enttäuschen, wenn die StA so unprofessionell ist.
Soweit er es darf ohne danach voreingenommen zu sein wird der Richter sich schon sein Bild von dem Angeklagten machen, da habe ich keine Zweifel.
Zitat von AggieAggie schrieb:Mittlerweile würde ich angesichts der Abgründe, die sich im Prozess auftun
Darf ich so aus Neugier fragen was Du genau meinst?
Also nicht, dass ich abstreiten will, dass die Faktenlage in diesem Fall erschreckend ist und sich bei Nachweis der Täterschaft bestätigt wie gefährlich der Angeklagte ist.
Aber meiner Ansicht nach kam im Prozess bisher nicht wirklich großartig was zur Sprache was nicht zuvor bereits bekannt war?
Zitat von pannettonepannettone schrieb:man ist immer wieder sprachlos ob des kindesglaubens hier... doch, angehörige dürfen vor dt. strafgerichten lügen und das auch noch straflos! nennt sich strafvereitelung, § 258 VI stgb...
Das ist so nicht korrekt.
Du hast Recht, Angehörige dürfen straflos Strafvereitelungen betreiben.
Aber wer vor Gericht als Zeuge aussagt, der muss die Wahrheit sagen.
Hier gibt es keine Ausnahme wie im §153 StGB nachzulesen ist.
Deswegen gibt es für einen gewissen Personenkreis das Zeugnisverweigerungsrecht, das heißt dann aber "Schnabel halten."
Was man im Zeugenstand sagt muss der Wahrheit entsprechen, sonst setzt es Ärger und zwar gewaltig.
Zitat von pannettonepannettone schrieb:die staatsanwaltschaft behauptet, die wohnung war der tatort
Das ist so auch nicht ganz korrekt.
Um ihn vor Gericht zu bekommen muss es eine Anklageschrift geben.
Da wir in Deutschland sind gibt es natürlich auch für diese Anklageschrift hübsche Formvorschriften (§200 StPO).
Zu diesen Formvorschriften gehört, dass in der Anklageschrift ein Tatort zu benennen ist.
Ob dieser Tatort im Verfahren in Frage gestellt wird, das spielt hier keine Rolle.
Es gibt zwei Gründe, warum als Tatort die Wohnung angegeben sein könnte:
1. Der Angeklagte hat behauptet, das Opfer zuletzt in der gemeinsamen Wohnung gesehen zu haben und wenn man ihn wegen Mordes anklagt ist es verständlich diesen Ort dann als Tatort zu benennen
2. Es ist anzunehmen das "Irgendwann, irgendwo, im Auto, auf der Straße, im Wald" der Formvorschrift, dass Tatort und -zeit in der Anklageschrift zu benennen sind nicht wirklich erfüllt.

Die Anklage wird (hoffe ich mal) wissen, dass die Beweislage super dünn ist. Grade das dürfte dazu motivieren das Ganze nu nicht auch noch mit einem Formfehler zu versauen.

Ich glaube nach wie vor nicht, dass die StA wirklich von einer Tötung in der Wohnung ausgeht, das könnte auch erklären warum man diesbezüglich bisher keinerlei Einlassungen findet.
Zitat von pannettonepannettone schrieb:er gibt ihr das lorazepam im kaba (an die pharmakologen: würde man das schmecken?)
Die meisten Benzodiazepine schmecken sehr bitter.
Lorazepam bzw die sogenannten "Schmelztabletten" mit dem Markennamen "Tavor" sind da aber leider eine Ausnahme.
Die sind darauf ausgelegt, dass man sie auch Patienten die keine Medikamente mehr schlucken können auf die Zunge legt, die Aufnahme erfolgt über die Mundschleimhaut.
In dieser Applikationsform ist Lorazepam nicht nur nahezu geschmacksneutral, sondern auch bestens Wasserlöslich und der Wirkungseintritt erheblich beschleunigt.
Da bei seinem anderen Verfahren vom "Auflösen in Tee" die Rede war um sein Opfer zu sedieren und Tavor namentlich erwähnt wird hatte er diese Schmelztabletten in seinem Besitz, Zugriff hatte er darauf auf jeden Fall (wie jeder seiner Kollegen).
Zitat von pannettonepannettone schrieb:einziges schwaches indiz, der ec karten spaten
Nicht wirklich.
Die Haare im Kalk, die die mDNA die auch der TV trägt sind meiner Ansicht nach das einzige Indiz, dass am ehesten an den Begriff "schwacher Beweis" herankommt.
Der Rest sind eben Indizien, einzeln für sich genommen allesamt wertlos und im Gesamtkontext komplett Auslegungssache.

Das macht den Fall für mich persönlich so interessant:
Der "Beweisgehalt" der Anklage ist so schwach, aber die Indizienlast so gewichtig, dass hier sowohl ein Schuld- als auch ein Freispruch dem Prinzip des Rechtsstaates gerecht werden.
Ich bin von der Schuld des Angeklagten überzeugt, würde als Richter bisher aber wohl eher freisprechen.
Primär weil die Beweislast gleich Null ist und die Staatsanwaltschaft die "Indizienkarten" auf ihrer Hand teilweise so massiv unprofessionell ausspielt, dass mir als Richter Zweifel kämen, ob sie den Unterschied zwischen "Ich glaube der wars." (nachvollziehbar) und "Wir können dem TV die Tat hinreichend sicher nachweisen." (schwierig... ganz schwierig) kennen.

Rechtsstaat heißt eben auch, dass mal ein Schuldiger davon kommt, wenn der Beweis der Tat nicht gelingt.
Keine Pille die jeder gerne schluckt, aber ganz wichtig für jeden, dem es etwas bedeutet in einem Rechtsstaat zu leben.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 04:21
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Darin erzählt Christian F. seiner Chefin von dem Spaten, der am Leichenfundort sichergestellt wurde. Er sagt: "Das ist witzigerweise ein Spaten, den ich gekauft habe." Ein bemerkenswerter Satz. Und fährt dann fort: "Den habe ich auch gekauft. Und der Spaten ist nicht mehr da." Weiter sagt er: "Das sind so Sachen, wo ich mir denke, wie kann es sein?"
Witzigerweise? Sein Ernst?
Und er gibt zu, dass es der Spaten ist, den er gekauft hat und der nicht mehr da ist. Sehr interessant.
Witzigerweise. Hi hi. Auf mich macht der TV nicht den Eindruck des trauernden, schockierten Verlobten der kaum damit klar kommt, was seiner Maria widerfahren ist. Und wenn er es nicht war, von Angst das er das nächste Opfer eines irren Täters werden könnte lese ich nichts.

So ein abgebrühtes Verhalten (unabhängig ob er es war oder nicht war) schockiert mich. Den furchtbaren Tod seiner Verlobten hat er m.E. ziemlich „gut“ weggesteckt.
Ich könnte das so nicht, ohne „durchzudrehen“ (WARUM, Täter, Motiv, bin ich der nächste).

Auf mich wirkt der TV etwas gefühlskalt.

Auch mit den konstruierten Anrufen seiner Verlobten bei ihm (Auszeit) lässt einen schaudern.

Nochmal: warum hat er sich nicht „einfach“ getrennt von seiner Verlobten? Er wäre nicht der Erste gewesen der sowas macht und ich finde das nicht weiter schlimm. Aber warum sollte der Tod von MB sein weiteres Leben so bedeutend „einfacher“ machen für seine Zukunft?

Hätte er nicht seinen Plänen weiter nachgehen können mit einer lebenden MB?


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Maria Baumer

10.07.2020 um 05:43
Zitat von pannettonepannettone schrieb:man ist immer wieder sprachlos ob des kindesglaubens hier... doch, angehörige dürfen vor dt. strafgerichten lügen und das auch noch straflos! nennt sich strafvereitelung, § 258 VI stgb...
daher konnte der bruder auch straflos einen spaten abstellen - sofern er das tat...
Das ist alles falsch. Nur der Angeklagte darf lügen. Der Bruder darf schweigen, oder sagt die Wahrheit. Würde man ihm die Sache mit dem Spaten nachweisen können, bekäme er dafür eins auf den Deckel. Das ist auch gut und richtig so.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 06:18
@Jamegumb
Genau. Das Verstecken des Spatens im Vorfeld ist eine versuchte Strafvereitelung, da gehen Angehörige straffrei davon. Das hat aber eben nichts mit dem §153 StPO zu tun.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 06:24
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Das macht den Fall für mich persönlich so interessant:
Der "Beweisgehalt" der Anklage ist so schwach, aber die Indizienlast so gewichtig, dass hier sowohl ein Schuld- als auch ein Freispruch dem Prinzip des Rechtsstaates gerecht werden.
Ich bin von der Schuld des Angeklagten überzeugt, würde als Richter bisher aber wohl eher freisprechen.
Primär weil die Beweislast gleich Null ist und die Staatsanwaltschaft die "Indizienkarten" auf ihrer Hand teilweise so massiv unprofessionell ausspielt, dass mir als Richter Zweifel kämen, ob sie den Unterschied zwischen "Ich glaube der wars." (nachvollziehbar) und "Wir können dem TV die Tat hinreichend sicher nachweisen." (schwierig... ganz schwierig) kennen.

Rechtsstaat heißt eben auch, dass mal ein Schuldiger davon kommt, wenn der Beweis der Tat nicht gelingt.
Keine Pille die jeder gerne schluckt, aber ganz wichtig für jeden, dem es etwas bedeutet in einem Rechtsstaat zu leben.
Das sehe ich für den bisherigen Verlauf des Verfahrens ganz genauso. Die StA hat bisher keinen Beweis führen können, aber akribisch eine Fülle von Indizien vorgeführt. Manchmal wäre aber auch weniger mehr gewesen, z.B. die Sache mit dem Teppich oder dem ehemaligen Auto von M.B.

Für mich wird spannend werden, wie der StA die Aufarbeitung des angekündigten Motivs (frei für eine neue Liebe sein zu wollen), gelingt. Bisher erscheint mir auch das eher vage (Aussage von M.B. beim Arzt kurz vor ihrem Verschwinden zum konkret geplanten, konkreten Kinderwunsch).

So wie das Opfer dargestellt wird, hätte sie mMn beim Arzt das nicht so direkt erwähnt, wenn es in irgendeiner Art Unstimmigkeiten mit dem TV im Vorfeld gegeben hätte. Damit ist m.E. auch klar, warum ein weiteres, denkbares Motiv, sie sei ihm auf die Schliche gekommen oder hat irgendwas von seinen Aktivitäten geahnt, nicht passt bzw. diskutiert wird.

Was bliebe dann: kein konkreter Tatzeitpunkt und Ablauf, keine konkrete Todesursache (auch ein Unfall mit vom TV illegal besorgten Medikamenten wäre nicht ausschließbar), kein konkret nachweisbares Motiv, trotz vieler Indizien.

Wie werden dann die Richter in einem Rechtsstaat zu entscheiden haben? Momentan beneide ich sie nicht mit dieser schweren Aufgabe....

Insofern kann ich auch die Kritik an den Verteidigern nicht vollumfänglich teilen. Sie mussten doch bisher nicht mehr dazu sagen, weil vieles von der StA vorgetragene so sein könnte aber keinesfalls sein muss. Spätestens beim Plädoyer werden sie dann schon explizit darauf hinweisen...


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Maria Baumer

10.07.2020 um 07:23
Zitat von pannettonepannettone schrieb:aber kann es nicht sein, dass der zweite dachbodenspaten doch der ec spaten war?
Kann es sein, dass du dich über das Thema nicht informiert hast?
Der Nachweis wieso der Dachbodenspaten nicht der EC-Karten-Spaten sein kann, wurde sowohl in den Medien als auch hier im Thread lang und breit behandelt.
Beiträge, die so wesentliche Wissenslücken offenbaren, können nicht wirklich ernst genommen werden.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 08:29
Ich möchte auf die neueste Folge zum Podcast aufmerksam machen
Es gibt hier genauere Infos zum Prozesstag.
Am vierten und fünften Tag im Mordprozess um den Tod von Maria Baumer kamen Sachverständige, Polizeibeamte und eine frühere Kollegin von Christian F. (35) zu Wort. Auch der Angeklagte selbst war erstmals seit dem Prozessauftakt am 1. Juli 2020 zu hören - in einem von der Polizei mitgeschnittenen Telefonat. Wie aufwendig die Suche nach der seit Mai 2012 vermissten jungen Frau war, offenbarte weitere Aussagen. Auch darüber sprechen André Baumgarten und MZ-Reporterin Isolde Stöcker-Gietl.
Kann hier gehört werden und bei Spotify und anderen gängigen Dienstleistern.

https://derfallbaumer.podigee.io/4-tramadol-am-bh-war-ein-zufallsfund


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Maria Baumer

10.07.2020 um 09:06
Zitat von LucioAMLucioAM schrieb:Für mich wird spannend werden, wie der StA die Aufarbeitung des angekündigten Motivs (frei für eine neue Liebe sein zu wollen), gelingt. Bisher erscheint mir auch das eher vage (Aussage von M.B. beim Arzt kurz vor ihrem Verschwinden zum konkret geplanten, konkreten Kinderwunsch).
Ich denke nicht, dass die Staatsanwaltschaft viel Zeit in die Rekonstruktion des Motives investieren wird. Warum auch? Es gibt kaum explizite Belege für dieses Motiv und es ist von vorneherein jedem Prozessbeteiligten klar, dass es sich dabei um eine reine Hypothese handelt. Entscheidend ist nur, dass diese Hypothese durch die Ermittlungsergebnisse gedeckt ist - und das ist der Fall.
Stattdessen vermute ich, dass die Verteidigung in epischer Breite versuchen wird das Motiv zu widerlegen. Da Motive immer spekulativ sind, ist das in der Regel ein guter Angriffspunkt für die Verteidigung und es gab ja auch schon den ersten - wenn auch unfreiwillig komischen - Versuch, das Motiv mit der angeblichen Homosexualität des Angeklagten zu widerlegen.

Es würde mich daher nicht wundern, wenn das Motiv von Seiten der Staatsanwaltschaft einzig und alleine im Schlussplädoyer erwähnt würde.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 09:09
Zitat von pannettonepannettone schrieb:man ist immer wieder sprachlos ob des kindesglaubens hier... doch, angehörige dürfen vor dt. strafgerichten lügen und das auch noch straflos! nennt sich strafvereitelung, § 258 VI stgb...
daher konnte der bruder auch straflos einen spaten abstellen - sofern er das tat...
Ja, den Spaten abstellen, das durfte er als Angehöriger, das ist eine Tat, aber von Lügen dürfen steht da nichts.
Ein Blick ins Gesetz mag da Klarheit verschaffen. https://dejure.org/gesetze/StGB/258.html
§ 258 - Strafvereitelung
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
vielleicht habe ich es auch überlesen, aber was war bitte noch mal das motiv, wie die tathandlung? die kausalität? ein einziges „könne sein“ und „wir vermuten“.
Es mag zwar ganz interessant sein, was den Angeklagten zur Tat motiviert haben mag, im Prozess entscheidend sind die Mordmerkmale.
die staatsanwaltschaft behauptet, die wohnung war der tatort, kann aber nicht den ansatz eines beweises für diese behauptung liefern.
War bei der Beweiserhebung noch gar nicht dran, erübrigt sich also, das jetzt schon zu kritisieren.
dann, es gibt keinen nachweis, dass cf überhaupt am leichenfundort war. einziges schwaches indiz, der ec karten spaten, zu dem offensichtlich sein bruder täterwissen hatte. aber kann es nicht sein, dass der zweite dachbodenspaten doch der ec spaten war? schade, dass die doch fehlerfreie kripo keine „tatort“-fotos gefertigt hat.
Nein, kann er nicht, weil die Spuren am Dachbodenspaten zweifelsfrei auf eine Produktion zu einem späteren Zeitpunkt hinweisen.
und woher kam der branntkalk? welche menge benötigt man, um eine leiche aufzulösen, und wie transportiert man diese menge? gut, man kann 10kg bei amazon bestellen, für 14,95€... reicht das?
Welche Menge man gebraucht hätte, um die Leiche tatsächlich aufzulösen, dürfte nicht das Thema sein. Für den Transport von Branntkalk, erworben in einem Baumarkt oder beispielsweise der Baywa, empfehle ich das Auto.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 09:54
Rechtlich gesehen ist Strafvereitelung unter Angehörigen nicht strafbar. Uneidliche Falschaussage schon.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 10:01
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Blödsinn. Guck doch mal in § 153 StGB. Das hat mit dem Thema der Strafvereitelung nichts zu tun. Als Angehöriger machst du entweder von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch oder sagst die Wahrheit.
die begünstigende falschaussage des angehörigen ist die vereitelungshandlung und kann somit privilegiert sein.
purepu, vielleicht mal im juristischen kommentar nachlesen?


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Maria Baumer

10.07.2020 um 10:03
Das ist einfach falsch, pannettone. 153 StGB privilegiert nicht den Angehörigen. Thema dürfte langsam durch sein.


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Maria Baumer

10.07.2020 um 10:05
Zitat von HugenotteHugenotte schrieb:Rechtlich gesehen ist Strafvereitelung unter Angehörigen nicht strafbar. Uneidliche Falschaussage schon.
Muss das nicht heißen, eidliche Falschaussage ist strafbar? Ich dachte immer , Verwandte dürfen prinzipiell lügen?


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Maria Baumer

10.07.2020 um 10:06
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Der Nachweis wieso der Dachbodenspaten nicht der EC-Karten-Spaten sein kann, wurde sowohl in den Medien als auch hier im Thread lang und breit behandelt.
wirklich?

sorry, wenn ich das so sage, aber was in den medien oder im thread thematisiert wird, ist ohne belang, mögen das manche journalisten in ihrer hybris auch anders sehen.
bisher wurde eine aussage eines polizeibeamten in die verhandlung eingeführt, der nach „undine“ gefahren ist und den spatenhersteller anhand bildern befragt hat. das gericht hat hier wohl deutlich zu verstehen gegeben (ich kann es nur aus sekundärquellen wiedergeben) dass ihm das nicht ausreicht.


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