Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
29.12.2012 um 00:26Oder auch nicht...
wurstscheibe schrieb:Was weiß eigentlich der Ehemann und die Kinder von der Gerichtsverhandlung?Die werden sicher eine "Leitung nach draußen" gelegt haben. Sprich - irgend ein Bekannter sitzt im Verhandlungssaal und berichtet denen.
Sie dürfen als zukünftige Zeugen nicht teilnehmen. Warum eigentlich? Sie können die Verhandlung doch, wie wir auch, per Internet verfolgen.
Wenn sie es sich aber persönlich verbieten, Nachforschungen im Internet zu betreiben, haben sie nur die Aussagen ihrer Frau und Mutter vor der Verhaftung und bei den Besuchen, wenn da überhaupt über den Fall gesprochen werden darf.
Was darf der Anwalt mit dem Ehemann seiner Mandantin besprechen? Er ist ja wohl der Geldgeber und vielleicht der Auftragsgeber.
tayo schrieb:Warum konnte oder wollte RA Schwenn nicht verhindern, dass dieses Video öffentlich gemacht wurde - kommt darauf an, welche Strategie er verfolgt.Das muss gar nichts mit der "Strategie" zu tun haben. Wäre ja auch sinnlos, weil das Gericht das Video ja ansehen kann, wie es will.
Luulu schrieb:Verteidigerbesuche und auch der entsprechende Schriftwechsel werden nicht kontrolliert bzw. die Besuche nicht überwacht.So steht es geschrieben und so wird es gehandhabt.