Anscheinend gibt es hier immer noch ( oder schon wieder Zweifler)
@wieso1 +
@bayernwastl + andere Einzelstimmen, die an der Alleintaeterschaft von Henrike Schemmer, der mutmaßlichen Doppelmoerderin zweifeln. Sie sitzt in U- Haft in der JVA Koblenz. Das passiert nicht , weil sie evtl . irgendwo falsch geparkt hat. Will sagen, dass dies der schwerstmoegliche Eingriff in die persönliche Freiheit eines Menschen in D ist.
Dafür bedarf es neben dem Vorliegen eines Haftgrundes ( hier wahrscheinlich vorrangig derjenige der "Verdunkelungsgefahr" ) im Weiteren des hier viel zitierten "dringenden Tatverdachts" bezgl . der Beschuldigten. Dafür müsste es " wahrscheinlich" sein, dass eine Verurteilung der Henrike erfolgt.
Fuer die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist es jedoch nicht ausreichend, dass sich der dringende Tatverdacht gegenüber HS " nur aus Vermutungen" ergibt. Also zb. " Wir haben gehoert, dass H. S. Ihre Schwiegereltern gehasst hat, oder aehnliches...Vielmehr darf dieser nur "aus bestimmten Tatsachen" hergeleitet werden. Für das jetzige Stadium des Ermittlungsverfahrens müssen sich diese " bestimmten Tatsachen" alleine aus den Akten sich ergebenden Ermittlungsergebnis herleiten lassen.
Also muss da schon etwas sehr Fundiertes gegen die Beschuldigte HS vorliegen. Dass uns dies hier von der Soko Schlüssel nicht mitgeteilt wird, liegt natürlich auf der Hand ( um die Ermittlungsergebnisse nicht zu gefährden).....