Cindy Koch aus Oberhausen (1997)
06.09.2018 um 21:12@Sunrise76
@Cassandra71
Ich verstehe Euren Streit nicht so ganz, ob nun Mord oder Totschlag vorliegt. Ich habe hier schon zum Teil mitgelesen.
Mordmerkmale:
-Mord aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier, oder sonst niedrigen Beweggründen,
- besonders heimtückisch oder grausam, oder mit gemeingefährlichen Mitteln,
- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
Wenn Cindy, wie aus dem Presseartikel hervorgeht, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt oder gedrosselt wurde und durch mehrfache Messerstiche getötet wurde, könnte ich mir schon vorstellen, dass das Mordmerkmal besonderer Grausamkeit für die Staatsanwaltschaft erfüllt ist, alleine um eine Person zu bewusstlos zu würgen, braucht es Zeit und einen Täter der richtig fest zudrückt, was sehr grausam und qualvoll für das Opfer ist.
Und dieser Täter hat nach Eintritt der Bewusstlosigkeit des Opfers nicht aufgehört, sondern im Gegenteil noch draufgesetzt mit MEHRFACHEN Messerstichen.
Wer das nicht als besonders grausam ansieht, muss doch sehr abgebrüht sein.
Auch ist hier ein Verdeckungsmord doch nicht auszuschliessen, evtl. nach einer versuchten Vergewaltigung des Opfers.
Cindy kannte ihren Mörder ja doch evtl. mit richtigem Namen, hätte ihn wieder erkannt und hätte ihn anzeigen können. Evtl. kannte sie den Täter doch schon etwas genauer und hat das vor ihrem Freundeskreis geheim gehalten.
Ich halte es hier für schwierig zu beurteilen, ob es Totschlag oder Mord war. Beides ist möglich, meine ich.
@Cassandra71
Ich verstehe Euren Streit nicht so ganz, ob nun Mord oder Totschlag vorliegt. Ich habe hier schon zum Teil mitgelesen.
Mordmerkmale:
-Mord aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier, oder sonst niedrigen Beweggründen,
- besonders heimtückisch oder grausam, oder mit gemeingefährlichen Mitteln,
- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
Wenn Cindy, wie aus dem Presseartikel hervorgeht, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt oder gedrosselt wurde und durch mehrfache Messerstiche getötet wurde, könnte ich mir schon vorstellen, dass das Mordmerkmal besonderer Grausamkeit für die Staatsanwaltschaft erfüllt ist, alleine um eine Person zu bewusstlos zu würgen, braucht es Zeit und einen Täter der richtig fest zudrückt, was sehr grausam und qualvoll für das Opfer ist.
Und dieser Täter hat nach Eintritt der Bewusstlosigkeit des Opfers nicht aufgehört, sondern im Gegenteil noch draufgesetzt mit MEHRFACHEN Messerstichen.
Wer das nicht als besonders grausam ansieht, muss doch sehr abgebrüht sein.
Auch ist hier ein Verdeckungsmord doch nicht auszuschliessen, evtl. nach einer versuchten Vergewaltigung des Opfers.
Cindy kannte ihren Mörder ja doch evtl. mit richtigem Namen, hätte ihn wieder erkannt und hätte ihn anzeigen können. Evtl. kannte sie den Täter doch schon etwas genauer und hat das vor ihrem Freundeskreis geheim gehalten.
Ich halte es hier für schwierig zu beurteilen, ob es Totschlag oder Mord war. Beides ist möglich, meine ich.