Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
20.07.2012 um 10:07@Verbum_peto
"....Da du ja juristische Kenntnisse zu besitzen vorgibst".....
ich denke, daß ich diese Kenntnisse als Jurist mit 2 x Wahlfach "Strafrechtspflege" (im Studium und im Referendariat) nicht als vorhanden "vorgeben" muss, sondern sie wie -möglicherweise auch - Du, der -möglicherweise- auch schon mal in der Praxis was von der StPO, bzw. vom StGB gehört hat, "tatsaechlich besitze."
Ich gehe insoweit mal davon aus, daß Dein gewählter Nick (raheko) ra- Rechtsanwalt / he -Heinz oder wie auch immer / ko - aus KOblenz kein Zufall, aber wohl hoffentlich auch keine pure Angeberei ist ?
Zumindest lässt Dein gewählter Nick die Schlussfolgerung zu, daß Du möglicherweise -zumindest von juristisch ausgebildeten Insidern, die mit dem Kürzel "RA" was anzufangen wissen, - als RECHTSANWALT "erkannt werden möchtest".
Von Geltungssucht möchte ich insoweit gar nicht reden, denn jeder kann ja jeden x beliebigen Nick wählen, sofern er damit nicht gegen irgendwelche Rechte (Anstandsregeln, etc.) verstößt.
Falls Du kein Jurist sein solltest, bin ich gerne bereit, Dir mal eine Privatvorlesung im Strafrecht zu geben ! Anderenfalls wirst Du Dir evtl. verlorengegangenes Wissen auch über die im C.F. Müller Verlag erschienene "Wessels Reihe zum StrafR" bzw. über die "Alpmann Skripten" auffrischen können.
@ra he KO
"Ist mir zu weit vom Fall gelegen und zu voyeuristisch."
Wenn wir die Veröffentlichungen von Meinungen, Ansichten, Links oder sonstigem hier näher unter oben benanntem Gesichtspunkt betrachten, dann müßte mindestens die Hälfte der posts hier gelöscht werden und das kann ja wohl nicht sein !
Was den Rest Deiner Ausführungen angeht, so denke ich, daß jeder hierzu seine eigene Meinung hat- und haben darf ! Gerade unter Juristen gilt ja-sofern Du einer bist und dies durch Deine zum Teil juristisches Grundwissen der StPO vorgebenden posts nicht nur "vorgibst"- die allbekannte Weisheit: 2 Juristen -> 3 Meinungen !
Dem ist insoweit nichts hinzu zufügen. Außer die an Dich zu stellende Frage, ob Du evtl. anstatt meiner wie von Dir vor kurzem gewünscht, "das Catering" für den Prozessauftakt in der Rheinmoselhalle übernehmen könntest, da Du ja vor Ort in Koblenz zu sein scheinst und insoweit dann ja auch die geringeren Anfahrtswege (verkehrsgünstige Lage, etc.) hast?
Meine Kontakte zur 3. Strafkammer unter Vorsitz von Herrn VRLG Bock in KO haben nämlich eine andere Qualität, als Vorzugshandlungen in Sachen Prozessverpflegung zu erhalten.....
"....Da du ja juristische Kenntnisse zu besitzen vorgibst".....
ich denke, daß ich diese Kenntnisse als Jurist mit 2 x Wahlfach "Strafrechtspflege" (im Studium und im Referendariat) nicht als vorhanden "vorgeben" muss, sondern sie wie -möglicherweise auch - Du, der -möglicherweise- auch schon mal in der Praxis was von der StPO, bzw. vom StGB gehört hat, "tatsaechlich besitze."
Ich gehe insoweit mal davon aus, daß Dein gewählter Nick (raheko) ra- Rechtsanwalt / he -Heinz oder wie auch immer / ko - aus KOblenz kein Zufall, aber wohl hoffentlich auch keine pure Angeberei ist ?
Zumindest lässt Dein gewählter Nick die Schlussfolgerung zu, daß Du möglicherweise -zumindest von juristisch ausgebildeten Insidern, die mit dem Kürzel "RA" was anzufangen wissen, - als RECHTSANWALT "erkannt werden möchtest".
Von Geltungssucht möchte ich insoweit gar nicht reden, denn jeder kann ja jeden x beliebigen Nick wählen, sofern er damit nicht gegen irgendwelche Rechte (Anstandsregeln, etc.) verstößt.
Falls Du kein Jurist sein solltest, bin ich gerne bereit, Dir mal eine Privatvorlesung im Strafrecht zu geben ! Anderenfalls wirst Du Dir evtl. verlorengegangenes Wissen auch über die im C.F. Müller Verlag erschienene "Wessels Reihe zum StrafR" bzw. über die "Alpmann Skripten" auffrischen können.
@ra he KO
"Ist mir zu weit vom Fall gelegen und zu voyeuristisch."
Wenn wir die Veröffentlichungen von Meinungen, Ansichten, Links oder sonstigem hier näher unter oben benanntem Gesichtspunkt betrachten, dann müßte mindestens die Hälfte der posts hier gelöscht werden und das kann ja wohl nicht sein !
Was den Rest Deiner Ausführungen angeht, so denke ich, daß jeder hierzu seine eigene Meinung hat- und haben darf ! Gerade unter Juristen gilt ja-sofern Du einer bist und dies durch Deine zum Teil juristisches Grundwissen der StPO vorgebenden posts nicht nur "vorgibst"- die allbekannte Weisheit: 2 Juristen -> 3 Meinungen !
Dem ist insoweit nichts hinzu zufügen. Außer die an Dich zu stellende Frage, ob Du evtl. anstatt meiner wie von Dir vor kurzem gewünscht, "das Catering" für den Prozessauftakt in der Rheinmoselhalle übernehmen könntest, da Du ja vor Ort in Koblenz zu sein scheinst und insoweit dann ja auch die geringeren Anfahrtswege (verkehrsgünstige Lage, etc.) hast?
Meine Kontakte zur 3. Strafkammer unter Vorsitz von Herrn VRLG Bock in KO haben nämlich eine andere Qualität, als Vorzugshandlungen in Sachen Prozessverpflegung zu erhalten.....