spookytooth schrieb:Ach, das ist ja gemütlich.Und der RA sagt dann seinem Klienten, sagen sie nichts und schweigen sie für immer.Ist ja mittlerweile Usus.
So ist das in einem Rechtsstaat: der Angeklagte (Verdächtige) hat das Recht zu schweigen. Der Anwalt kann das empfehlen, aber umsetzen muss es der Klient selbst, so ist es juristisch die Entscheidung des Angeklagten (Verdächtigen). Und nun liegt es an der Staatsanwaltschaft eine Schuld zu beweisen, so ist das nun mal in Strafverfahren in einem gut funktionierenden Rechtsstaat. Die Beweislast liegt beim Ankläger! Früher ging das anders, aber wer will solche Zeiten wieder haben? Wir sollten uns freuen, dass wir dieses Rechtssystem haben, denn es wurde mit viel Unrecht mühsam erkämpft.
Opti-Mist schrieb:Anschließend hat HJW kein Wort mehr gesagt...das sagt - jedenfalls für mich - alles.
Das sagt nur, dass er sein Recht wahrgenommen hat. In einem Rechtsstaat darf das nicht zu einer Verurteilung führen, auch nicht zu einer Vorverurteilung. Wenn die Staatsanwaltschaft als zuständiger Ankläger der Beweislast nicht gewachsen ist, dann gilt die Unschuldsvermutung. Und das ist gut so, auch wenn man sich, aus welchen Gründen auch immer, in manchen Fällen etwas anderes wünschen würde. Vor Gericht sind alle Menschen gleich, egal ob man sie mag oder nicht. Wäre gut, wenn wir in der Gesellschaft uns diese Rechtsnormen ab und zu wieder in Erinnerung rufen würden.
Opti-Mist schrieb:- Woher ist Dir der "Typus" von KWW so gut bekannt, dass Du darüber so präzise urteilen könntest? Hier erwarte ich eine sachliche Begründung mit Nachweisen...wird nicht kommen, woher auch!? (der Einzige der das könnte ist sein Bruder)
Deiner Argumentation folgend könnte kein Ermittler jemals ein Täterprofil erstellen. Dass dies geht, dafür gibt es unzählige Fälle. Das muss natürlich nicht heißen, dass Du das kannst oder ich oder die allermeisten, die sich mit einem "Fall" beschäftigen. Dafür gibt es speziell ausgebildete Ermittler. Ich glaube kaum, dass es Dir zusteht, von anderen Nachweise oder Beweise zu verlangen für all das, was Du vielleicht selbst nicht verstehst oder erarbeiten kannst oder nicht verstehen willst. Wenn Du das Bedürfnis danach hast, dann wende Dich direkt an die Ermittler oder erarbeite Dir selbst das Täterprofil. Dazu muss man sich allerdings intensiv einlesen und die Vorgehensweisen und Parameter von Täterprofilen studieren. Ein Hexenwerk ist das nicht, aber mit viel Arbeit verbunden. Die muss man sich dann schon selber machen, wenn man das Täterprofil der Ermittler oder von anderen in Zweifel ziehen möchte.
Opti-Mist schrieb:- Welche "anderen Unbekannten DNA-Spuren" sind gemeint..??
Warum liest Du die Beiträge nicht? Auf den Inhalt der Beiträge kommt es an, nicht wer sie geschrieben hat! Geh die letzten paar Seiten noch einmal durch und Du findest die Antwort darauf mehrfach ausgeführt.
Meinen Gruß!