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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.781 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 15:46
@talida

Wenn ich mit meinem eigenen Auto oder Klamotten nicht zum Tatort fahren will nehme ich auch keinerlei Gegenstände mit die mich verraten könnten oder deren Herkunft nachvollziehbar ist .

@Tom_Ripley

Da hast Du natürlich recht aber erstmal musst Du das benutzte Messer finden und das Blut/DNA von den Senioren .
Ich gehe mal davon aus das jedes Messer oder ähnliches Tatwerkzeug in Haren und in D.von Rechtsmedizinern untersucht wurde.

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 15:47
wer sagt denn sie hat sich Klamotten geliehen?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 15:48
Hallo ich bin es nochmal,
ich denke der allgemeine Tenor hier ist , das sie in irgendeiner Weise in der Sache mit drin steckt!
Und weil es ein Indizienprozess ist , wird es darauf hinauslaufen, dass sie verurteilt wird oder nicht! Aber ich denke wir werden nie erfahren , was da wirklich abgelaufen ist , es sei denn einer egal auch wer, gesteht die Tat in allen Einzelheiten und die hält dann auch den Überprüfungen und Fakten die da sind, stand!
Will damit sagen , das HS und auch die Familie von ihr längst weiß , das selbst wenn sie frei kommt , nie mit weißer Weste da stehen wird!Es sei denn einer wird überraschend gestehen und das denk ich wird wohl nicht geschehen und auch nicht das Hr Schwenn einen präsentieren wird!
Was bleibt also? Wie schon mal gesagt wurde, wird das hier für HS Sekt oder Selters werden! Und das weiß sie, aber auch alle anderen!
Bei den Fakten wie sie im Moment sind, wird egal wie der Urteilsspruch lautet immer Zweifel für oder gegen sie sein! Ich denke das wird ihr und der Familie auch Humpe sein , falls der Freispruch kommt!
Was mir nicht aus dem Kopf geht ist das der Ra Schwenn ihre Verteidigung übernommen hat und einige wissen wie er arbeitet und eben nicht alle Fälle übernimmt die ihn zugetragen werden! Ich denke da sind wir uns alle einig! Also was bleibt , wenn wir davon ausgehen , das nicht noch das Wunder passiert und Schwenn den Mörder mit Beweisen präsentiert? eigentlich nur zwei Dinge! Das er erfolgreich Zweifel an der Indizienkette hervorrufen kann oder sie als schuldunfähig dazustellen!
Wir haben und das dürfen wir hier nicht vergessen bis jetzt nur das Vernehmungsvideo gesehen, also das was die Kripo am Anfang gegen sie in der Hand hatte .um den Haftbefehl gegen sie zubekommen! Und sie hatte keinen Anwalt bei der Vernehmung dabei!
Das dieses Video , ich war leider nicht live dabei , aber was hier die Leute dazu geschrieben haben, die da waren, ist echt sehr belastend und zeigt eigentlich sie als Täterin auf! Aber bis jetzt haben wir noch nichts gehört und das wird nun denke ich folgen an den nächten Verhandlungstagen,was die Verteidigung dazu sagt! und erklärt! Wie gesagt was die Kripo da hat ist echt sehr belastend und ich denke es spricht schon Bände , das sie 7Monate in U-Haft saß und die Haftprüfung bei ihren Background (Töchter und usw) , nicht auf freien Fuß kam!
Aber warum übernimmt der Schwenn dann das Mandat? Wenn er nicht bei all den Indizien nicht noch ein Ass im Ärmel hätte? Wie hier schon gesagt wurde, er soll ein sehr guter Anwalt sein und nicht auf das Geld angewiesen sein und auch nicht darauf sich einen Ruf aufzubauen?Im Gegenteil damit könnte er sich den ja auch ganz schnell zerstören?Er wird wohl wissen, dass er gute Gründe hat sie frei zupauken ,durch Zweifel , oder was ja auch schon ein Triumpf für ihn wäre , sie von der Mordanklage wegzubekommen! Eine Frage an die Leute die hier Ahnung haben! Kann man bei dem laufenden Prozess gegen HSch, nicht doch noch die Mordanklage drehen , das es auf Totschlag hinausläuf? Ich meine schon mal davon gehört zu haben das der Prozess , wenn Indizien oder Zweifel oder Beweise auftreten ,auch innerhalb des laufenden Prozess ein Antrag auf Änderung stellen kann!? Und wenn der nicht statt gegeben wird , kann man wenn die Gründe sehr stark sind auch eine Revision gut durchbekommen! Wie gesagt ich weiß davon zuwenig , deshalb die Frage!
Ich überlege gerade was passieren würde mit der ganzen Indizienkette , wenn der Schwenn nur glaubhaft dalegen könnte , das in das Haus sehr wohl eingebrochen worden ist, auch wenn keine sichtbaren Spuren vorhanden waren und vielleicht doch Bargeld gestohlen wurde?? Nur mal als Beispiel! Das würde HSch nicht glaubwürdiger machen , oder die anderen Lügen die sie aufgetischt hat zerstören , aber das muß sie ja auch nicht ,, denn dann wären berechtigte Zweifel da und wenn wie hier ja schon geschrieben worden ist echt Fremd- DNA gefunden wurde , hmmmmmmmm ich weiß nicht wie es dann aussehen würde!
Ich denke und ich bin ein Laie, aber darauf wird es wohl hinauslaufen , Indizien in Frage zustellen und wie wir hier alle wissen , "Auf hoher See und vor Gericht , ist man in Gotteshand"!Ist nur eine Überlegung!
Genauso , wenn er es schaffen würde sie als unzurechnungsfähig ,warum auch immer zum Zeitpunkt der Tat hinzustellen!
Ich denke dem Ehepaar B und H Sch, ist längst bewußt das sie niemals , wenn nicht ein Wunder geschehenwird, da mit ner weißen Weste rauskommen! Hier geht es wenn doch überhaupt , das geerbte Vermögen zu sichern und ihr es so einfach wie möglich zumachen , wenn sie es denn war! Und bei so einer Erbschaft geht man dann auch mal für ein paar jahre in den Knast wenn man Perspektiven hat und die Zeit nicht 15-26Jahre beträgt und man Sicherheit hat das wenn man rauskommt , ein gutes Leben führen kann! Wie gesagt das sind die Gedanken die mir durch den Kopf gehen!
Warum übernimmt der RA Schwenn diesen Fall und warum verhält sich HSch so?? und der Ehemann von ihr? Sorry für den langen Beitrag!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 15:50
@ Willy

Dann ist also das Messer fort, nicht gefunden worden, und im Messerblock in der Küche fehlt ein Messer?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 15:50
Sehe ich auch so, so ding aus Baumarkt 1 mal Anzug zum streichen das deckt kleidung perfekt ab und ist schnell übergezogen....


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30.12.2012 um 15:53
@ Kevin04

... Baumarkt, aber keinen wo man Stammkunde ist und dann nicht mit Karte zahlen...


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30.12.2012 um 15:53
@tom Ripley
es fehlt nicht ein Messer, es fehlt der gesamte Block, nur das Brotmesser ist noch da.


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30.12.2012 um 15:55
Jungler

Ok, wusste ich nicht.
Also fehlt der ganze Block, hilft uns das weiter?


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30.12.2012 um 15:55
nein, ist ein weiterer der vielen "Zufälle"


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30.12.2012 um 16:02
@quaerere1
Warum übernimmt der RA Schwenn diesen Fall und warum verhält sich HSch so?? und der Ehemann von ihr? Sorry für den langen Beitrag!


Wie verhält sich Hs denn? ich denke das sie zur zeit nix sagt ist das beste, und wird ihr der Anwalt gesagt haben, sind ja 2 Anwälte.

Der Ehemann war in Tatnacht nicht zu Hause welche angaben soll er machen? und das er aussage verweigert ist sein gutes recht,und darf nicht zum nachteil ausgelegt werden.

Ra Schwenn ja darüber mache ich mir auch Gedanken,aber evtl sieht er gute möglichkeiten HS frei zu bekommen.....ich glaube nicht daran...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 16:05
@Alpenveilchen
Zitat von AlpenveilchenAlpenveilchen schrieb:Der Staranwalt hat nie mit HS unter vier Augen gesprochen, nehm ich mal an....., oder?

Da ist vermutlich immer ein Beamter dabei....
@Kevin04
Zitat von Kevin04Kevin04 schrieb:Sonst noch mal DOLUSDIRECTUS fragen der sollte das wissen.
Der „Verkehr mit dem Verteidiger“ wird im Wesentlichen in § 148 I StPO geregelt.

§ 148 StPO

(1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet.

(2) ...........



Ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigten gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer solchen Verteidigung. Der Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigten ist daher von jeder Behinderung und Erschwerung freigestellt.

Unüberwachter mündlicher und schriftlicher Verkehr ist gewährleistet, gleichviel, ob der Beschuldigte inhaftiert oder auf freien Fuß ist. Der Verteidiger hat ein eigenes Recht auf ungehinderten Verkehr mit seinem inhaftierten Mandanten.

(Quelle: Kleinknecht/Meyer-Goßner Kommentar zur StPO zu § 148 StPO, Rn2)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 16:08
Das mit dem Messerblock finde ich schon seltsam, und ich kann mir nicht erklären, wie das der Polizei aufgefallen ist, dass ein Messerblock fehlt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 16:10
RA Schwenn wird sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen, da wird noch einiges kommen.

Ich gehe einmal davon aus, daß es für ihn begründete Zweifel am Tatgeschehen gibt und er evt. auch auf Weitsicht - d.h. Revision - in Betracht zieht.
Das ein solcher Anwalt sicherlich ein gutes Fundament ist, ist klar, aber eine Erfolgsgarantie ist es keinesfalls - davor ist auch ein RA Schwenn nicht gefeit und man hat das ganz gut an Gerhard Strate gesehen.
Allerdings, finde ich, wäre eine Niederlage für RA Schwenn nicht unbedingt als karriereschädigend zu sehen - er wird sich so auf den Fall vorbereitet haben, daß er auch im Nachheinein für seine Zweifel stehen und sie darlegen kann.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 16:15
Also: ich finde es wesentlich unauffälliger, einen ganzen Messerblock zu verwerfen, anstatt nur ein Messer aus diesem besagten Set.
Im Normalfall könnte ich sogar verstehen, wenn man ein bestimmtes Messer daraus behält, weil es evt. zuverlässig seinen Dienst erfüllt, obwohl die anderen Messer nicht ganz so toll sind.

Wäre ich allerdings eine Mörderin, würde ich den ganzen Messerblock weghauen und einfach einen neuen kaufen - sofern er die Tatwaffe enthalten hat.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 16:21
@Arwen1976 RA Schwenn wird sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen, da wird noch einiges kommen

Na hoffen wir für Ra Schwenn das genug Butter auf Brot ist,und er keins ohne Butter hat.

Was für Zeugen sollen für HS zb kommen? der Liebhaber der sagt HS war bei mir? der Werkstatt Typ der nun sagt nee Auto war am Abend schon da, Tochter die sagt Mutter war doch im Bett, oder Zeuge der sie gesehen hat als Sie umhergefahren ist um sich Leben zu nehmen?

Never


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 16:26
@Kevin04 : In welcher Form dies geschieht und ob es überzeugend sein wird, werden wir sehen, wenn es soweit ist - das kann ich von Extern nicht beurteilen. Lumpen lassen wird er sich sicher nicht und ich denke nicht, daß er dieses Mandat übernommen hätte, wenn er nicht "Schlupflöcher" ausgemacht hätte.
Ob dies zum Erfolg führen wird, sei dahingestellt, das weiß bis dato keiner von uns und einfach wird er es nicht haben, das ist klar.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 16:27
@Kevin04

Die Videoaussage ist doch gemacht worden ohne jeglichen Rechtsbeistand.Wer weiss wie so eine Vernehmung vonstatten geht ,weiss auch welche Tricks die Beamten drauf haben .Ich gehe mal davon aus das ihr nicht bewusst war was sie erwartet.

Ob die Rechtsanwaltsuche sich erschöpft mit dem hinhalten eines Telefonbuches wage ich zu bezweifeln .Im Gegenteil die Kripo muss alles tun ihr den verlangten Beistand zu besorgen.Die örtlichen Hilfen für diese Fälle sind der Kripo und STA7Richter bekannt den Beschuldigten in der Regel aber nicht .Die Kripo wird sich auch nicht bemühen ihre eigene Situation/Posizion durch einen Anwalt zu verschlechtern.

@Arwen1976

Ich hätte auch nicht ein Messer aus meinem Privatbesitz genommen sondern mir eins besorgt und hinterher entsorgt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 16:35
@Willy : Ja, allerdings käme es für mich dann darauf an, wie lange zurück diese Tat dann geplant war. Wenn ich mir ein Messer besorge, dann muß es wohl geplant sein, da ich immer mit Zeugen rechnen muß oder mit Überwachungskameras an den Kassen. Folglich würde ich dann von einer lange geplanten Tat ausgehen, da mit jedem vergangenen Tag die Möglichkeit schwindet, daß sie Kassierer/innen, Zeugen o.ä. finden, die sich an jemanden erinnern.
Für eine relativ kurzfristig geplante Tat - kann der "süffige" (oder wie war der Ausdruck? Schmuddelig? irgendsowas war doch) Messerblock herhalten, dessen Qualität eh gering war.

Hab ich jetzt nur mal spontan im Hinblick auf die Sachlage in Erwägung gezogen, da uns die Informationen dieses Messerblocks ja vorliegen.
Ich persönlich hätte auch kein Messer aus dem Haushalt genommen - ich könnte allerdings nicht einmal eine solch eine Tat vollbringen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 16:37
@Willy
Die Videoaussage ist doch gemacht worden ohne jeglichen Rechtsbeistand.Wer weiss wie so eine Vernehmung vonstatten geht ,weiss auch welche Tricks die Beamten drauf haben .Ich gehe mal davon aus das ihr nicht bewusst war was sie erwartet.

Mag alles sein,aber wenn ich Unschuldig bin geht das ohne Probleme über Bühne, und ich habe das Verhör verfolgen können nicht ausgemacht das HS nicht vernünftig behandelt wurde,aber ich gehe von meiner Meinung nicht ab, Lauxen hat richtige.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

30.12.2012 um 16:38
@quaerere1
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:........................Eine Frage an die Leute die hier Ahnung haben! Kann man bei dem laufenden Prozess gegen HSch, nicht doch noch die Mordanklage drehen , das es auf Totschlag hinausläuf?
VERGISS ES !

Hier liegen doch lt. StA eindeutig nicht nur notwendigerweise mindestens 1 Mordmerkmal, sondern derer gleich 3 !!! Mordmerkmale kumulativ nebeneinander bestehend vor:

1. Habgier + 2. Heimtücke + 3. niedrige Beweggründe

Selbst wenn man ihre Geldgeilheit als MM wegbekäme, so lägen doch immer noch die "Heimtücke" (wegen der heimtückischen Begehungsweise) und das MM der "niedrigen Beweggründe" vor.

Ein "Wechsel"- und damit eine NEUbewertung von "Mord" auf "Totschlag" ist hier in diesem Fall AUSGESCHLOSSEN !!

SElbst wenn sie auf "schuldunfähig" i.S. § 20 StGB - und damit auf "psychisch krank" (bekloppt) macht (z.B. weil schwere Kindheit, oder krankhaft unerfüllte Gier nach Luxus, etc.), dann landet sie halt in der forensischen Psychatrie... ( § 63 StGB "Unterbringungung in einem psychatrischen Krankenhaus" ) und das kann durchaus länger als 25 Jahre dauern.......

Dann ist ein Urteil mit LEBENSLÄNGLICH + FESTSTELLUNG der BESONDEREN SCHWERE der SCHULD ggf. noch angenehmer für die HS !


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