Stellt bitte das Echauffieren über die hiesigen Haftbedingungen ein. Ebenso ist es nicht von Relevanz, wie unfair das Leben ist, weil Familienmitglieder erben, die gleichermaßen mit Opfer und Täter gleichermaßen verwandt oder verschwägert sind und sie den den Tätern/den Täterinnen womöglich verzeihen könnten
Bitte verzichtet auf Einzeiler.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
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Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
08.10.2024 um 16:14Zitate aus dem Urteil:
https://openjur.de/u/841958.html
Heimtuecke ist nur fuer die Ermordung des Gatten festgestellt worden, nicht fuer die seiner Frau.
Ich finde die Festdstellung der Mordmerkmale schwer nachvollziehbar - ich meine, das Opfer sass aus dem Schlaf aufgeschreckt einer ihr an Groesse und Kraft deutlich überlegenen Angreiferin gegenueber, die mit einem Messer auf sie losging. Der sterbende Gatte neben ihr.
Ich meine, da schaut man dem Tod doch in Auge und kann sich nicht wehren. Etwas Grausigeres kann einem im Leben doch kaum passieren.
Vergleichsweise stelle ich es mir weniger schrecklich vor, im Tiefschlaf abgestochen zu werden - in diesem Fall wuerde Heimtuecke dann aber zutreffen.
Aber wahrscheinlich werden Urteile so gefaellt, da es am Strafmass letztendlich nichts aendern wuerde und die Urteile dadurch weniger angreifbar sind.
Dennoch.....
Hafterleichterungen vor Ablauf der 15 Jahre finde ich bei einem Urteil mit 'besonderer Schwere der Schuld' auch problematisch.
Die Angeklagte ging einer Aushilfstätigkeit in einer Buchhandlung in ... nach; sie verdiente ca. 250 EUR im Mona
Die Kammer ist daher davon überzeugt, dass die Angeklagte ihre Schwiegereltern tötete, damit ihr Ehemann erben und mit dem Erbe ihre Wünsche nach einer Verbesserung und Sicherung ihres Lebensstandards erfüllen konnte. Das darin liegende rücksichtslose Streben nach Gewinn um jeden Preis erfüllt das Mordmerkmal der Habgier, das bei der Angeklagten auch tatbeherrschend war.
.., der bereits seine Brille abgesetzt hatte, um wieder ins Bett zu gehen, nicht vorhersehbaren Angriffs liegt es auf der Hand, dass die Angeklagte, die diese Umstände bewusst herbeigeführt hatte, die Arg- und Wehrlosigkeit von ... ... nicht nur erkannte, sondern auch ausnutzen wollte und damit heimtückisch handelte.
Bei ... ..., die sich vor dem gegen sich gerichteten Angriff bereits im Bett aufgesetzt hatte, kann die Kammer nicht davon ausgehen, dass sie beim Beginn der ersten gegen ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit gerichteten Handlung der Angeklagten sich noch keines solchen Angriffs versah, so dass die Kammer bei der Tat zu ihrem Nachteil anders als bei ... ... das Mordmerkmal der Heimtücke nicht feststellt.
Die Schuld der Angeklagten wiegt besonders schwerQuelle:
https://openjur.de/u/841958.html
Heimtuecke ist nur fuer die Ermordung des Gatten festgestellt worden, nicht fuer die seiner Frau.
Ich finde die Festdstellung der Mordmerkmale schwer nachvollziehbar - ich meine, das Opfer sass aus dem Schlaf aufgeschreckt einer ihr an Groesse und Kraft deutlich überlegenen Angreiferin gegenueber, die mit einem Messer auf sie losging. Der sterbende Gatte neben ihr.
Ich meine, da schaut man dem Tod doch in Auge und kann sich nicht wehren. Etwas Grausigeres kann einem im Leben doch kaum passieren.
Vergleichsweise stelle ich es mir weniger schrecklich vor, im Tiefschlaf abgestochen zu werden - in diesem Fall wuerde Heimtuecke dann aber zutreffen.
Aber wahrscheinlich werden Urteile so gefaellt, da es am Strafmass letztendlich nichts aendern wuerde und die Urteile dadurch weniger angreifbar sind.
Dennoch.....
Hafterleichterungen vor Ablauf der 15 Jahre finde ich bei einem Urteil mit 'besonderer Schwere der Schuld' auch problematisch.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
08.10.2024 um 16:26@Justsaying
Die Habgier gilt aber bei beiden Morden und der Gatte lag nicht neben ihr , er war im Bad und ist dort angegriffen worden.
Ja manchmal ist es auch nur schwer zu verstehen......
Die Habgier gilt aber bei beiden Morden und der Gatte lag nicht neben ihr , er war im Bad und ist dort angegriffen worden.
Ja manchmal ist es auch nur schwer zu verstehen......
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
08.10.2024 um 16:34Ein Punkt, der fuer mich nicht so logisch ist, ist, dass laut Urteil der Haustuerschluessel bereits direkt nach der Tat im Blumenbeet abgelegt wurde.
Die Verurteilte und ihr Mann kamen doch erst abends am Tag darauf zu ihren Schwiegereltern.
Da bestand doch die Gefahr, dass jemand anderes nach dem Ehepaar schaut, gerade, wenn da jemand Geburtstag hat und dabei den Schluessel findet - und mit diesem Schluessel die Tuer oeffnet, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist.
Dann waeren HS und ihr Mann nicht die ersten gewesen, die die Leichen finden.
Und HS haette nicht ihre DNA auf den Leichen verteilen koennen.
Die Verurteilte und ihr Mann kamen doch erst abends am Tag darauf zu ihren Schwiegereltern.
Da bestand doch die Gefahr, dass jemand anderes nach dem Ehepaar schaut, gerade, wenn da jemand Geburtstag hat und dabei den Schluessel findet - und mit diesem Schluessel die Tuer oeffnet, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist.
Dann waeren HS und ihr Mann nicht die ersten gewesen, die die Leichen finden.
Und HS haette nicht ihre DNA auf den Leichen verteilen koennen.
Justsaying schrieb:Der sterbende Gatte neben ihr.ok, dann: Der sterbende Gatte nebenan.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
08.10.2024 um 16:52@Justsaying
Der Schlüssel lag ja jetzt nicht offen im Beet. und da hätte keiner mit gerchnet, das dort im Beet der Schlüssel ist, bei der Vorsicht die die Senioren haben walten lassen
Der Schlüssel lag ja jetzt nicht offen im Beet. und da hätte keiner mit gerchnet, das dort im Beet der Schlüssel ist, bei der Vorsicht die die Senioren haben walten lassen
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
08.10.2024 um 17:01@quaerere1
doch, der Schluessel lag direkt neben der Haustuer im Blumenbeet und war gut sichtbar:
Das steht so im Urteil und war damals auch bei XY so zu sehen:
https://openjur.de/u/841958.html
doch, der Schluessel lag direkt neben der Haustuer im Blumenbeet und war gut sichtbar:
Das steht so im Urteil und war damals auch bei XY so zu sehen:
Soweit die Zeugen POK ... und KOK übereinstimmend - bekundeten, noch am 09.07.2011 links neben der Hauseingangstür in einem Blumenbeet liegend – aber völlig offen - einen Schlüssel an einem Ring gesehen zu haben....Quelle:
https://openjur.de/u/841958.html
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08.10.2024 um 17:07@Justsaying
okay , alles weiß ich nun auch nicht mehr ist ja schon so lange her ich nehme an, das die Senioren nicht viel Besuch bekamen.
oder vielleicht war ja auch in der Mordnacht geplant , das sie von anderen gefunden werden. nur hat sie ja ihr Nervenkostüm nicht im Griff und hat angefangen zu denken , das doch DNA von ihr da war und hat dann improvisiert .
okay , alles weiß ich nun auch nicht mehr ist ja schon so lange her ich nehme an, das die Senioren nicht viel Besuch bekamen.
oder vielleicht war ja auch in der Mordnacht geplant , das sie von anderen gefunden werden. nur hat sie ja ihr Nervenkostüm nicht im Griff und hat angefangen zu denken , das doch DNA von ihr da war und hat dann improvisiert .
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
08.10.2024 um 22:26Justsaying schrieb:Da bestand doch die Gefahr, dass jemand anderes nach dem Ehepaar schaut, gerade, wenn da jemand Geburtstag hat und dabei den Schluessel findet - und mit diesem Schluessel die Tuer oeffnet, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist.Das ist höchst unwahrscheinlich, dass jemand, der vorbeikommt, um zu gratulieren, wenn diese Person vor geschlossener Tür steht, sofort das Haus betreten will, um nach dem Rechten zu schauen. Aus welchem Grund? Nur weil niemand die Haustür öffnet? Vielleicht feiert das Ehepaar Schemmer den Geburtstag irgendwo anders mit Verwandten und Freunden und sind sie einfach nicht zu Hause.
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08.10.2024 um 22:33@birotor
Der Geburtstag war auch erst einen Tag spaeter, das Ehepaar S. ist also am Abend vorher angereist.
Und der Schluessel lag wohl nicht so auffaellig im Blumenbeet; in der SWR 3 Doku steht da eine grosse Hortensie. So war der Schluessel wohl nicht wirklich versteckt, lag aber auch nicht allzu offensichtlich herum.
Ansonsten - ein Onkel hat ja wohl noch in der Naehe gewohnt. Und die Mieterin im Haus. Ich halte es jetzt nicht fuer so abwegig, dass sie mal nach dem Rechten schauen wollte, nachdem sie nachts aufgeschreckt ist. Aber ins Haus waere sie wohl nicht gegangen.
Bei einem Verwandten koennte ich mir schon vorstellen, dass er mal vorsichtig in Haus schaut, wenn er den Schluessel findet.
Ich haette den Schluessel vermutlich in den Briefkasten geworfen oder bei der Mieterin abgegeben, wenn ich ihn gefunden haette. Vor der Tuer haette ich ihn nicht liegen lassen - bevor ihn jemand anderes findet und zum Dieb wird.
Der Geburtstag war auch erst einen Tag spaeter, das Ehepaar S. ist also am Abend vorher angereist.
Und der Schluessel lag wohl nicht so auffaellig im Blumenbeet; in der SWR 3 Doku steht da eine grosse Hortensie. So war der Schluessel wohl nicht wirklich versteckt, lag aber auch nicht allzu offensichtlich herum.
Ansonsten - ein Onkel hat ja wohl noch in der Naehe gewohnt. Und die Mieterin im Haus. Ich halte es jetzt nicht fuer so abwegig, dass sie mal nach dem Rechten schauen wollte, nachdem sie nachts aufgeschreckt ist. Aber ins Haus waere sie wohl nicht gegangen.
Bei einem Verwandten koennte ich mir schon vorstellen, dass er mal vorsichtig in Haus schaut, wenn er den Schluessel findet.
Ich haette den Schluessel vermutlich in den Briefkasten geworfen oder bei der Mieterin abgegeben, wenn ich ihn gefunden haette. Vor der Tuer haette ich ihn nicht liegen lassen - bevor ihn jemand anderes findet und zum Dieb wird.
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08.10.2024 um 22:38Justsaying schrieb:Ich meine, da schaut man dem Tod doch in Auge und kann sich nicht wehren. Etwas Grausigeres kann einem im Leben doch kaum passieren.Das ist richtig. Tatsächlich muss man aber Arg-und Wehrlos sein. Und der Täter muss das bewusst ausnützen. Da geht es mehr um die innere Einstellung. Es geht darum, wie man sich früher einen einen Mörder vorgestellt hat. Weniger darum, wie realistisch es für die Opfer zu überleben ist.
Dass man es aber skeptisch sieht, ist verständlich.
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10.10.2024 um 10:41fassbinder1925 schrieb:Das ist richtig. Tatsächlich muss man aber Arg-und Wehrlos sein. Und der Täter muss das bewusst ausnützen. Da geht es mehr um die innere Einstellung. Es geht darum, wie man sich früher einen einen Mörder vorgestellt hat. Weniger darum, wie realistisch es für die Opfer zu überleben ist.Das das Opfer angeblich nicht wehrlos war, halte ich aber in diesem Fall für eine rein theoretische juristische Interpretation.
Dass man es aber skeptisch sieht, ist verständlich.
Man muss sich das vorstellen: eine Frau, Ende 70, Anfang 80 (hab das genaue Alter nicht im Kopf) wacht mitten in der Nacht im halbdunklen Schlafzimmer durch seltsame Geräusche auf, die daher kommen, dass eine mit mind. einem Messer bewaffnete große Person eingedrunken ist und gerade in der Badezimmertür ihren Ehemann niedermetzelt.
Was blieben der Senioren denn da für Abwehr- oder Fluchtmöglichkeiten?
Sie konnte die Hände und Unterarme schützend vors Gesicht oder den Oberkörper halten, das wars. Und das war wohl kaum ausreichend, um sich gegen einen Messerangriff aus dem Halbdunkel im Halbschlaf wehren zu können.
Und natürlich halt die Doppelmörderin ganz gezielt mit der Arg- und Wehrlosigkeit ihrer Opfer gearbeitet. Sie hätte ja sonst auch am Spätnachmittag oder zum Frühstück im Haus der Schwiegereltern erscheinen können. Aber sie ist gezielt nachts ins Schlafzimmer eingedrungen, hat einkalkuliert, dass die Opfer schlafen würden und selbst wenn sie kurz vor ihrem Tod aufwachen würden, sich weder wehren noch fliehen können. Sie hat ganz gezielt den Überraschungsmoment ausgenutzt und in meinen Augen für beide Opfer.
Ist rein theoretisch, aber hätte der Schwiegervater die Brille aufgehabt, wäre auch ehr nicht arglos gewesen, das Argument bei ihm im Urteil war ja, dass er gerade von der Toilette kam und die Brille schon wieder abgesetzt hatte und deshalb nicht richtig sehen konnte; und hätte die Verteidigung als Motiv den Streit mit den Schwiegereltern rausgearbeitet, der dadurch aufgekommen war, dass die Opfer auf der Familienfeier angeblich schlecht über die Familie der Mörderin gesprochen hatten, dann wäre sie wahrscheinlich mit Todschlag davon gekommen.
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10.10.2024 um 11:18Grillage schrieb:Das das Opfer angeblich nicht wehrlos war, halte ich aber in diesem Fall für eine rein theoretische juristische Interpretation.Das mag so sein, dass du das so siehst. Ändert aber nichts daran, dass diese Sicht juristisch nun mal so ist, wie im Urteil dargestellt. Und da ist es einfach nicht zielführend, andere Interpretationen zu vertreten.
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10.10.2024 um 14:39Grillage schrieb:Das das Opfer angeblich nicht wehrlos war, halte ich aber in diesem Fall für eine rein theoretische juristische Interpretation.Auch nach juristischer Interpretation nicht. Das Gericht denkt sicher auch, dass sie sich nicht realistisch hätte wehren können. Ein Opfer hat es immer schwer, wenn der Täter bewaffnet ist. Deswegen geht es um die Arg-UND Wehrlosigkeit.
Man muss sich das vorstellen: eine Frau, Ende 70, Anfang 80 (hab das genaue Alter nicht im Kopf) wacht mitten in der Nacht im halbdunklen Schlafzimmer durch seltsame Geräusche auf, die daher kommen, dass eine mit mind. einem Messer bewaffnete große Person eingedrunken ist und gerade in der Badezimmertür ihren Ehemann niedermetzelt.
Denn Arglos war Frau Schemmer eher nicht.
Und wie gesagt, der Täter muss es bewusst ausnützen.
Wenn sich jemand im Streit wegdreht, ist er in dem Moment vllt sogar Arg-und Wehrlos, aber auch da wurde in Einzelfällen auf Totschlag entschieden.
Wenn man mit dem Messer auf jemand zuläuft kann man sogar ja umgangssprachlich schwer von „heimtückisch “ reden. Es geht wirklich um die Arglist des Täters, sozusagen.
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10.10.2024 um 19:24fassbinder1925 schrieb:Denn Arglos war Frau Schemmer eher nicht.Als sich Frau Schemmer senior am Vorabend der Tat ins Bett gelegt hat, war sie arglos. Sie befand sich in den eigenen vier Wänden und Zeugen hatten ja sogar berichtet, dass Frau Schemmer extrem darauf geachtet hat, wer einen Schlüssel (sprich Zugang) zu ihrem Haus hat. Sie war also sehr auf Sicherheit bedacht und hat sich demnach in ihrer eigenen Wohnung in ihrerm eigenen Bett wahrscheinlich auch sicher gefühlt.
Und ja, in dem Moment, als die das Röcheln ihres sterbenden Mannes hörte, die Augen aufschlug und die schemenhafte Gestalt ihrer bulligen, in einen Taucheranzug gepressten Schwiegertochter (so wurde es im Urteil ja angenommen) in ihrem Schlafzimmer erblickte, war sie sicher nicht mehr arglos. Aber da lag sie ja auch schon in der Falle. Und diese Falle hat die Schwiegertochter bewusst und gezielt ausgenutzt, sie wollte den Überraschungsmoment nutzen und das ist ihr ja auch gelungen.
fassbinder1925 schrieb:Es geht wirklich um die Arglist des Täters, sozusagen.Jemanden nachts im eigene Schlafzimmer zu überfallen, wenn man annimmt bzw. annehmen kann oder muss, dass derjenige schläft, finde ich schon sehr arglistig.
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10.10.2024 um 19:33Grillage schrieb:Jemanden nachts im eigene Schlafzimmer zu überfallen, wenn man annimmt bzw. annehmen kann oder muss, dass derjenige schläft, finde ich schon sehr arglistig.Das ist ja kein Mord. Die Mordmerkmale können sich natürlich nur auf die Handlung mit dem Messer beziehen.
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10.10.2024 um 19:51fassbinder1925 schrieb:Das ist ja kein Mord. Die Mordmerkmale können sich natürlich nur auf die Handlung mit dem Messer beziehen.Aber die Frage ist doch, wo die Handlung des Mordes anfängt. Wenn ich in ein Haus einbreche, in einen Taucheranzug gepresst, damit man meine DNA nicht finden, und ein Messer dabei habe, weil ich vorhabe, zwei Personen in ihrem Schlafzimmer zu überfallen, dann ist das für mich schon igrendwie der Beginn der Tat.
Wenn die Person schlafend im Bett liegt und ich auf sie einsteche, bis sie tot ist, ist es ein Heimtücke-Mord.
Wenn die Person in dem Moment, in dem ich mit der Hand mit dem Messer über ihrem Körper aushole, um Schwung zu holen, wach wird und reflexartig die Hand vors Gesicht oder den Oberkörper hält, so dass sie Abwehrverletzungen davon trägt, ist es Totschlagm, weil die Person nicht mehr arglos war, sondern in den Sekunden vor ihrem Tod mein Messer auf sich hat zurasen sehen.
Wenn der Täter nicht grade mit einem Vorschlaghammer die Tür einschlägt oder einen Niesanfall bekommt, dann hat er alles getan, um die Person im Schlaf zu überraschen. Das kann ihm aus Unachtsamkeit vielleicht nicht gelingen, aber geplant war ein Heimtückemord.
Wo beginnt denn die Tat? Wirklich erst in dem Moment, in dem ich das Messer hebe? Eigentlich nach meinem Beispiel ja sogar noch später, denn wenn das Opfer in dem Moment aufwacht ist es nicht mehr arglos.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
10.10.2024 um 20:16Grillage schrieb:Wo beginnt denn die Tat? Wirklich erst in dem Moment, in dem ich das Messer hebe? Eigentlich nach meinem Beispiel ja sogar noch später, denn wenn das Opfer in dem Moment aufwacht ist es nicht mehr arglos.Sobald du auf jemand einwirkst, beziehungsweise eine zur Tötung eines Menschen geeignete Handlung vollziehst.
Die Terroristen die in letzter Sekunde abgehalten werden, stehen ja auch nicht wegen versuchten Mordes vor Gericht, sondern wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat oder Verabredung zu einem Verbrechen.
Einen Unterschied könnte immer noch „Tateinheit“ und „Tatmehrheit“ machen. Wenn du zwei Menschen mit einer Handlung tötest, könnte es vllt noch Heimtücke sein, auch wenn die zweite Person vllt in letzter Sekunde noch was mitbekommt.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
10.10.2024 um 20:20Grillage schrieb:... und die schemenhafte Gestalt ihrer bulligen, in einen Taucheranzug gepressten Schwiegertochter (so wurde es im Urteil ja angenommen) in ihrem Schlafzimmer erblickte, ...Wenn du dich schon auf das Urteil beziehst, dann schaun wir uns doch mal an, was dort tatsächlich steht:
... Die Angeklagte habe das aber, wie auch in späteren Gesprächen, verneint und ausgeführt, da könne jemand mit einem Neoprenanzug reingehen, dann finde man da nichts. ...Die These mit dem Taucheranzug wird nicht vom Gericht angenommen, sondern von der Verurteilten ins Feld geführt.
... Ihre gegenüber dem Zeugen ... ... geäußerte Überzeugung – nicht nur Vermutung -, der „unbekannte Täter“ könne keinerlei Spuren hinterlassen haben, weil er einen Neoprenanzug getragen habe, indiziert Täterwissen der Angeklagten, sei es, dass sie selbst bei der Tat einen Neoprenanzug trug, oder sei es, dass sie als Einzeltäterin nur das Vorhandensein von Spuren einer anderen Person ausschließen konnte. ...
Die Verurteilte ist sehr groß. Sie aber als "bullig" und in einen "Taucheranzug gepresst" zu bezeichnen, lässt doch an Seriosität zweifeln, zudem das doch eher nicht den Gegebenheiten entspricht.
https://images.app.goo.gl/YJimiY1gifrGSrFJ9
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
10.10.2024 um 21:03M.E. haette die Toetung der Ehefrau auch als Mord gewertet werden koennen - mit dem Mordmerkmal 'Verdeckung einer Straftat.
Hier ist ein Fall, in dem so geurteilt wurde:
https://www1.wdr.de/lokalzeit/verbrechen/wuppertal-enkel-toetet-grosseltern-102.html
Auch hier haette Oma S. benennen koennen, wer ihren Gatten ermordet hat.
Nun ja.
Am Strafmass hier im Koblenzer Doppelmord haette sich dadurch eh nichts mehr geaendert.
Letztendlich sind ja fuer Toetung beider Opfer Mordmerkmale festgestellt worden (Opa S: Heimtuecke und Habgier, Oma S. Heimtuecke)
Und es zeigt mir:
Prozesse laufen unterschiedlich, und auch die Richter sind nicht 'normiert'. Im Gegenteil, im Rahmen der richterlichen Abhängigkeit duerfen und sollen sie frei entscheiden - da kommt dann eine ganze Bandbreite an unterschiedlichen Ergebnissen heraus.
Hier ist ein Fall, in dem so geurteilt wurde:
Anders bei Christa S. Sie muss sterben, um das Verbrechen an Enno S. zu verdecken. Ein eindeutiger MordQuelle:
https://www1.wdr.de/lokalzeit/verbrechen/wuppertal-enkel-toetet-grosseltern-102.html
Auch hier haette Oma S. benennen koennen, wer ihren Gatten ermordet hat.
Nun ja.
Am Strafmass hier im Koblenzer Doppelmord haette sich dadurch eh nichts mehr geaendert.
Letztendlich sind ja fuer Toetung beider Opfer Mordmerkmale festgestellt worden (Opa S: Heimtuecke und Habgier, Oma S. Heimtuecke)
Und es zeigt mir:
Prozesse laufen unterschiedlich, und auch die Richter sind nicht 'normiert'. Im Gegenteil, im Rahmen der richterlichen Abhängigkeit duerfen und sollen sie frei entscheiden - da kommt dann eine ganze Bandbreite an unterschiedlichen Ergebnissen heraus.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
10.10.2024 um 21:10Justsaying schrieb:M.E. haette die Toetung der Ehefrau auch als Mord gewertet werden koennen - mit dem Mordmerkmal 'Verdeckung einer Straftat.Dann hätte man aber einen anderen Sachverhalt annehmen müssen. Und man hätte dann bei HS ja schlecht Habgier annehmen können.
:
Justsaying schrieb:Und es zeigt mir:Wobei es bei der Begründung von Mordmerkmalen jetzt nicht so wahnsinnig viel Spielraum gibt, würde ich sagen.Die müssen ja auch gut begründet werden anhand der Rechtssprechung.
Prozesse laufen unterschiedlich, und auch die Richter sind nicht 'normiert'. Im Gegenteil, im Rahmen der richterlichen Abhängigkeit duerfen und sollen sie frei entscheiden - da kommt dann eine ganze Bandbreite an unterschiedlichen Ergebnissen heraus.