emz schrieb:Der Bruder hatte die Schweiz verlassen, und so bot sich eine rechtlich unkomplizierte Gelegenheit, an Laptop, Mobiltelefon und DNA von ihm ranzukommen. Und weil man schon dabei war, hat man in einem Aufwasch auch noch bei Schwester und Eltern vorbeigeschaut.
Es zu vermuten, dass der Bruder von Garweg, der in der Schweiz lebt, mit seiner Frau seine Eltern in Hamburg besucht hat. Und bei dieser Gelegenheit ein Hotelzimmer in Hamburg gebucht hat:
der
Im Visier war auch die Wohnung seiner Eltern in Hamburg.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden durchsuchten Zielfahnder des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen demnach am Mittwochabend die Wohnung einer Schwester von Garweg in Frankfurt am Main sowie ein Hotelzimmer in Hamburg, in dem dessen Bruder und Schwägerin übernachtet haben sollen.
Quelle:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/raf-ermittler-gehen-gegen-verwandte-von-untergetauchtem-raf-mitglied-burkhard-garweg-vor-a-290410b5-423a-4803-8c12-05ce50d1bfa1emz schrieb:Konspirative Treffen der Familie mit dem Gesuchten sind nicht strafbewehrt.
Es steht nirgends was von konspirativen Treffen des Gesuchten mit seiner Familie. In dem Artikel steht nur, dass sich Garwegs Bruder in der Vergangenheit bei Besuchen in Deutschland konspirativ verhalten habe:
So habe sich etwa der Bruder, der in der Schweiz lebt, bei Besuchen in Deutschland in der Vergangenheit konspirativ verhalten.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/raf-ermittler-gehen-gegen-verwandte-von-untergetauchtem-raf-mitglied-burkhard-garweg-vor-a-290410b5-423a-4803-8c12-05ce50d1bfa1Darunter verstehe ich so etwas wie zum Beispiel (rein fiktiv, kann auch ganz was anderes gewesen sein!) "Hotelzimmer wurde von einem Dritten, wie zum Beispiel einem Rechtsanwalt, für ihn angemietet". Nicht verboten, aber konspirativ.
Slaterator schrieb:Wenn sich Familienangehörige angeblich "konspirativ" verhalten, würden sie dann DNA und Computer freiwillig abgeben ?
Als Familienangehörige müssen sie nicht zur Aufklärung beitragen, müssen sich aber vor Augen halten, dass die Ermittlungsbehörden natürlich beobachten, ob der Gesuchte Kontakt mit ihnen aufnimmt und den Fall aufklären wollen. Auf welcher Grundlage man da den Computer mitnimmt, hm? Und da man den schon mal hatte, waren da zufällig auch DNA Spuren drauf, sozusagen als "Beifang"?