Urlaubsfahrt in den Tod - Ungeklärter Mord im Chiemgau
13.08.2016 um 00:37Der Fahrgast soll vorsichtig ausgedrückt "einen üblen Körpergeruch" abgegeben haben.
Nun wissen nur die Taxifahrer genau, wie genau er "roch".
Für üble Gerüche gibt es verschiedene mögliche Ursachen:
- Angstschweiß / Stressschweiß
- mangelnde Körperpflege
- Gerüche von Arbeitsplatz / Hof / Unterkunft...
-> oder alles miteinander gepaart.
Für bemerkenswert erachte ich auch die Tatsachen,
- dass die Schüsse gegen 18:00h gefallen sein sollen,
- das WoMo wahrscheinlich aber erst mutmaßlich gegen 20:00h auf der B304 bei der Abfahrt gesehen worden sein soll.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass diese Zeit am Tatort völlig "tatenlos" verstrichen ist. Einerseits schwebte mir da in der Täterrolle eine "Beobachtung des Tatortes aus sicherer Distanz", andererseits "aktive Tathandlungen (z.B. Forderung wertvoller Gegenstände)", oder wieder eine Mischung von beidem vor.
Ferner halte ich eine Entfernung des Täters vom Tatort, sowie die spätere Rückkehr ggf. nach Rücksprache mit Helfer/n für möglich. Auch denkbar ist, dass der Täter nach der Tötung sich vom 1. Tatort entfernt hat und sich auf die Fahrt "vorbereitet" hat, und zwar in der Form, dass er sich aus seiner Sicht für eine längere Fahrt mit dem Wohnmobil "angemessen gekleidet", ggf. sogar "verkleidet" und somit "fertig gemacht" hat.
Für am bemerkenswertesten halte ich nicht nur die Fahrt vom Tatort weg (das WoMo hätte auch am 1. TO lichterloh gebrannt), sondern insbesondere die Entfernung vom (1.) Tatort zum Brandort (2. Tatort...), und hier nicht etwa nur die Entfernung in Kilometern, sondern auch in "Stunden".
Es hätte unzählige andere, NÄHERE Möglichkeiten gegeben, das Fahrzeug in Brand zu setzen, dazu muss man keine hunderte Kilometer fahren.
Allein diese Tatsachen führen zu der Annahme, dass der Mann längerfristig unter enormem Stress gestanden haben muss sowie sich selbst einem hohen Entdeckungsrisiko ausgesetzt sah.
Möglicherweise hat er zunächst den Vorsatz gefasst, ab Nürnberg mit dem Zug zum 1. Tatort zurückzufahren, welchen er dann wieder verworfen hat, oder er hat direkt den Vorsatz gehabt, das Taxi zu "wechseln" um die Herleitung eines Bezuges zwischen dem 2. und dem 1. Tatort zu vereiteln.
Zurück zur mutmaßlichen Abfahrtzeit (ca. 20h) und zu der Zeit, in welcher das Fahrzeug im Vollbrand gestanden haben soll (ca. 1h) die Differenz beträgt ca. 5 Stunden, abzüglich Vorbereitung des WoMo mit Brandbeschleuniger (ca. 30 Min) ca. 4,5h.
An dieser Stelle unterstelle ich, dass Die Benutzung von BAB bewusst vermieden wurden. Es ergeben sich im Wesentlichen 2-3 Routen, auf welchen ausschließlich Bundesstraßen benutzt wurden:
- B304 - B299 - B8
- B304 - B20 - B8
- B304 - B299 - B20 -B8
Letztlich gehe ich davon aus, dass er im Raum Litzlwalchen einen Ankerpunkt hat/hatte und sich eher nicht zwecks (offenbar nicht durchgeführter) Spurenbeseitigung dorthin bringen ließ.
Nun ist mir nicht bekannt, wo sich der Mann genau hat absetzen lassen, dass dieser Ort in unmittelbarer Umgebung seines "Ankerpunktes" liegt, bezweifel ich allerdings. Ferner ist mir die Route des Taxifahrers, welcher ihn zwischen Aiging und Matzing abgesetzt haben will, nicht bekannt.
Die schnellste Route führt über München und letzlich die A8. Routen über die B12 oder die o.g. Routen rückwärts hätten wesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen (damals, vor Ausbau der A94), aber das ist nur spekulativ.
Hat sich der Mann kurz nach Aiging absetzen lassen und man hat die Route über die A8 gewählt, wäre das m.E. aus Tätersicht "nachvollziehbar" gewesen (nicht direkt zum Tatort, nicht zu nahe an den Ankerpunkt heran).
Wäre man von Norden über die B299-B304 "zurückgekommen", wäre das m.E. aus Tätersicht "zu waghalsig" gewesen, dann hätte man sich besser vor Matzing absetzen lassen.
Auch interessant wäre die Zeit, welche zwischen dem Verlassen des 1. Taxis und dem Bestellen des 2. vergangen ist.
Insofern komme ICH zu dem Schluss, dass der Täter aus absehbarer Nähe des Tatortes kam oder dort zumindest zur Tatzeit einen längerfristigen Ankerpunkt hatte
oder
er den L. tatsächlich "hinterhergereist" ist und ihnen aufgelauert hat und in sicherer Distanz zum 1. Tatort ein Fahrzeug abgestellt hatte.
Die Zeit zwischen 18h und 20h war durchaus geeignet, nach einer ersten Tat, in welchem Ausßmaß auch immer diese bereits vollendet gewesen wäre, sich Gedanken um die "Spuren-Beseitigung" und die Vereitelung der 1. Tat zu machen, worunter ich auch eine bewusste Veränderung des Täter-Aussehens fassen würde.
Dem "üblen Körpergeruch" des Mannes würde ich dabei einen hohen Stellenwert beimessen.
---
Der 1. Tatort ist m.E. KEIN klassischer Ort für einen Raub. Zunächst einmal muss zu irgendeiner Zeit der 1. Täter-Opferkontakt stattgefunden haben, ob das nun unmittelbar an dem Waldstück oder bereits zuvor war, ist zwar elementar wichtig, jedoch derzeit unbekannt.
Unterstellt man, dass der Erstkontakt zeitlich wie räumlich unmittelbar am 1. Tatort stattgefunden hat, waren Umfang und Ausmaß der Tat m.E. planlos und "übermotiviert", und zwar in der Form, dass es zunächst zu einem Streitgespräch gekommen sein könnte, in welchem es um etwas ganz anderes, z.B. den Standort des WoMo oder die Entsorgung der Reisetoilette ging...
Nun wissen nur die Taxifahrer genau, wie genau er "roch".
Für üble Gerüche gibt es verschiedene mögliche Ursachen:
- Angstschweiß / Stressschweiß
- mangelnde Körperpflege
- Gerüche von Arbeitsplatz / Hof / Unterkunft...
-> oder alles miteinander gepaart.
Für bemerkenswert erachte ich auch die Tatsachen,
- dass die Schüsse gegen 18:00h gefallen sein sollen,
- das WoMo wahrscheinlich aber erst mutmaßlich gegen 20:00h auf der B304 bei der Abfahrt gesehen worden sein soll.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass diese Zeit am Tatort völlig "tatenlos" verstrichen ist. Einerseits schwebte mir da in der Täterrolle eine "Beobachtung des Tatortes aus sicherer Distanz", andererseits "aktive Tathandlungen (z.B. Forderung wertvoller Gegenstände)", oder wieder eine Mischung von beidem vor.
Ferner halte ich eine Entfernung des Täters vom Tatort, sowie die spätere Rückkehr ggf. nach Rücksprache mit Helfer/n für möglich. Auch denkbar ist, dass der Täter nach der Tötung sich vom 1. Tatort entfernt hat und sich auf die Fahrt "vorbereitet" hat, und zwar in der Form, dass er sich aus seiner Sicht für eine längere Fahrt mit dem Wohnmobil "angemessen gekleidet", ggf. sogar "verkleidet" und somit "fertig gemacht" hat.
Für am bemerkenswertesten halte ich nicht nur die Fahrt vom Tatort weg (das WoMo hätte auch am 1. TO lichterloh gebrannt), sondern insbesondere die Entfernung vom (1.) Tatort zum Brandort (2. Tatort...), und hier nicht etwa nur die Entfernung in Kilometern, sondern auch in "Stunden".
Es hätte unzählige andere, NÄHERE Möglichkeiten gegeben, das Fahrzeug in Brand zu setzen, dazu muss man keine hunderte Kilometer fahren.
Allein diese Tatsachen führen zu der Annahme, dass der Mann längerfristig unter enormem Stress gestanden haben muss sowie sich selbst einem hohen Entdeckungsrisiko ausgesetzt sah.
Möglicherweise hat er zunächst den Vorsatz gefasst, ab Nürnberg mit dem Zug zum 1. Tatort zurückzufahren, welchen er dann wieder verworfen hat, oder er hat direkt den Vorsatz gehabt, das Taxi zu "wechseln" um die Herleitung eines Bezuges zwischen dem 2. und dem 1. Tatort zu vereiteln.
Zurück zur mutmaßlichen Abfahrtzeit (ca. 20h) und zu der Zeit, in welcher das Fahrzeug im Vollbrand gestanden haben soll (ca. 1h) die Differenz beträgt ca. 5 Stunden, abzüglich Vorbereitung des WoMo mit Brandbeschleuniger (ca. 30 Min) ca. 4,5h.
An dieser Stelle unterstelle ich, dass Die Benutzung von BAB bewusst vermieden wurden. Es ergeben sich im Wesentlichen 2-3 Routen, auf welchen ausschließlich Bundesstraßen benutzt wurden:
- B304 - B299 - B8
- B304 - B20 - B8
- B304 - B299 - B20 -B8
Letztlich gehe ich davon aus, dass er im Raum Litzlwalchen einen Ankerpunkt hat/hatte und sich eher nicht zwecks (offenbar nicht durchgeführter) Spurenbeseitigung dorthin bringen ließ.
Nun ist mir nicht bekannt, wo sich der Mann genau hat absetzen lassen, dass dieser Ort in unmittelbarer Umgebung seines "Ankerpunktes" liegt, bezweifel ich allerdings. Ferner ist mir die Route des Taxifahrers, welcher ihn zwischen Aiging und Matzing abgesetzt haben will, nicht bekannt.
Die schnellste Route führt über München und letzlich die A8. Routen über die B12 oder die o.g. Routen rückwärts hätten wesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen (damals, vor Ausbau der A94), aber das ist nur spekulativ.
Hat sich der Mann kurz nach Aiging absetzen lassen und man hat die Route über die A8 gewählt, wäre das m.E. aus Tätersicht "nachvollziehbar" gewesen (nicht direkt zum Tatort, nicht zu nahe an den Ankerpunkt heran).
Wäre man von Norden über die B299-B304 "zurückgekommen", wäre das m.E. aus Tätersicht "zu waghalsig" gewesen, dann hätte man sich besser vor Matzing absetzen lassen.
Auch interessant wäre die Zeit, welche zwischen dem Verlassen des 1. Taxis und dem Bestellen des 2. vergangen ist.
Insofern komme ICH zu dem Schluss, dass der Täter aus absehbarer Nähe des Tatortes kam oder dort zumindest zur Tatzeit einen längerfristigen Ankerpunkt hatte
oder
er den L. tatsächlich "hinterhergereist" ist und ihnen aufgelauert hat und in sicherer Distanz zum 1. Tatort ein Fahrzeug abgestellt hatte.
Die Zeit zwischen 18h und 20h war durchaus geeignet, nach einer ersten Tat, in welchem Ausßmaß auch immer diese bereits vollendet gewesen wäre, sich Gedanken um die "Spuren-Beseitigung" und die Vereitelung der 1. Tat zu machen, worunter ich auch eine bewusste Veränderung des Täter-Aussehens fassen würde.
Dem "üblen Körpergeruch" des Mannes würde ich dabei einen hohen Stellenwert beimessen.
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Der 1. Tatort ist m.E. KEIN klassischer Ort für einen Raub. Zunächst einmal muss zu irgendeiner Zeit der 1. Täter-Opferkontakt stattgefunden haben, ob das nun unmittelbar an dem Waldstück oder bereits zuvor war, ist zwar elementar wichtig, jedoch derzeit unbekannt.
Unterstellt man, dass der Erstkontakt zeitlich wie räumlich unmittelbar am 1. Tatort stattgefunden hat, waren Umfang und Ausmaß der Tat m.E. planlos und "übermotiviert", und zwar in der Form, dass es zunächst zu einem Streitgespräch gekommen sein könnte, in welchem es um etwas ganz anderes, z.B. den Standort des WoMo oder die Entsorgung der Reisetoilette ging...