Edna schrieb:Dass irgendwelche Hacker bei den Ermittlungen weiter kommen als die Polizei wundert mich allerdings gar nicht.
Unter der Annahme, dass nicht alle Bilddaten in FB jedem zugänglich sind, sondern deren Abruf an Dinge wie Mitgliedschaft, Freigabe durch den Inhaber und die Benutzungsbedingungen des Unternehmens geknüpft ist, dürfte es legal grenzwertig sein, als Privatperson, aber auch als Ermittler, deren Bildbestand durch ein entsprechendes Programm durchforsten zu lassen:
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.htmlDie Strafbarkeit solcher Vorhaben liegt weit im Vorfeld, so dass lt 202 c schon Vorbereitungshandlungen strafbewehrt sind.
Bevor man den ITlern der Polizei die Qualifikation abspricht, sollte man auch die Rechtsgrundlage beleuchten, aufgrund derer die EB eine KI einsetzen dürfen - oder eben auch nicht.