MysteryGuy schrieb:Es muss niemand zu Tode gekommen sein. Bei Tötungsdelikten ist auch der Versuch strafbar und -ja- auch der Versuch kann beim Vorliegen von Mordmerkmalen mit lebenslanger Haftstrafe geahndet werden.
Das ist richtig, trotzdem hast Du aber etwas anderes behauptet:
MysteryGuy schrieb:Die DNA von Klette kann ja durchaus mit Mordfällen und tödlichen Anschlägen in Verbindung gebracht werden.
Nein, das kann sie nicht. Weil es keine Mordfälle und/oder tödliche Anschläge gegeben hat.
Ja, man kann von "versuchtem Mord" sprechen bei den Anschlägen - aber ihre Beteiligung und/oder Mittäterschaft wurde noch nicht bewiesen. Dafür reichen die Spuren einfach nicht aus (siehe mein Beispiel mit meinem Lametta und dem Postboten).
MysteryGuy schrieb:Klette wird wegen versuchten Mordes gesucht.
Sie haben sie zwischenzeitlich gefunden. Aber der "versuchte Mord" um den es da geht bezieht sich (meines Wissens) auf die Raubüberfälle und nicht auf RAF-Anschläge aus den 80ern.
MysteryGuy schrieb:Und in Bad Kleinen wurden bekanntlich ihre Fingerabdrücke gefunden. Sie war also anwesend als ein GSG 9 Beamter erschossen wurde. Wie gesagt: Wenn man dieselben Maßstäbe wie bei Zschäpe anlegt, müsste man ihr auch diese Tat zurechnen, einfach weil sie "da" war und das gesinnungsmäßig unterstützt hat.
Sorry, aber genauso gut hätten Du oder ich da zufällig auf dem Bahnhof sein können und dort Fingerabdrücke hinterlassen haben. Das ist kein Beweis dass sie damit etwas zu tun gehabt hätte (nicht dass ich das nicht glauben würde - aber es reicht halt nicht als Beweis). War es nicht auch eher so, dass Klette garnicht am Bahnhof war sondern nur in der Nähe in einem Auto saß?
Dass man jemand eine Tat zurechnet einfach nur weil er*sie in der Nähe war ist viel zu hoch gegriffen. Dann säßen wir alle längst im Knast weil jeder von uns sicher schon mal bei einer Straftat in der Nähe war.
Bei uns gab's mal einen Taxi-Mord. Im fraglichen Taxi hätte man gut auch Fingerabdrücke von mir finden können. Und jetzt?