Deus_Ex_Machin schrieb:2) Verliebt in die Patientin: Bringt man deswegen tatsächlich die eigene Verlobte um, statt sich einfach zu trennen? Insbesondere wo es doch nicht einmal Anhaltspunkte dafür gab, dass die Liebe erwidert wird.
Statt hier das Wort 'verliebt' zu benützen, wäre es mMn seitens der STA sinnvoller gewesen, hier die Formulierung 'sexuelle Obsession' des Angeklagten, den die blanke
Gier, nun für sich ein weiteres Opfer seiner somnophil-sexuellen Orientierung aufzutreiben, zu all diesen SMS-Bombardements an die junge Frau aus Schwandorf veranlassste.
Wir haben es hier doch mit keinem "Verliebten" zu tun .. !! :rolleyes:
MMn hätte die StA hier besser ein 'größeres Besteck' auspacken sollen, um die Monstrosität all dessen, was ihr über den TV bereits bekannt war, umissverständlich klarzumachen.